3236/J XXVI. GP
Eingelangt
am 03.04.2019
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Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Wolfgang
Zinggl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Kulturzentrum
Mattersburg: Förderung trotz Missstand
BEGRÜNDUNG
In Mattersburg gibt es seit über vier Jahren eine Diskussion zum Umgang mit dem ersten burgenländischen Kulturzentrum.
Der für Kultur bis 2017 zuständige Landesrat Helmut Bieler
beabsichtigte den Abriss des Kulturzentrums und die Errichtung eines neuen
Veranstaltungszentrums am selben Standort.
Gegen seine Pläne hat sich kräftiger Widerstand in Form der
überparteilichen Bürgerinitiative
„Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ formiert. Sie hat über
2000 Unterschriften von
Personen gesammelt, die sich dezidiert gegen einen Abriss aussprachen.
In Fachkreisen wurde man 2015 auf den Fall aufmerksam und spricht sich
einhellig für den vollständigen Erhalt des Kulturzentrums aus.
Schriftliche Stellungnahmen von nationalen und internationalen Experten aus den
Bereichen Architektur und Denkmalpflege würdigen
ausnahmslos den hohen Stellenwert des Bauwerks in architektonischer,
architekturhistorischer
und kulturpolitischer Hinsicht. Fünf Abgeordnete brachten am 13.12.2016
eine ausführliche
Anfrage zum Erhalt des KUZ Mattersburg aus denkmalpflegerischen Gründen
(Nr 11074/J)
ein. In Bezug auf Förderungen durch das BKA antwortete der damalige
Kulturminister
Thomas Drozda: „Bislang wurden Förderungen des Bundes
weder zur Verfügung gestellt
noch solche beantragt. Denkmalpflegerische relevante Arbeiten können auf
Antrag
grundsätzlich aus Mitteln der Denkmalpflege gefördert werden.“
Der Erhalt des Kulturzentrums war auch Gegenstand einer
parlamentarischen Petition, zu der
auch die Volksanwaltschaft Stellung nahm und am 2. Juni 2017 mitteilte, dass
ein
amtswegiges Prüfverfahren in Bezug auf den Unterschutzstellungsbescheid
eingeleitet wurde.
Das Prüfverfahren der VA war damit öffentlich bekannt.
Das Bundesdenkmalamt hat das Kulturzentrum aus nicht nachvollziehbaren
Gründen nur zum
Teil unter Schutz gestellt. Zu Unrecht, wie die Volksanwaltschaft am 8. 9. 2017
mit
ausführlicher Begründung festgestellt hat (VA-BD-DMS/0001-B/1/2017).
„Das Bundesdenkmalamt ignoriert ein Gutachten zum Kulturzentrum
Mattersburg und stellt
voreilig nur einen Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz. Darüber
hinaus entpuppt sich die
weitere Argumentation des Gutachtens als nicht eindeutig, wurde jedoch von der
Behörde
nicht hinterfragt. Aufgrund
der vorliegenden Unklarheiten stellt Volksanwältin Gertrude
Brinek einen Missstand in der Verwaltung fest“ (OTS Volksanwaltschaft, 12.9.2017)
Trotz dieser Missstandsfeststellung sicherte das Kulturressort im
September 2017 dem Projekt Förderungen zu. Landtagspräsident
Christian Illedits (SPÖ) erklärte, die aktuelle Kritik der
Volksanwaltschaft an der Teilunterschutzstellung habe "keine Auswirkungen auf den weiteren
Verlauf der Bauarbeiten''.
Seitens des Kulturministeriums gebe es eine Zusage, die durch
Verzögerungen infolge einer Teilunterschutzstellung des Gebäudes
verursachten Mehrkosten
zu fördern. (APA, 12.9.2017)
Mit einem personellen Wechsel in der burgenländischen
Landesregierung übernahm im
Dezember 2017 der nunmehrige Landeshauptmann Hans Peter Doskozil die Agenden.
Nach einer angeblichen „Prüfung“ der Sachlage, zu der
nur Akteure bzw. Ziviltechnikerbüros eingeladen waren, die seit Jahren das
Neubauprojekt vorantreiben, hat er entschieden, die
Errichtung eines neuen Veranstaltungszentrums am Standort weiterzuführen
und trotz Missstandsfeststellung und zahlreichen, dem Projekt ablehnend
gegenüberstehenden
Stellungnahmen aus der Fachwelt am großflächigen Abriss
festzuhalten.
Aktuellen
Medienmeldungen zufolge soll der Abbruch der derzeit nicht unter Denkmalschutz
stehenden Teile des Objektes - das sind drei Viertel des bestehenden Gebäudes
samt
Außenanlagen - bereits im Mai 2019 stattfinden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Wann wurde von welcher Stelle ein Ansuchen um
Förderung zur Realisierung des neuen
Projekts Veranstaltungszentrum Mattersburg beim BKA oder BDA eingereicht?
2) Mit welchem Datum wurde die Förderzusage erteilt?
3) Mit welcher Begründung wurde die Förderzusage erteilt?
4) Für welche Maßnahmen wurden Förderungen in welcher Höhe zugesagt?
5) War dem BKA und BDA zum Zeitpunkt der Förderzusage die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft bekannt?
6) Wann wurden das BKA und BDA von der Missstandsfeststellung in Kenntnis gesetzt?
7) Wenn die Missstandsfeststellung vor der Förderzusage bekannt war, wieso wurde dennoch Subventionen zugestimmt und damit die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft konterkariert?
8) Werden Sie Schritte setzen, um die 2017 zugesagte
Förderung rückgängig zu machen?
Wenn Nein, warum nicht?
9) Werden Sie sicherstellen, dass für jenes
Projekt, sollte es umgesetzt werden, zukünftig
keine Förderungen gegeben werden? Wenn nein, warum nicht?
10) Welche Gutachten zur Denkmalwürdigkeit bzw. baukulturellen Bedeutung des KUZ Mattersburg liegen Ihnen bzw. Ihrem Ressort seit wann vor?
11) Welche dieser Gutachten bzw. fachlichen
Äußerungen sprechen sich für den möglichst
vollen Erhalt des KUZ aus?
12) Warum hat das BDA bzw. BKA diese Gutachten im Zusammenhang mit der Förderungsentscheidung nicht beachtet?
13) Gab es seit der Amtsübernahme von LR
Doskozil seitens des BDA und BKA mit Hans
Peter Doskozil Gespräche bzw. Verhandlungen, um eine Behebung des
Bescheides zu
gewährleisten bzw. auf die Dringlichkeit einer Gesamterhaltung des
Objektes
hinzuweisen?
14) Welche Möglichkeiten gibt es, den von der VA
als rechtswidrig eingestuften BDA-
Bescheid betreffend KUZ Mattersburg zu beheben bzw. das Verfahren neu
aufzunehmen?
15) Welche Konsequenzen werden Sie aus der Missstandsfeststellung ziehen?
16) Werden Sie Schritte setzen, um die
Zerstörung des Kulturzentrums Mattersburg noch zu
verhindern? Wenn nein, warum nicht?
17) Werden Sie aufgrund der aktuellen Situation
versuchen, in Gespräche mit dem Land
Burgenland einzutreten, um eine Erhaltung des Kulturzentrums Mattersburg zu
gewährleisten?