3202/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände im KFZ-Wesen und deren Bearbeitung durch die Justiz

Die § 57a KFG-Überprüfungen (sogenannte „Pickerlvergaben“ für Fahrzeuge) sind für die Sicherheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Ausübung dieser Überprüfungen und im positiven Falle „Pickerlvergaben“ erfolgt durch sogenannte "beliehene Unternehmen" - also durch Private im öffentlichen Auftrag - und soll sicherstellen, dass nur straßentaugliche Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen.

Mittlerweile sind aber Verdachtsmomente in der KFZ-Branche von Brancheninsidern vorgebracht worden, die an der Ordnungsgemäßheit solcher „Pickerlvergaben“ zweifeln lassen. Es besteht der Verdacht auf ein Netzwerk missbräuchlicher Vorgangsweisen, denn durch Begünstigung genehmer Prüfstellen wurde die Erteilung der Befugnis zur „Pickerlvergabe“ immer mehr zum Instrument des Machtmissbrauchs zur Herbeiführung unlauteren Wettbewerbs. Daher besteht nachhaltiges öffentliches Interesse an der Aufklärung dieser Umstände. Da die Missstände von einem bekannten Brancheninsider bei der Polizei und den Prüfstellen angezeigt wurden, erhebt sich die Frage, was die Strafverfolgungsbehörden unternommen haben.

Es wird daher hiermit an den zuständigen Bundesminister im Hinblick auf seine im StAG und BMG vorgesehene Aufsichtszuständigkeit in der oben bezeichneten Rechtssache die folgende

Anfrage

gerichtet:

1)    Der Landesinnungsmeister der KFZ-Branche in NÖ K. S. wurde aufgrund des Verdachts, positive § 57a KFG-Überprüfungen (sogenannte „Pickerlvergaben“) für nicht fahrtaugliche Fahrzeuge vorzunehmen, angezeigt (Fall "Microcar" in Frauendorf bei Ziersdorf). Was haben die Strafverfolgungsbehörden daraufhin bisher unternommen?

2)    Derselbe Landesinnungsmeister der KFZ-Branche NÖ K.S. wurde aufgrund des weiteren Verdachts, positive § 57a KFG-Überprüfungen (sogenannte Pickerlvergaben) für nicht fahrtaugliche Fahrzeuge vorzunehmen, angezeigt (Fall "Honda SUV Geländewagen" in Hollabrunn). Was haben die Strafverfolgungsbehörden daraufhin bisher unternommen?

3)    Im vorgenannten Fall hat sogar die Firma Poschdienst-Marzy in Hollabrunn gutachterlich festgestellt, dass das Fahrzeug fahruntauglich ist (sogenanntes "Negativgutachten"). Wie haben die Strafverfolgungsbehörden diesen Umstand gewürdigt?

4)    Die niederösterreichische Landesregierung erteilte besagtem K. S. weiterhin die Befugnis, als Prüfstelle § 57a KFG-Überprüfungen (sogenannte „Pickerlvergaben“) vorzunehmen. Dies obwohl diese Missstände bei der

„Pickerlvergabe“ polizeilich und auch direkt der Landesregierung - unter Beilage von Fotomaterial - angezeigt worden waren. Wurde seitens der Strafverfolgungsbehörden der Verdacht amtsmissbräuchlicher Handlungen der Verantwortlichen des Landes Niederösterreich (Ing. H. und Ing. W.) geprüft?

a.  Wenn ja: Inwiefern?

b.  Wenn nein: Weshalb nicht?

5)    Wurde der Anzeiger Rudolf KAINRATH - selbst fachkundiger Mogul der KFZ- Branche - zu den Anzeigesachverhalten von der Staatsanwaltschaft befragt?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

6)   Wurden die Verdächtigen zu den Anzeigesachverhalten von der Staatsanwaltschaft einvernommen?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

7)    Es sind auch Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Bundesinnungsmeister der KFZ-Branche N. aufgekommen, die zur Anzeige gebracht wurden. So soll besagter N. unter dem Vorwand einer "Schlichtungsstelle" ein prominentes Branchenmitglied wiederholt unter Druck gesetzt haben, benützte und zum Teil durch Kunden beschädigte Fahrzeuge zum vollen Preis zurückzunehmen, obwohl diese beim Verkauf schadensfrei waren. Wurden diese - in Richtung des Delikts der Nötigung deutenden - Verdachtsmomente untersucht?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

8)    Des Weiteren soll es laut Anzeigen KAINRATHS zu Drohungen und Erpressungen gegen ihn gekommen sein, Grund und Boden an den Betreiber des neben seinem Kraftfahrzeugbetriebs gelegenen Einkaufszentrums - Ing.

K. - zu verkaufen. Widrigenfalls wurde er gefragt, ob er nicht Angst habe, dass man ihm seinen Betrieb ruiniere. Zwei Monate später erschien Ing. H. von der Niederösterreichischen Landesregierung und nahm eine mutmaßlich schikanöse Revision des Betriebes vor und entzog dem Betrieb die „Pickerlvergabe“-Befugnis. Wurden diese Verdachtsmomente in die strafrechtliche Überprüfung miteinbezogen?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

9)    Hat die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption und Amtsmissbrauch (WKStA) in diesen Fällen ermittelt?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

10)Was werden Sie zur Aufklärung dieser Missstände unternehmen?