3229/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Haft in der Heimat - aktueller Stand in der Umsetzung

 

In einem Allparteienantrag haben sich alle Fraktionen am 13.12.2018 dafür ausgesprochen, das Konzept "Haft in der Heimat" zu forcieren. Gleichzeitig wurde die Regierung ersucht, dieses Thema auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und in Drittländern einzusetzen.

Begründet wurde der Antrag damit, dass von den 9.000 Insassen österreichischer Haftanstalten 54% keine österreichischen Staatsbürger seien. Ein Drittel stamme aus anderen EU-Ländern. „Haft in der Heimat“ fördere die Resozialisierung und trage dazu bei, die Haftbedingungen in osteuropäischen Ländern sowie Drittstaaten zu verbessern. Dies betreffe etwa die Zellengröße, medizinische Versorgung oder Hygiene.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

Anfrage:



1.    Mit welchen Ländern hat Österreich bereits Abkommen abgeschlossen, um „Haft in der Heimat“ zu ermöglichen?  

2.    Mit welchen Ländern wird derzeit über derartige Abkommen verhandelt?

3.    Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene über "Haft in der Heimat"?

a.    Welche Ergebnisse konnten bereits erzielt werden?

4.    Wie viele Personen, die sich derzeit in Österreich in Strafhaft befinden, haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

a.    Welche Staatsbürgerschaften besitzen diese Personen? (Um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit wird ersucht.)

5.    Wie wird sichergestellt, dass die in Österreich verhängte Freiheitsstrafe im Ausland auch tatsächlich verbüßt wird?

a.    Gibt es hiezu bilaterale Informations-/Konsultationsmechanismen?

6.    Wie wird sichergestellt, dass die Haftbedingungen menschenrechtlichen Standards entsprechen?

a.    Gibt es hiezu bilaterale Informations-/Konsultationsmechanismen?

b.    Gibt es hiezu einen Beschwerdemechanismus für die Inhaftierten?

c.    Wie wird vorgegangenen, wenn sich nach der Überstellung herausstellt, dass Menschenrechtsstandards nicht eingehalten werden?

                                  i.    Sind Rücküberstellungen vorgesehen?

                                ii.    Wenn ja, wie oft kam das bisher vor und welche Länder waren davon betroffen?

7.    Durch wen und mit welchen Transportmitteln werden die Strafgefangenen überstellt?

8.    Welche Kosten waren damit 2016, 2017 und 2018 verbunden?

9.    Wie viele Personen konnten 2016, 2017 und 2018 in welche Länder überstellt werden?

10. Wie viele der zur Verbüßung der Haft in ihre Heimat Überstellten sind danach wieder in Österreich straffällig geworden?

a.    Um Staatsangehörige welcher Länder handelt es sich dabei?

b.    Falls es dazu keine Daten geben sollte, ist beabsichtigt, in Zukunft diese Daten zu erfassen?