3250/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Förder- und Auszahlungsablauf Initiative Erwachsenenbildung

 

Gelder von Bund und den Ländern fließen über die 15-a Vereinbarung "Initiative Erwachsenenbildung", eine seit 2012 bestehende Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene. Es werden Basisbildungsmaßnahmen sowie Pflichtschulabschlusskurse gefördert. Die dritte Programmperiode begann am 01.01.2018 und läuft bis 31.12.2021. Im Sommer 2018 haben Sie die 15a-Vereinbarung einseitig abgeändert und die Laufzeit der Projekte vorerst auf ein Jahr gekürzt. Als Voraussetzung für eine mögliche Weiterführung musste seit Herbst 2018 ein neues Curriculum erarbeitet werden.
Im Rahmen der seit 2012 laufenden "Initiative Erwachsenenbildung" (IEB) konnten durch ESF-Gelder seit 2015 erhebliche Zusatzmittel lukriert werden, von denen Zielgruppen in allen Bundesländern profitiert haben. Allerdings kommt es bei den Auszahlungen der zugesagten ESF-Fördersummen seither zu langwierigen Verzögerungen, die besonders kleinere Einrichtungen vor existentielle Probleme stellt (Liquiditätsprobleme, Haftungen der Vereinsvorstände). Nicht nur die Auszahlungen der ESF-Mittel, auch die Übermittlung der rechtlich gültigen Unterlagen (Fördervertrag als Nachweis bei den kontoführenden Banken notwendig) erfolgt teilweise mit monatelanger Verzögerung. Nachdem der ESF-Finanzierungsanteil immerhin 50% der gesamten Fördermittel ausmacht (Bund 25%, Land 25%), führt dies zu prekären Situationen, sodass einige kleinere Vereine, die sich auf Basisbildungsmaßnahmen konzentriert haben, eine Schließung der Einrichtungen überlegen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Worin liegen die Gründe für die um Monate verspätete Zusendung von Förderverträgen an die Projektträger im Programmbereich Basisbildung?

a.    Werden diese noch zugesendet? Wenn nein, aus welchen Gründen?

2.    Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ESF-Gelder an ein bestimmtes Ministerium überwiesen werden und welche Ministerien sind daran beteiligt?

3.    Wie lange liegt das Geld im Schnitt in welchem Ministerium, bis es an die Einrichtungen ausbezahlt wird?

4.    Bezieht Ihr Ressort diesbzgl. Gelder aus der EU?

5.    Liegt die verzögerte Auszahlung der ESF-Mittel im Zuständigkeitsbereich der EU und wenn ja, wie lautet die Begründung für die Verzögerung?

6.    Wie lange liegt das Geld im Schnitt in welchem Ministerium, bis es an die Einrichtungen ausbezahlt wird?

7.    Können Sie sich dafür einsetzen, dass die ESF-Gelder innerhalb des ersten Monats nach Projektstart vom Ministerium überwiesen werden?

8.    GIbt es weitere, ähnlich gelagerte Fälle der verspäteten Auszahlung von ESF-Geldern bzw. der verspäteten Zusendung von Förderverträgen, die Ihrem Ministerium bekannt sind?

a.    Um welche Projekte handelt es sich dabei?

b.    Wie hoch sind hier allfällige  Kürzungen. Bitte um Auhschlüsselung nach Projekten und Höhe der Kürzungen.