3243/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Nurten Yilmaz Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport

betreffend die Nutzung der Infrastruktur und der Räumlichkeiten des Vizekanzleramtes durch die FPÖ-Tierschutzbeauftragte

In der Kronenzeitung vom 31. März 2019 findet sich unter dem Titel „Warum nehmen Sie Listenhunde in Schutz, Frau Strache?“ ein zweiseitiges Interview mit der FPÖ-Tierschutzbeauftragten Philippa Strache.[1] Im Interview geht es neben privaten Fragen um die Ansichten von Frau Strache zum Wiener Tierhaltegesetz sowie ihre Aufgaben als FPÖ-Parteifunktionärin.

Für das Interview wurden - wie im Text des Interviews angegeben - die Räumlichkeiten und die Infrastruktur des Vizekanzleramtes am Minoritenplatz genutzt. Konkret ist zu lesen, dass das Büro des Kabinettschefs für das Interview - scheinbar während der allgemeinen Arbeitszeit - zur Verfügung stand, weil der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport selbst parallel eine Besprechung hatte.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport folgende

Anfrage:

1.       Hat Philippa Strache eine offizielle Position innerhalb des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport?

2.       Warum wurden für das Interview der Kronen Zeitung mit FPÖ-Funktionärin Philippa Strache die Räumlichkeiten des Büros des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport genützt?

3.       Fand das Interview mit Frau Strache in den Räumlichkeiten Ihres Ministerbüros während laufendem Betrieb Ihres Ministerbüros statt?

4.       Ist es üblich, dass Ihr Kabinettchef oder Sie selbst Büroräumlichkeiten des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport oder des Vizekanzleramtes Philippa Strache für Repräsentativzwecke oder im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Tierschutzbeauftragte der FPÖ zur Verfügung stellen?

a.       Wie oft ist das bisher bereits vorgekommen?

b.       Ist diese „Fremdnutzung“ der Räumlichkeiten Ihres Ministerbüros (alle Standorte, nicht nur Minoritenplatz) durch MitarbeiterInnen oder/und Funktionärinnen der FPÖ üblich?

c.        Wie haben Sie sichergestellt, dass Ihr Kabinettchef nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit durch die Nutzung seines Büros durch Frau Philippa Strache während der Zeit des Interviews gehindert wurde?

d.       Wie lange hat das Interview gedauert?

e.        Wurde im konkreten Fall der FPÖ ein Entgelt für die Nutzung von Räumlichkeiten des Vizekanzleramtes in Rechnung gestellt?

f.         Wurde im konkreten Fall jemand anders ein Entgelt für die Nutzung von Räumlichkeiten des Vizekanzleramtes in Rechnung gestellt?

5.       Gibt es in Ihrem Ministerium ein Regulativ für derartige Fremdnutzungen von Räumlichkeiten des Ressorts?

6.       Wie hoch waren die Aufwendungen durch das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport aufgrund des Interviews mit der FPÖ Tierschutzbeauftragten Philippa Strache?

7.       Wurden diese Aufwendungen der FPÖ in Rechnung gestellt?

a.        Wenn ja, wann wurde die Rechnung beglichen?

b.        Wenn nein, warum nicht?



[1] Vgl. Kronen Zeitung vom 31.3.2019, S. 30-31.