3194/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Androsch,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Fachgremium „AMA-Tiertransport" der AMA-Marketing GmbH

Im Rahmen der Debatte zum Bericht der Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH, Geschäftsjahr 2017 im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft am 14.3.2019 blieben einige Fragen unbeantwortet, so auch im Zusammenhang mit der Frage nach dem im Bericht erwähnten, aber nicht im Bericht näher erläuterten so bezeichneten „Fachgremium AMA- Tiertransport".

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

1. Welche Institutionen und Personen bilden das „Fachgremium AMA-Tiertransport" der

AMA Marketing GesmbH, das unter „Qualitätsmanagement" auf Seite 11 des Berichts III-224 d.B. angeführt ist?

2. Sind dem „Fachgremium AMA-Tiertransport" Ziele vorgegeben oder hat das Gremium selbst Ziele auszuarbeiten und welche sind dies?

3. Gibt es eine Kooperation des „Fachgremiums AMA-Tiertransport" mit dem für

allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz?

4. Welche Vorgaben müssen im Herstellungsprozess eines Produktes erfüllt werden,

damit das OK durch das Fachgremium „AMA-Tiertransport" zur Vergabe des AMA- Gütesiegels erfolgt?

5. Sind kürzere Transportwege als durch die österreichischen oder europäischen

gesetzlichen Regelungen vorgegeben Voraussetzung zur Erlangung des AMA- Gütesiegels für ein Produkt?

6. Darf ein Produkt mit dem AMA-Gütesiegel ausgelobt werden, das mit Fleisch von

Tieren hergestellt wurde, die mit Lebendtiertransporten nach Österreich importiert wurden und wenn ja, wie lange dürfen diese Transporte nach den dafür geltenden AMA-Gütesiegel-Richtlinien insgesamt und mit welchen Ruhepausen und welcher Versorgung für die Tiere durchgeführt worden sein?

7. Darf ein Produkt mit dem AMA-Gütesiegel ausgelobt werden, das mit Fleisch von Kälbern hergestellt wurde, die mit Lebenstiertransporten nach Österreich importiert wurden und wenn ja, wie lange dürfen diese Transporte nach den dafür geltenden AMA-Gütesiegel-Richtlinien insgesamt und mit welchen Ruhepausen und mit welcher Versorgung für die Kälber durchgeführt worden sein?