3181/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Andreas Ottenschläger Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Leistungen des Bundes im Bundesland Wien

Der Bund erbringt in den Bundesländern zahlreiche wichtige direkte finanzielle Leistungen bzw. unterhält Infrastruktur und Einrichtungen, die für das jeweilige Standortbundesland volkswirtschaftlich und standortpolitisch hohe Relevanz haben.

Speziell Wien als Bundeshauptstadt und Millionenmetropole kommen die zahlreichen hochrangigen öffentlichen Einrichtungen verschiedenster Art sowie budgetären Zuwendungen zugute. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik von Vertretern der Wiener Stadtregierung unredlich und ungerechtfertigt, wonach der Bund Wien diesbezüglich benachteilige.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.            Welche Förderungen, Projekte und sonstige Leistungen hat das Bundeskanzleramt in seinem Wirkungsbereich als Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und etwaig nachgeordnete Dienststellen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 erbracht, die in regionaler Sicht dem Bundesland Wien zugeordnet werden können oder zugutekommen?

2.            Wie hoch sind die Leistungen für Wien, die sich aus Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG ergeben?

3.            Wie hoch sind die eingesetzten finanziellen Mittel (in den genannten Jahren) jeweils dafür und welchen Anteil hat das Bundesland Wien am jeweiligen bundesweiten Gesamtaufwand?

4.            Wie hoch sind die Zahlungen des Familienlastenausgleichsfonds

       an Leistungsempfänger mit Wohnsitz in Wien?

       an die WrGKK als Teilersatz für Ausgaben im Zusammenhang mit Wochengeld?