3235/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Evaluierung Sprachstartgruppen

Im Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurden so genannte Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse für jene SchülerInnen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen oder Schüler aufgenommen wurden, beschlossen. Dieses sah auch eine umfassende Evaluierung der Sprachförderung und des damit verbundenen Einsatzes von Ressourcen vor. Das Ministerium beauftragte 2016 das BIFIE mit   der Evaluierung. Der Bericht sollte im Jänner 2019 vorliegen. Mit Einführung der Deutschförderklassen mit BGBI. I 35/2018 wurde allerdings die Bestimmung zur   verpflichtenden Evaluation ersatzlos aus § 8e Schulorganisationsgesetz gestrichen:

(4)   Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse dauern ein oder höchstens zwei Unterrichtsjahre und können nach Erreichen der erforderlichen Sprachkompetenz durch die Schülerin oder den Schüler auch nach kürzerer Dauer beendet werden. Bei der Durchführung von Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen sind im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung verpflichtend Diagnose- und Förderinstrumente einzusetzen. Eine umfassende Evaluierung insbesondere der Wirkungen der Sprachförderungsmaßnahmen sowie der Effizienz des damit zusammenhängenden Ressourceneinsatzes hat bis 31. Jänner 2019 zu erfolgen.

Die abrupte Einführung der Deutschförderklassen, ohne die Ergebnisse der Evaluierung abzuwarten,  wurde  nicht  nur von zahlreichen BildungsexpertInnen kritisiert, sondern auch im

neuesten    Rechnungshofbericht    „Unterricht     von     Kindern     und     Jugendlichen     mit

Fluchterfahrung"[1].  Dieser  kritisierte,  dass  das Ministerium die Ergebnisse der Evaluierung für  

die Einführung der Deutschförderklassen ab dem Schuljahr 2018/19 nicht abgewartet hatte. Denn die Evaluierung lief eigentlich seit dem Schuljahr 2017/18. Bis März 2018 waren dem RH Bericht zu Folge bereits Kosten von rd. 177.000 Euro entstanden. Die Gesamtkosten für die Durchführung der Evaluierung bezifferte das BIFIE mit rd. 399.000 Euro. Der ursprüngliche Evaluationsplan wurde daher vom BIFIE adaptiert.

Dabei wurde vom RH noch 2013 kritisiert, dass die zum damaligen Zeitpunkt vorgelegten Evaluierungen keine qualitative Beurteilung der Sprachförderkurse enthalten hatte. Die gesetzliche Bestimmung in §8e SchUG wurde daher explizit als positiv hervorgestrichen. Der   RH    empfahl    folglich    dem    Ministerium,    die    Ergebnisse    der    Evaluation    zu    den Sprachfördermaßnahmen in die Qualitätsentwicklung der vorgesehenen Deutschförderklassen

bzw. Deutschförderkurse einfließen zu lassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

(1)    Warum haben Sie nicht, wie nun auch vom Rechnungshof empfohlen, die Evaluierung der Sprachstartgruppen abgewartet?

(2)    Gab es ExpertInnen, die Ihnen diesen Schritt empfohlen haben?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn nein, warum haben Sie die Ergebnisse dennoch nicht abgewartet?

(3)    Haben Sie dem Kanzler und dem Vizekanzler davon berichtet, dass die Evaluierung noch nicht abgeschlossen ist, und Sie daher dazu raten würden, mit der Einführung der Deutschförderklassen noch zu warten?

(4)    Haben Sie vor der Einführung der Deutschförderklassen und dem ersatzlosen Streichen des §8e aus dem Schulunterrichtsgesetz mit den für die Evaluierung zuständigen ExpertInnen des BIFIE gesprochen?

a.       Wenn ja, was wurde Ihnen geraten?

b.       Wenn nein, warum nicht?

(5)    Die Evaluierung der Sprachstartgruppen startete im Schuljahr 2017/18. Bitte um detaillierte Darstellung der bisherigen Evaluierungsergebnisse.

(6)    Laut Stellungnahme des Ministeriums werde es die bisherigen Ergebnisse dieser Evaluation für die Weiterentwicklung der Deutschförderklassen ab Vorliegen der Ergebnisse, d.h. ab Mitte 2019, nutzen.

a.       Wenn Sie diese ohnehin nutzen wollen, warum wurde der entsprechende Passus dazu im Gesetz gänzlich gestrichen und nicht einfach nur adaptiert?

(7)    Legen die bisherigen Evaluierungsergebnisse nahe, dass die Sprachstartgruppen in der beschlossenen Form von 2016 abgeschafft werden und anstatt dessen Deutschförderklassen eingeführt werden sollten?

a.       Welche Stärken haben die Deutschförderklassen laut bisheriger Evaluierungsergebnisse gegenüber den Sprachstartgruppen?

b.       Welche Stärken hatten die Sprachstartgruppen laut Evaluierungsergebnisse gegenüber den Deutschförderklassen?

(8)    Laut Rechnungshofbericht kostete die bisherige Evaluierung bereits rd. 177.000 EURO. Diese sind auf Grund der bisher getätigten Evaluierung entstanden. Warum wurde diese eingestellt?

a.       Mit welcher ökonomischen Begründung wurde diese eingestellt?

b.      Welche Vereinbarung wurde mit dem BIFIE getroffen?

c.        Wie lautete die vertragliche Vereinbarung mit dem BIFIE aus 2016?

d.       Auf welcher rechtlichen Basis konnte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

e.        Ist dem BIFIE dadurch ein ökonomischer Schaden entstanden?

f.         Wurde das BIFIE für den entstandenen Schaden entschädigt? Wenn ja, womit?

g.       Wie schauen die Adaptierungen des BIFIE zu den Evaluierungen im Detail aus?

h.       Wie hoch sind die durch die notwendigen Adaptierungen entstandenen Kosten?

(9)    Werden die bisherigen Ergebnisse der Evaluierung veröffentlicht werden?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

(10)      Warum wurde für die Deutschförderklassen keine verpflichtende Evaluierung festgelegt, obwohl dies vom Rechnungshof in der Vergangenheit bereits 2013 urgiert wurde?

(11)      Sollten Sie eine Evaluierung der Deutschförderklassen planen, wann soll diese durchgeführt werden und wann werden die Ergebnisse publiziert?



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Zahl_der_Schuelerinnen_und_Schueler_mit_Fluchterfahrung_u.html