3293/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Gleicher Zugang zu Sachleistungen in der Pflege und Arbeitsbedingungen in der Mobilen Pflege

Fast die Hälfte der bei Mobilen Pflegediensten beschäftigten Personen berichten von Gefahren bei der Tätigkeit in den Haushalten ihrer Klienten, so informierte die Arbeiterkammer Oberösterreich im Februar 2019. Genannt wurden neben aggressiven Tieren defekte Elektrogeräte und unsichere Arbeitswege. In einer Studie wurden 184 Beschäftigte aus der Mobilen Pflegebranche zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.

Zusätzlich informierten über 50 Prozent darüber, dass sie ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen verrichten würden: etwa ohne Hebeeinrichtungen, an nicht pflegegerechten Betten oder in gesundheitlich bedenklichen Räumen. Selbst geringste Standards für einen gesundheitsschonenden Arbeitsplatz seien oft nicht vorhanden.

Einige dieser praktischen Probleme in der Mobilen Pflege ließen sich beheben, wenn es einen raschen, unkomplizierten und kostenfreien Anspruch auf Sachleistungen für die Pflegebedürftigen gäbe: zum Beispiel auf Hebelifte oder spezielle Badewannen oder auch auf notwendige Reparaturen, die nicht eigenständig erledigt werden können.

Eine Finanzierungsmöglichkeit, um dies bundesweit umzusetzen, wäre der Pflegefonds. Denn mit Mitteln aus dem Pflegefonds können beispielsweise eine mehrstündige Alltagsbegleitung im häuslichen Umfeld sowie Entlastungsdienste für pflegende Angehörige abgerechnet werden. Warum nicht auch Sachleistungen? Das Ministerium bewirbt auf seiner Homepage zudem, dass zusätzliche Steuerungselemente zur Harmonisierung des Dienstleistungsangebotes der Länder im Bereich der Langzeitpflege in den Pflegefonds aufgenommen werden würden.

(Quelle: https/www.sozialministerium.at/site/Pension_Pflege/Pflege_und_Betreuung/Hilfe_Finanzielle_Unterstuetzung/Pflegefonds.)

Da die Kosten, um Dienste der Mobilen Pflege in Anspruch zu nehmen, österreichweit stark variieren, wäre eine Harmonisierung auch in diesem Bereich dringend notwendig.

In Niederösterreich bleibt der pflegebedürftigen Person beispielsweise in jedem Fall die Netto- Mindestpension von 863,04 Euro. Dafür werden in diesem Bundesland immer nur 60 Stunden Betreuung finanziert, gleich in welcher Pflegestufe. In der Steiermark wiederum sind für eine Mindestpensionsbezieherin laut steirischem Tarifmodell vom Pflegegeld nur rund 19 Stunden Heimhilfenbetreuung leistbar. Für die Zuerkennung der Pflegestufe 1 sind indes mehr als 65 Stunden Betreuungsbedarf Voraussetzung.


Ein österreichweiter Anspruch auf gleiche Sachleistungen könnte mehr als ein erster Schritt in Richtung Harmonisierung sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen aus diesem Grund folgende

Anfrage

1.       Liegen dem Ministerium - neben der hier zitierten Umfrage der Arbeiterkammer Oberösterreich - Studien über die Arbeitsbedingungen und/oder die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte in der Mobilen Pflege vor?

2.       Falls Ja: Welche entsprechenden Studien sind dem Ministerium bekannt? Was ist deren Hauptaussage?

3.       Falls Nein: Ist geplant, im Rahmen der Arbeiten am „Masterplan Pflege" Erhebungen zu den Arbeitsbedingungen in der Mobilen Pflege durchzuführen?

4.       Wird der Vorschlag, direkte Sachleistungen wie beispielsweise Hebelifte aus dem Pflegfonds zu bezahlen, im Rahmen der in Auftrag gegebenen Studie zur Pflegefinanzierung geprüft?

5.       Gibt es dementsprechende Pläne, im Rahmen der Pflegereform ein einheitliches Regelwerk für den unkomplizierten österreichweiten Zugang zu Sachleistungen zu schaffen?

6.       Falls Ja: Wie sehen diese Pläne konkret aus?

7.       Falls Nein: Was ist der Grund, dass diese Lösung nicht in Betracht gezogen wird?

8.       Welche Instrumente hat Ihr Ministerium derzeit, um die österreichweit stark differierenden Tarife für mobile Pflegedienste anzugleichen? Gibt es hierzu bereits Bund-Länder- Konsultationen?

9.       Die Stadt Graz plant, einen kommunalen mobilen Pflegedienst aufzubauen. Welche Instrumente hat Ihr Ministerium, den Aufbau solch niederschwelliger, kommunaler Pflegedienstleistungen finanziell und organisatorisch zu unterstützen?