3238/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Akkreditierungsverfahren für sexualpädagogische Vereine.

Die Berichterstattung rund um die Überprüfung der Schulungsunterlagen des Vereins „Teen Star“ durch das BMBWF hat in den vergangenen Wochen und Monaten intensive Diskussionen ausgelöst. Nachdem verschiedene Medien immer wieder grob fragwürdige Inhalte aus diesen Unterlagen, sowie Ende März auch die negativen Stellungnahmen, die vom Ministerium eingeholt wurden, veröffentlicht haben, hat Bundesminister Faßmann schließlich am 1. April angekündigt, den entsprechenden Verein aus den Schulen zu verbannen und ein neues Akkreditierungsverfahren für sexualpädagogische Vereine einzurichten.

Die Zeitung „Der Falter" zitiert den Minister wie folgt: „Ich nehme den neuerlichen Fall Teenstar zum Anlass, ab dem Schuljahr 2020/21 ein zentrales Akkreditierungsverfahren für alle sexualpädagogischen Vereine einzuführen. Wir haben hier über 100 Vereine und müssen einheitliche Qualitätsstandards etablieren. Auch die pädagogischen Hochschulen sind gefordert.“ Außerdem kündigte der Minister im Ö1-Morgenjournal an, mit Experten einen Lehrplan für sexualpädagogische Workshops auszuarbeiten, der die Basis für ein entsprechendes Akkreditierungsverfahren bilden soll. Schon vor wenigen Monaten wurde außerdem angekündigt, Clearingstellen in allen Bildungsdirektionen einzurichten, um externe Anbieter sexualpädagogischer Workshops zu überprüfen - ohne nähere Details zu Zeitplan, Gestaltung und Prozedere zu nennen.

All das wirft zahlreiche Fragen über das geplante Vorgehen des BMBWF auf, insbesondere da viele dieser Inhalte bereits jetzt in Erlässen geregelt sind. Nicht ersichtlich wird auch, wie die vom Ministerium nacheinander angekündigten Schritte zusammenpassen sollen, ob es schon Planungen gibt, wie die dahinterliegenden Abläufe funktionieren werden und vor allem, wie das Ministerium eine wertfreie Gestaltung von sexualpädagogischen Workshops sicherstellen will.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    In der Anfragebeantwortung 1424/AB gaben Sie zur Auskunft, dass „ (...) eine österreichweite Meldepflicht der Schulen über die (beabsichtigte) Durchführung von sexualpädagogischen Workshops durch externe Anbieter an den jeweils zuständigen Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien festgelegt (wurde). Ferner wurde ein entsprechender Bericht bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 angefordert.“ Da eine entsprechende Übersicht über alle derartigen Anbieter demnach bereits Ende des laufenden Schuljahrs vorliegen soll, warum wird das angekündigte Akkreditierungsverfahren dann erst im Schuljahr 2020/21 zum Einsatz kommen? (Bitte begründen Sie Ihre Antwort)

2.    Wird es die von Ihnen angekündigten Clearingstellen in allen Bildungsdirektionen trotzdem geben?

a.     Wenn ja, was wird deren Aufgabe sein?

b.     Wenn ja, wann werden diese eingerichtet?

c.     Wenn nein, warum werden sie trotz großer medialer Ankündigung doch nicht eingerichtet?

3.    Seit wann laufen seitens des BMBWF Planungen zur Einrichtung eines Akkreditierungsverfahrens für externe Anbieter sexualpädagogischer Workshops?

a.     Gab es dazu vor dem 1. April 2019 schon Besprechungen/Planungstreffen/etc.? (bitte um detaillierte Antwort)

4.    Welche Stelle ist für die Koordination der Einrichtung dieses Akkreditierungsverfahrens zuständig?

5.    Wird der Beirat in den Bildungsdirektionen oder im Bildungsministerium angesiedelt?

6.    Gab es schon Gespräche mit den Bildungsdirektionen hinsichtlich der Einrichtung dieses Akkreditierungsverfahrens?

7.    Braucht es zur Einrichtung dieses Akkreditierungsverfahrens eine gesetzliche Änderung bzw. einen zusätzlichen Erlass seitens des BMBWF?

a.    Wenn ja, wann soll das passieren?

8.    Gibt es nationale oder internationale Vorbilder für die Gestaltung dieses Akkreditierungsverfahrens, die eine Basis für die Überlegungen des BMBWF bilden? Wenn ja, welche?

9.    Wie wird der angekündigte Akkreditierungsbeirat besetzt werden?

10. Vom Bundesminister wurde medial ein breites „Meinungsspektrum“ als Ziel der Besetzung des Akkreditierungsbeirats angegeben. Werden VertreterInnen von Religionsgemeinschaften Teil dieses Beirats sein?

11. Wie genau soll das Akkreditierungsverfahren für externe Anbieter gestaltet werden? Sind beispielsweise jährliche Überprüfungen neuer Anbieter angedacht?

12. Wird es nach der Akkreditierung eines Vereins (beispielsweise stichprobenartig) laufende Überprüfungen seiner Tätigkeit in Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung geben?

13. Vom Bundesminister wurde medial die Erarbeitung eines Lehrplans für sexualpädagogischen Unterricht angekündigt. Ist diese Bemerkung nur in Hinblick auf die externe Anbieter oder auch für Lehrkräfte im Regelunterricht auszulegen?

14. Welche Fragestellungen oder Themenbereiche sollen in diesem Lehrplan geregelt werden, die nicht schon jetzt - beispielsweise in den Lehrplänen des Faches Biologie, im Grundsatzerlass Sexualpädagogik oder im Erlass zur reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung - geregelt sind?

15. Wann soll dieser neue Lehrplan veröffentlicht werden? Gibt es dafür schon Planungen?