3221/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Konrad Antoni Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres betreffend Präventionsprogramm UNDER18

Laut Presseaussendung des Bundeskriminalamts vom 9. Oktober 2018 ist das Präventionsprogramm UNDER18 bereits mit dem Schuljahr 2018/19 gestartet. Demnach informieren geschulte Bedienstete junge Menschen ab dem Alter von 13 Jahren in Angelegenheiten der Suchtdelikts- und Gewaltprävention und schulen auch hinsichtlich eines Rechtsbewusstseins der Jugendlichen. Der Schwerpunkt digitale Medien wird ab dem Alter von 10 Jahren vermittelt.

Dieses unter Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ins Leben gerufene Präventionsprogramm ist das Ergebnis aus der Überarbeitung der bisherigen Präventionsprogramme für Jugendliche. Mit internen und externen Fachexperten wurde dahingehend ein Lehrgang für die Präventionsbediensteten zusammengestellt um, wie es in der Aussendung zusammengefasst ist, mit den Jugendlichen nach derzeitigen
pädagogischen, methodischen und wissenschaftlichen Standards einfach und verständlich aufgebaut, Präventionsarbeit „auf Augenhöhe mit den Jugendlichen" zu leisten.

Unter www.under18.at sind die Teilbereiche wie „All Right - Alles was Recht ist", Look@your.Life, Click&Check ebenso angegeben, wie auch die Betonung darauf liegt, dass
auf mehreren Ebenen gearbeitet wird. Es werden Erziehungsberechtigte ebenso wie Lehrkräfte und eben die SchülerInnen selbst ins Präventionsprogramm eingebunden. Wobei
in der Zwischenzeit www.under18.at
in dieser Form als eigenes Informationsportal nicht (mehr) besteht, sondern mit der Eingabe von www.under18.at eine direkte Verlinkung zum Kriminalamt hergestellt wird, wo unter anderem Informationen zum Präventionsprogramm
zu finden sind.

Bereits in der Anfragebeantwortung auf die Anfrage 535/J vom 22.3.2018 der Abg. Mahrer, Gerstl und KollegInnen wie auch in der Anfragebeantwortung der Anfrage 773/J vom
5.7.2018 der Abg. Holzleitner und GenossInnen wurde auf dieses Präventionsprogramm hingewiesen, ebenso wie in weiteren Anfragebeantwortungen, ohne konkrete Ausführungen über den tatsächlichen Stand der Dinge hinsichtlich der Umsetzung bzw. der zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortungen Ergebnisse aus dem zeitnahen Beginn der Umsetzung.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.      Ist das Präventionsprogramm UNDER18 bereits in Anwendung?

a.       Wenn ja, an welchen Schulen?

b.      Wenn ja, wie viele LehrerInnen haben an den jeweiligen Schulen ein Schulungsprogramm durchlaufen?

c.       Wenn ja, wie viele geschulte Bedienstete des Innenministeriums bzw. der
Polizei sind in den jeweiligen Schulen bereits mit der Umsetzung des
Programms betraut? (Angaben nach Personenanzahl an den jeweiligen
Schulen österreichweit erbeten)

d.      Wenn nein, warum nicht?

e.      Wenn nein, wann wird UNDER18 umgesetzt werden? (Angaben des Umsetzungsplanes österreichweit im Detail nach Schulen und eingesetzten BeamtInnen der Polizei erbeten)

2.       Wie viele PolizistInnen sind derzeit in Schulungsprogramm von UNDER18 involviert? (Angaben nach Schulen und Dienststellenzugehörigkeit erbeten)

3.       Wird den BeamtInnen diese Präventionsarbeit gesondert abgegolten?

a.       Wenn ja, wie hoch ist eine finanzielle Abgeltung?

b.      Wenn nein, warum nicht?

4.       Wenn das Präventionsprogramm an den Schulen in der Dienstzeit der PolizistInnen abgehalten wird, bleibt eine Dienststelle unbesetzt.

a.       Ist es tatsächlich so, dass die Dienststelle für die Zeit der Präventionsarbeit in
der Schule unbesetzt bleibt?

b.      Werden die BeamtInnen freigestellt und die Dienststelle für die Zeit nachbesetzt?

5.       Wie viele LehrerInnen und PolizistInnen sind derzeit im Schulungprogramm um
künftig an den Schulen das Präventionsprogramm umzusetzen?

6.       Wurde ursprünglich eine eigene Homepage als Informationsportal zum Präventionsprojekt UNDER18 eingerichtet?

a.       Wenn ja, wie hoch war das Budget, das für die Homepage bereitgestellt
wurde?

b.      Wenn nein, warum gibt es eine eigene Internet-Adresse www.under18.at, auf die auch in den Anfragebeanwortungen und der Presseaussendung des Bundeskriminalamts vom Oktober 2018 verwiesen wurde?

c.       Wenn ja, wie hoch sind die Ausgaben, die für die Homepage und die
Sicherung der Internetadresse www.under18.at
veranschlagt wurden?

7.       Wurde das Logo inkl. Schriftzug UNDER18 markenrechtlich gesichert?

a.       Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für die markenrechtliche Sicherung des Logos inkl. Sicherung?

b.      Wenn nein, warum nicht?

8.       Wie viele Schulen beteiligen sich derzeit am Präventionsprogramm UNDER18?
(Angaben der Schulen im Detail österreichweit aufgeschlüsselt nach Bundesländern
und Bezirken)

9.       Wie hoch sind die Kosten, die für die Schulen, die dieses Präventionsprogramm in Anspruch nehmen, entstehen? (Angaben der Schulen inkl. deren Kosten für die
jeweilige Inanspruchnahme des Präventionsprojekts UNDER18 österreichweit)

10.   Wie viele externe ExpertInnen arbeiteten in der Task Force mit, die von

Frau StS Edtstadler geleitet das Präventionsprogramm UNDER18 ausgearbeitet hat?

11.   Wie viele interne ExpertInnen arbeiteten in der Task Force mit, die von

Frau StS Edtstadler geleitet das Präventionsprogramm UNDER18 ausgearbeitet hat?

12.   Hat diese Task Force auch andere Themenbereiche bearbeitet?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn nein, warum nicht?

13.   Wie hoch war das Budget, das für die Task Force zur Verfügung gestellt wurde, um
das Präventionsprogramm UNDER18 zu erarbeiten?

14.   Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen für die externen und internen Exptertlnnen für die Erarbeitung des Präventionsprogramms im Detail? (Angaben
nach Personen (ohne Namen) und den jeweiligen finanziellen Abgeltungen)

15.   Für welchen Zeitrahmen wurde die Task Force eingerichtet, um das Präventionsprogramm UNDER18 zu erstellen?

16.   Ist das Präventionsprogramm UNDER18 in der vereinbarten Zeit fertig gestellt
worden?

17.   Wie hoch ist das Budget, dass insgesamt für das Präventionsprogramm für die derzeit laufende Legislaturperiode zur Verfügung gestellt wird?

18.   Aus welchem Budgettopf wird das Programm UNDER18 sowie die Task Force, die
dieses Programm erstellt hat, gespeist?

19.   Ist eine Evaluierung des Projekts UNDER18 geplant?

a.     Wenn ja, wann?

b.     Wenn nein, warum nicht?