3176/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Andreas Ottenschläger Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Leistungen des Bundes im Bundesland Wien

Der Bund erbringt in den Bundesländern zahlreiche wichtige direkte finanzielle Leistungen bzw. unterhält Infrastruktur und Einrichtungen, die für das jeweilige Standortbundesland volkswirtschaftlich und standortpolitisch hohe Relevanz haben.

Speziell Wien als Bundeshauptstadt und Millionenmetropole kommen die zahlreichen hochrangigen öffentlichen Einrichtungen verschiedenster Art sowie budgetären Zuwendungen zugute. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik von Vertretern der
Wiener Stadtregierung unredlich und ungerechtfertigt, wonach der Bund Wien diesbezüglich benachteilige.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.            Welche Förderungen, Projekte und sonstige Leistungen hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und etwaig nachgeordnete Dienststellen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 erbracht, die in regionaler Sicht dem Bundesland Wien zugeordnet werden können oder zugutekommen?

2.            Wie hoch sind die eingesetzten finanziellen Mittel (in den genannten Jahren) jeweils dafür und welchen Anteil hat das Bundesland Wien am jeweiligen bundesweiten Gesamtaufwand?

3.            Wie hoch sind die Mittel des Bundes, die an die WrGKK für nicht beitragsgedeckte Krankenversicherungsleistungen an Mindestsicherungsbezieher ausbezahlt werden?

4.            Wie hoch sind die Ausgaben des AMS

       für aktive Arbeitsmarktpolitik, Kurse, Beihilfen zum Lebensunterhalt usw. in Wien?

       für Geldleistungen an Versicherte mit Wohnsitz in Wien?

o davon der Anteil an den Geldleistungen, der aufgrund der Mindest-Leistungshöhe gemäß § 21 Abs. 4 bzw. § 36 AIVG gebühren?

      für Altersteilzeitgeld für in Wien Beschäftigte?

      für Geldleistungen an Versicherte mit Wohnsitz in oder Burgenland, die zuletzt vor dem Bezug ihre Beschäftigung in Wien verloren haben?

       an die WrGKK für die Krankenversicherung der Leistungsberechtigten mit Wohnsitz in Wien?

5.            Wie hoch sind die Ausgaben der Pensionsversicherung für Personen mit Wohnsitz in Wien

      für Eigenpensionen?

o davon für lnvaliditäts-/Berufsunfähigkeitspensionen?

      für Rehabilitationsgeld?

      für Ausgleichszulagen?

      für Pflegegeld?

      für die Krankenversicherung der Pensionisten („Hebesatz“)?

6.            Wie hoch sind die Mittel des Bundes einschließlich der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit der Krankenanstaltenfinanzierung, die letztlich an den Wiener Landes-Krankenanstaltenfonds fließen?

7.            Wie hoch sind Auszahlungen aus dem Pflegefonds an die Stadt Wien?