3233/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.04.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Pakete aus dem Ausland

 

Das österreichische Postsystem ist historisch auf Customer to Customer Versendungen aufgebaut. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Postmarkt durch den Online-Handel jedoch stark gewandelt.

Die Regularien hielten mit diesem Wandel nicht mit. 

Aktuell liegt die Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze bei 22 Euro und die Zollfreigrenze bei 150 Euro. Dieser Umstand wird von asiatischen Online-Händlern mit legalen und illegalen Mitteln ausgenützt. Fehlende Normen in der Zustellungskette führen dazu, dass dem Fiskus - laut Schätzung von Experten - durch die Umgehung der Umsatzsteuer zwischen 120-180 Mio. Euro jährlich verloren gehen. Möglich wird diese Steuerumgehung durch die EU-Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert, sowie durch die Zollfreigrenze von 150 Euro. Online-Händler aus dem Ausland nutzen die Freigrenze aus, indem sie z.B. Sendungen bewusst falsch deklarieren. Die fehlende Umsatzsteuer führt nicht nur zu einem Steuerentgang, sondern auch zu einer massiven Benachteiligung von einheimischen Händlern und Produzenten.

In den USA, in der Schweiz und innerhalb der EU auch in Schweden hat man dieses Problem bereits in den Griff bekommen, indem neue Normen für die Zustellkette erlassen wurden. So werden Versender aus dem Ausland dazu verpflichtet, Datensät-ze - beispielsweise mit Informationen darüber, welchen Warenwert eine bestimmte Warensendung hat (einschließlich der VAT Identifikationsnummer, oder der Angabe der Fiskalvertretung) - schon vorab, vor einem Import, an den Zoll zu schicken. 

Von Seiten der österreichischen Regierung kam es beim Ministerrat am 11.01.2019 zu einer Absichtserklärung, die Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Pakete schon mit 01.01.2020 einführen zu wollen. In Präsentationen des Bundesfinanzministeriums, zuletzt Anfang März 2019, wird nun allerdings der 01.01.2021 als Umsetzungsdatum angegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie sieht das Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce aus?

2.    Welche wesentlichen Unterschiede gibt es zwischen dem österreichischen E-Commerce Paket und dem schwedischen Modell?

a.    Welche Vorteile/Nachteile hat das österreichische Modell gegenüber dem schwedischen Modell?

3.    Welche wesentlichen Unterschiede gibt es zwischen dem österreichischen E-Commerce Paket und dem US-Modell?

a.    Welche Vorteile/Nachteile hat das österreichische Modell gegenüber dem US-Modell?

b.    Welche Vorteile/Nachteile hat das österreichische Modell gegenüber dem Schweizer Modell?

4.    Welche Länder wurden sonst noch als Vorbilder herangezogen?

5.    Wie ist der aktuelle Status auf EU-Ebene?

6.    Warum hat man das Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce nicht bereits  zeitgleich mit Schweden umgesetzt?

7.    Wann wird das Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce in Österreich umgesetzt?

8.    Wie hoch war der Umsatzsteuerentgang durch die nicht entrichtete Umsatzsteuer im Onlinehandel seit 2009? Bitte um jährliche Auflistung.

9.    Kann man von Seiten des Ministeriums die von Experten genannten jährlichen 120-180 Mio. bestätigen?

a.    Wenn ja, wie bewertet man das Volumen?

b.    Wenn nein, wie berechnet das BMF den Umsatzsteuerentgang?