3197/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die Auflösung der Burschenschaft Germania

Die Bundesregierung hat im Jänner 2018 ein Auflösungsverfahren der umstrittenen Burschenschaft Germania eingeleitet. Damals sprachen sich Bundeskanzler Kurz und Innenminister Kickl für ein Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft aus. Kurz forderte explizit politische Konsequenzen, da der nunmehrigen FPÖ-Landtagsabgeordnete Udo Landbauer Vizevorsitzender der betreffenden Burschenschaft war[1]. Im März 2019 wurde bekannt, dass das Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft Germania bereits im August 2018 eingestellt wurde[2].

Nachdem die gegenständliche Materie sowohl von BMVRDJ als auch von BMI vollzogen wird, werden die Fragen an beide Ressorts gestellt, um eine vollständige Beantwortung zu ermöglichen.

Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang nachstehende folgende

Anfrage

1.       Wurde im Zusammenhang mit der sogenannten „Liederbuchaffäre" gegen Mitglieder des Vereins „Germania" wegen Beweismittelfälschung ermittelt?

a.       Gegen wie viele Personen wurden diese Ermittlungen geführt?

b.       Bekleiden eine oder mehrere dieser Personen ein öffentliches Amt oder sind öffentlich Bedienstete?

c.        Wenn ja, um welches Amt handelt es sich, bzw. bei welcher Organisationseinheit des Bundes, der Länder oder der Gemeinden sind diese Personen beschäftigt?

d.       Ist eine oder mehrere dieser Personen Mandatsträger in einem allgemeinen Vertretungskörper?

e.        Wenn ja, um welchen allgemeinen Vertretungskörper handelt es sich?

2.       Wurde im Zusammenhang mit der sogenannten „Liederbuchaffäre" gegen Mitglieder des Vereins „Germania" gegen eine oder mehrere Personen Strafantrag bzw. Anklage erhoben?

a.       Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich und an welchem Tag wurde Strafantrag bzw. Anklage jeweils erhoben?

b.         Wenn ja, wegen welcher Delikte wurde Strafantrag bzw. Anklage erhoben?

c.          Wenn ja, wann ist mit der Anberaumung der Hauptverhandlung zu rechnen?

d.           Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

3.       Wurde das Verfahren in Zusammenhang mit der sogenannten „Liederbuchaffäre" gegen Mitglieder des Vereins „Germania" gegen alle oder einzelne Personen eingestellt?

a.          Gegen wie viele Personen wurde das Verfahren eingestellt?

b.           Auf Basis welcher Rechtsgrundlage der §§ 190 ff StPO erfolgte die Einstellung jeweils?

c.          Bekleiden eine oder mehrere dieser Personen ein öffentliches Amt oder sind öffentlich Bedienstete?

d.          Wenn ja, um welches Amt handelt es sich, bzw. bei welcher Organisationseinheit des Bundes, der Länder oder der Gemeinden sind diese Personen beschäftigt?

e.          Ist eine oder mehrere dieser Personen Mandatsträger in einem allgemeinen Vertretungskörper?

f.           Wenn ja, um welchen allgemeinen Vertretungskörper handelt es sich?

4.       Wenn gegen einen oder mehrere Personen wegen Verjährung eingestellt wurde, aus welchen Gründen wurde die Verjährung jeweils angenommen?

5.       Wie verhält sich die Verjährung jeweils dazu, dass laut der gegenständlichen Veröffentlichung gemäß § 35a StAG die Vornahme der Schwärzungen in oder vor der 47. Kalenderwoche des Jahres 2017 erfolgten?

6.       Auf Basis welcher konkreten Beweise und Beweiswürdigung gelangte die Staatsanwaltschaft zur Annahme, dass die Schwärzung, wie der gegenständlichen Veröffentlichung gemäß § 35a StAG entnommen werden kann, eine Erneuerung sei und davor bereits eine ältere Schwärzung bestanden habe?

7.       Auf Basis welcher konkreten Beweise und Beweiswürdigung gelangte die Staatsanwaltschaft zur Annahme, dass ein Ermittlungsverfahren gegen U.L. nicht zu eröffnen sei?

8.       Wurden die Ermittlungen wegen Beweismittelfälschung eingestellt?

f.         Wenn ja, wann?

g.        Wenn ja, was sind die Gründe für die Einstellung?

h.       Wenn nein, wie ist der Erkenntnisstand?

i.        Welche Organisationseinheit des BMI war mit den Ermittlungen befasst?


9.    Wie viele Verfahren nach Verbotsgesetz und verwandter Delikte wurden von Ihrem Ressort gegen einzelne Mitglieder des Vereins Germania zu Wiener Neustadt eingeleitet?

a. Wie viele dieser Verfahren führten zu Verurteilungen?



[1] https://diepresse.com/home/innenpolitik/5363399/Regierung-Ieitet-Aufloesungsverfahren-der- Burschenschaft-Germania-ein [letzter Zugriff am 19.03.2019]

[2] https://derstandard.at/2000099355SS3/Liederbuch-Affaere-Aufloesungsverfahren-gegen-Germania-

eingestellt [letzter Zugriff am 19.03.2019]