3263/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BKA

 

§ 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz legt fest, was als Nebenbeschäftigung eines Beamten gilt und in welchen Fällen eine solche ausgeübt werden darf. Unter anderem wird darin festgelegt, dass jedwede Nebenbeschäftigung an die entsprechende Dienstbehörde zu melden ist. Bestimmte Tätigkeiten bedürfen überdies einer gesonderten Genehmigung. Das gilt beispielsweise für Jobs "im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts" (§ 56 Abs 5). 

In Deutschland hat eine Anfrage an den Bundestag ergeben, dass viele Spitzenbeamte zusätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, die teils gut bezahlt ist (vlg. z.B. FOCUS online, 14.03.2019). Auch Beratertätigkeiten und Kosten dafür nehmen dort deutlich zu (z.B.: Süddeutsche, 04.03.2019), während man gleichzeitig das Personal in Ministerien aufstockt, weil man mit der Arbeit nicht mehr nachkommt. In Österreich sind Nebenjobs und Postenschacher ohnehin kein neues Phänomen. Die Generalsekretärin des BMASGK, Helena Guggenbichler, die zusätzlich zu ihrem Posten im Konsumentenschutzministerium Aufsichtsratsmitglied der Wiener Städtischen Versicherung AG ist, ist das beste Beispiel dafür. 

Neben vielen dienstrechtlichen Vorteilen und Privilegien sind auch die Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst häufig attraktiver, als jene in privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen. Kurz: Beamte werden besser bezahlt als Bürger_innen, die andere Jobs ausüben, und das auf Kosten der Steuerzahler_innen. Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß Beamte in den einzelnen Ministerien in Österreich Nebenjobs ausüben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Mitarbeiter_innen waren in Ihrem Ressort zum Stichtag 31.1.2019 beschäftigt? (Bitte um Auflistung nach Dienststellen inkl. nachgeordneter Dienststellen, Sektion, Abteilung, Entlohnungs- oder Besoldungsgruppe, Geschlecht und Stundenausmaß)


2.    Wie viele Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts haben zum Stichtag 31.1.2019 eine oder mehrere Nebenbeschäftigung gemeldet? (Bitte um Auflistung nach Dienststellen inkl. nachgeordneter Dienststellen, Sektion, Abteilung, Entlohnungs- oder Besoldungsgruppe, Geschlecht und Stundenausmaß der Haupt- und jeweiligen Nebentätigkeit)

a.    ... wie viele davon bei einer Kammer, Gewerkschaft oder anderen parteipolitischen Vorfeldorganisation? (Bitte um genaue Angabe des Dienstgebers) 

b.    ... wie viele davon als Selbstständige? (Bitte um Angabe des Firmennamens)

c.    ... wie viele davon als freie Dienstnehmer? (Bitte um Angabe der Tätigkeit und Auftraggeber, z.B.: Vortragstätigkeit für die Universität Wien)

3.    Wie viele Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts haben zum Stichtag 31.1.2019 eine Tätigkeit nach § 56 Abs 5 BDG ausgeübt? (Bitte um genaue Angabe des Dienstgebers)

4.    In wie vielen Fällen und für welche Dienstgeber wurde eine Nebenbeschäftigung untersagt und aus welchen Gründen? 

5.    Gibt es in Ihrem Ressort eine Weisung nach § 56 Abs 7, die festlegt welche Nebentätigkeiten untersagt sind?

a.    Wenn ja: Welche Nebentätigkeiten sind dementsprechend unzulässig?