3203/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erlass der Risikobewertungsausnahmeverordnung (RAV)

Die Risikobewertungsausnahmeverordnung (RAV) im Zusammenhang mit der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU wurde von Ihrem Ressort am 09.05.2018 in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endete am 08.06.2018. Seither wurde die Verordnung nicht erlassen, was angesichts der verstrichenen neun Monate höchst verwunderlich ist.

Die Anfrage 2076/J wurde in Bezug auf den weiteren Zeitplan dahingehend beantwortet, dass die Verordnung im ersten Quartal 2019 erlassen werden soll. Angesprochene Kritikpunkte wurden in dieser Anfragebeantwortung inhaltlich vom Tisch gewischt. Nachdem also scheinbar seitens des Ministeriums die berechtigten Kritikpunkte im Bezug auf die Immobilienmaklerlnnen nicht ernstgenommen werden, stellt sich die Frage, warum diese Verordnung noch immer nicht erlassen wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wann soll die Risikobewertungsausnahmeverordnung endlich erlassen werden?

2.    Warum sind seit Ende der Begutachtungsfrist bereits neun Monate vergangen?

3.    Welche Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren sollen in der Risikobewertungsausnahmeverordnung berücksichtigt werden?