3250/J XXVI. GP
Eingelangt am 04.04.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Förder- und Auszahlungsablauf Initiative Erwachsenenbildung
Gelder von Bund und den Ländern
fließen über die 15-a Vereinbarung "Initiative Erwachsenenbildung",
eine seit 2012 bestehende Länder-Bund-Initiative zur Förderung
grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene. Es werden
Basisbildungsmaßnahmen sowie Pflichtschulabschlusskurse gefördert.
Die dritte Programmperiode begann am 01.01.2018 und läuft bis 31.12.2021.
Im Sommer 2018 haben Sie die 15a-Vereinbarung einseitig abgeändert und die
Laufzeit der Projekte vorerst auf ein Jahr gekürzt. Als Voraussetzung
für eine mögliche Weiterführung musste seit Herbst 2018 ein
neues Curriculum erarbeitet werden.
Im Rahmen der seit 2012 laufenden "Initiative Erwachsenenbildung"
(IEB) konnten durch ESF-Gelder seit 2015 erhebliche Zusatzmittel lukriert
werden, von denen Zielgruppen in allen Bundesländern profitiert haben.
Allerdings kommt es bei den Auszahlungen der zugesagten ESF-Fördersummen
seither zu langwierigen Verzögerungen, die besonders kleinere
Einrichtungen vor existentielle Probleme stellt (Liquiditätsprobleme,
Haftungen der Vereinsvorstände). Nicht nur die Auszahlungen der
ESF-Mittel, auch die Übermittlung der rechtlich gültigen Unterlagen
(Fördervertrag als Nachweis bei den kontoführenden Banken notwendig)
erfolgt teilweise mit monatelanger Verzögerung. Nachdem der
ESF-Finanzierungsanteil immerhin 50% der gesamten Fördermittel ausmacht
(Bund 25%, Land 25%), führt dies zu prekären Situationen, sodass
einige kleinere Vereine, die sich auf Basisbildungsmaßnahmen konzentriert
haben, eine Schließung der Einrichtungen überlegen müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Worin liegen die Gründe für die um Monate verspätete Zusendung von Förderverträgen an die Projektträger im Programmbereich Basisbildung?
a. Werden diese noch zugesendet? Wenn nein, aus welchen Gründen?
2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ESF-Gelder an ein bestimmtes Ministerium überwiesen werden und welche Ministerien sind daran beteiligt?
3. Wie lange liegt das Geld im Schnitt in welchem Ministerium, bis es an die Einrichtungen ausbezahlt wird?
4. Bezieht Ihr Ressort diesbzgl. Gelder aus der EU?
5. Liegt die verzögerte Auszahlung der ESF-Mittel im Zuständigkeitsbereich der EU und wenn ja, wie lautet die Begründung für die Verzögerung?
6. Wie lange liegt das Geld im Schnitt in welchem Ministerium, bis es an die Einrichtungen ausbezahlt wird?
7. Können Sie sich dafür einsetzen, dass die ESF-Gelder innerhalb des ersten Monats nach Projektstart vom Ministerium überwiesen werden?
8. GIbt es weitere, ähnlich gelagerte Fälle der verspäteten Auszahlung von ESF-Geldern bzw. der verspäteten Zusendung von Förderverträgen, die Ihrem Ministerium bekannt sind?
a. Um welche Projekte handelt es sich dabei?
b. Wie hoch sind hier allfällige Kürzungen. Bitte um Auhschlüsselung nach Projekten und Höhe der Kürzungen.