3292/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Anzeigen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gegen Anbieter von CBD-Produkten bzw CBD-Blüten

Die Arzneimittelpflanze des Jahres 2018 - Cannabis - enthält eine Reihe von Cannabinoiden, deren Einsatz zu medizinischen Zwecken weltweit intensiv diskutiert wird.

Tetrahydrocannabinol (THC) ist psychoaktiv und als Suchtgift im Sinn des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung eingestuft. Der Handel mit THC ist daher nach dem Suchtmittelgesetz mit Strafe bedroht.

Cannabidiol (CBD) ist nicht psychoaktiv und fällt gemäß Anlage 1 zur Suchtgiftver­ordnung gemäß Punkt I.1.a. unter der Voraussetzung, dass der Gehalt an THC 0,3% nicht übersteigt, nicht unter das Suchtmittelgesetz bzw die Suchtmittelverordnung.

In der Plenarsitzung des Nationalrates vom 27.3.2019 teilte die Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wie folgt mit:

Der Missbrauch von Suchtgiftmitteln stellt eine große Gefahr dar. Das Suchtpotenzial und der Missbrauch von Cannabis, wenn es sich nicht um Medizinalhanf handelt, wurden auch in einer rezenten Untersuchung der Ages - Frau Professor Wirthumer-Hoche ist Ihnen im Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden -, ganz klar aufgezeigt. Die Erkenntnisse sind für mich als Gesundheitsministerin bedenklich. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurde durch mein Ministerium am 16. November 2018 beauftragt, Hanfautomaten und Verkaufsstellen in möglichst breitem Ausmaß und flächendeckend in Österreich zu beproben und die bei den Kontrollen beziehungsweise Analysetätigkeiten vorgefundenen Ergebnisse zu übermitteln.

Meine Damen und Herren, das Ergebnis war erschütternd. Die Beanstandungsrate war nämlich fast 100 Prozent. Das heißt, von 46 Proben waren 45 zu beanstanden. Wir haben natürlich diesbezüglich sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise bei den Bezirksverwaltungsbehörden erstattet.

(Stenographisches Protokoll des Nationalrates zur 66. Sitzung am 27.3.2019)

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Anwendung von Cannabis in der Medizin bzw in Nahrungsergänzungsmitteln ist es von hohem öffentlichem Interesse, Aufklärung über die „erschütternden Ergebnisse“ der Erhebungen zu erlangen.

 

Es wird daher hiermit an den zuständigen Bundesminister im Hinblick auf seine im StAG und BMG vorgesehene Aufsichtszuständigkeit in der oben bezeichneten Rechtssache die folgende

Anfrage

gerichtet:

1)   Wie viele Anzeigen hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz seit dem 16.11.2018 gegen Händler von CBD-Blüten bzw CBD-Produkten nach dem Suchtgiftgesetz iVm der Suchtgiftverordnung bei den Staatsanwaltschaften eingebracht? Wie viele Anzeigen zu CBD-Blüten? Wie viele Anzeigen zu Produkten, die CBD als Inhaltsstoff ausgewiesen haben?

2)   In wie vielen der zu Frage 1) genannten Anzeigen hat die jeweilige Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen?

3)   In wie vielen der zu Frage 1) genannten Anzeigen hat die jeweilige Staatsanwaltschaft mangels Anfangsverdachtes keine Ermittlungen aufgenommen?

4)   In wie vielen der zu Frage 1) genannten Anzeigen hat die jeweilige Staatsanwaltschaft Ermittlungen geführt und das Verfahren eingestellt?

5)   In wie vielen der zu Frage 1) genannten Anzeigen hat die jeweilige Staatsanwaltschaft Anklage erstattet?

6)  Welche Delikte wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bei den zu Frage 1) genannten Anzeigen angezeigt?

7)  Wie viele Anzeigen zu den unter Frage 1) genannten Punkten wurden bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht? Wer hat diese erstattet?