3225/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rauchverbot im Auto



Seit 1. Juni 2018 können Fahrzeuglenker_innen eine Strafe bekommen, wenn sie in Autos rauchen, in denen sich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befinden. Geregelt ist diese Bestimmung im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG).

§ 12 Abs. 4 TNRSG: "Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung. Dies gilt auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat". §14b TNRSG normiert überdies, dass diese Bestimmung durch die Polizei zu kontrollieren ist: (...) Weiters führen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Auftrag der zuständigen Bundesminister Kontrollen der Einhaltung des Verbots gemäß § 12 Abs. 4, zweiter Satz, durch". 

Schon vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung wurde von Expert_innen konstatiert, dass sich die Vollziehung schwierig gestalten würde. Unter anderem aufgrund dessen, weil von der bisherigen Systematik bei Strafen im Verkehrsrecht abgewichen wird, wonach man nur bei Anhalten eines Fahrzeugs straft, wie das z.B.: bei der Gurtpflicht oder beim Handyverbot der Fall ist ("Die Presse", 23.03.2018). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Verstöße gegen § 12 Abs. 4 TNRSG wurden seit Inkrafttreten registriert? 

2.    Wie viele Verwaltungsstrafen wurden aufgrund dessen bisher verhängt? (Wenn möglich bitte aufgelistet nach Bundesländern)

a.    In welcher Höhe?