3236/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Kulturzentrum Mattersburg: Förderung trotz Missstand

BEGRÜNDUNG

In Mattersburg gibt es seit über vier Jahren eine Diskussion zum Umgang mit dem ersten burgenländischen Kulturzentrum.

Der für Kultur bis 2017 zuständige Landesrat Helmut Bieler beabsichtigte den Abriss des Kulturzentrums und die Errichtung eines neuen Veranstaltungszentrums am selben Standort.
Gegen seine Pläne hat sich kräftiger Widerstand in Form der überparteilichen Bürgerinitiative
„Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ formiert. Sie hat über 2000 Unterschriften von
Personen gesammelt, die sich dezidiert gegen einen Abriss aussprachen.

In Fachkreisen wurde man 2015 auf den Fall aufmerksam und spricht sich einhellig für den vollständigen Erhalt des Kulturzentrums aus. Schriftliche Stellungnahmen von nationalen und internationalen Experten aus den Bereichen Architektur und Denkmalpflege würdigen
ausnahmslos den hohen Stellenwert des Bauwerks in architektonischer, architekturhistorischer
und kulturpolitischer Hinsicht. Fünf Abgeordnete brachten am 13.12.2016 eine ausführliche
Anfrage zum Erhalt des KUZ Mattersburg aus denkmalpflegerischen Gründen (Nr 11074/J)
ein. In Bezug auf Förderungen durch das BKA antwortete der damalige Kulturminister
Thomas Drozda:
Bislang wurden Förderungen des Bundes weder zur Verfügung gestellt
noch solche beantragt. Denkmalpflegerische relevante Arbeiten können auf Antrag
grundsätzlich aus Mitteln der Denkmalpflege gefördert werden.

Der Erhalt des Kulturzentrums war auch Gegenstand einer parlamentarischen Petition, zu der
auch die Volksanwaltschaft Stellung nahm und am 2. Juni 2017 mitteilte, dass ein
amtswegiges Prüfverfahren in Bezug auf den Unterschutzstellungsbescheid eingeleitet wurde.
Das Prüfverfahren der VA war damit öffentlich bekannt.

Das Bundesdenkmalamt hat das Kulturzentrum aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur zum
Teil unter Schutz gestellt. Zu Unrecht, wie die Volksanwaltschaft am 8. 9. 2017 mit
ausführlicher Begründung festgestellt hat (VA-BD-DMS/0001-B/1/2017).

„Das Bundesdenkmalamt ignoriert ein Gutachten zum Kulturzentrum Mattersburg und stellt
voreilig nur einen Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz. Darüber hinaus entpuppt sich die
weitere Argumentation des Gutachtens als nicht eindeutig, wurde jedoch von der Behörde
nicht hinterfragt. Aufgrund der vorliegenden Unklarheiten stellt Volksanwältin Gertrude
Brinek einen Missstand in der Verwaltung fest“
(OTS Volksanwaltschaft, 12.9.2017)

Trotz dieser Missstandsfeststellung sicherte das Kulturressort im September 2017 dem Projekt Förderungen zu. Landtagspräsident Christian Illedits (SPÖ) erklärte, die aktuelle Kritik der Volksanwaltschaft an der Teilunterschutzstellung habe "keine Auswirkungen auf den weiteren
Verlauf der Bauarbeiten''
. Seitens des Kulturministeriums gebe es eine Zusage, die durch Verzögerungen infolge einer Teilunterschutzstellung des Gebäudes verursachten Mehrkosten
zu fördern. (APA, 12.9.2017)

Mit einem personellen Wechsel in der burgenländischen Landesregierung übernahm im
Dezember 2017 der nunmehrige Landeshauptmann Hans Peter Doskozil die Agenden.

Nach einer angeblichen „Prüfung“ der Sachlage, zu der nur Akteure bzw. Ziviltechnikerbüros eingeladen waren, die seit Jahren das Neubauprojekt vorantreiben, hat er entschieden, die
Errichtung eines neuen Veranstaltungszentrums am Standort weiterzuführen und trotz Missstandsfeststellung und zahlreichen, dem Projekt ablehnend gegenüberstehenden
Stellungnahmen aus der Fachwelt am großflächigen Abriss festzuhalten.

Aktuellen Medienmeldungen zufolge soll der Abbruch der derzeit nicht unter Denkmalschutz stehenden Teile des Objektes - das sind drei Viertel des bestehenden Gebäudes samt
Außenanlagen - bereits im Mai 2019 stattfinden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)     Wann wurde von welcher Stelle ein Ansuchen um Förderung zur Realisierung des neuen
Projekts Veranstaltungszentrum Mattersburg beim BKA oder BDA eingereicht?

2)      Mit welchem Datum wurde die Förderzusage erteilt?

3)      Mit welcher Begründung wurde die Förderzusage erteilt?

4)      Für welche Maßnahmen wurden Förderungen in welcher Höhe zugesagt?

5)      War dem BKA und BDA zum Zeitpunkt der Förderzusage die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft bekannt?

6)      Wann wurden das BKA und BDA von der Missstandsfeststellung in Kenntnis gesetzt?

7)      Wenn die Missstandsfeststellung vor der Förderzusage bekannt war, wieso wurde dennoch Subventionen zugestimmt und damit die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft konterkariert?

8)      Werden Sie Schritte setzen, um die 2017 zugesagte Förderung rückgängig zu machen?
Wenn Nein, warum nicht?

9)     Werden Sie sicherstellen, dass für jenes Projekt, sollte es umgesetzt werden, zukünftig
keine Förderungen gegeben werden? Wenn nein, warum nicht?

10)  Welche Gutachten zur Denkmalwürdigkeit bzw. baukulturellen Bedeutung des KUZ Mattersburg liegen Ihnen bzw. Ihrem Ressort seit wann vor?

11)  Welche dieser Gutachten bzw. fachlichen Äußerungen sprechen sich für den möglichst
vollen Erhalt des KUZ aus?

12) Warum hat das BDA bzw. BKA diese Gutachten im Zusammenhang mit der Förderungsentscheidung nicht beachtet?

13)  Gab es seit der Amtsübernahme von LR Doskozil seitens des BDA und BKA mit Hans
Peter Doskozil Gespräche bzw. Verhandlungen, um eine Behebung des Bescheides zu
gewährleisten bzw. auf die Dringlichkeit einer Gesamterhaltung des Objektes
hinzuweisen?

14)  Welche Möglichkeiten gibt es, den von der VA als rechtswidrig eingestuften BDA-
Bescheid betreffend KUZ Mattersburg zu beheben bzw. das Verfahren neu aufzunehmen?

15) Welche Konsequenzen werden Sie aus der Missstandsfeststellung ziehen?

16)  Werden Sie Schritte setzen, um die Zerstörung des Kulturzentrums Mattersburg noch zu
verhindern? Wenn nein, warum nicht?

17)  Werden Sie aufgrund der aktuellen Situation versuchen, in Gespräche mit dem Land
Burgenland einzutreten, um eine Erhaltung des Kulturzentrums Mattersburg zu
gewährleisten?