3300/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.04.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Heumarkt - Vertragsgestaltung zu Infrastrukturmaßnahmen"

BEGRÜNDUNG

Im April 2017 wurde ein Vertrag gemäß § la der Bauordnung für Wien über die Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturmaßnahmen und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „InterContinental Wien" zwischen der Wertinvest Hotelbetriebs GmbH, der Lothringerstraße 22 Projektentwicklungs GmbH und der Stadt Wien abgeschlossen. (Download:

https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/wev/pdf/vertrag-heumarkt.pdf)

Punkt 3.2.3. (g) dieses Vertrages lautet wie folgt:

„Hinsichtlich der Durchführung von Baumaßnahmen, der Errichtung der Baulichkeiten auf öffentlichem Gut bzw Flächen im Eigentum der Stadt Wien sowie der Nutzung desselben wird eine gesonderte Vereinbarung (insb. ein Grundnützungsübereinkommen) der Projektwerber (i) mit der Stadt Wien, (ii) hinsichtlich des darunter liegenden U-Bahntunnels mit den Wiener Linien und (iii) hinsichtlich sonstiger Infrastrukturmaßnahmen mit Dritten (wie zB Fernwärme Wien/Wien Energie GmbH) getroffen werden."

Da bauliche Veränderungen auch Flächen betreffen, die gemäß Verordnung über den Straßenverlauf der Bundesstraßen in Wien in die Bundeskompetenz fallen, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.      Die Lothringerstraße ist gemäß der aktuellen Verordnung über den Straßenverlauf der Bundesstraßen in Wien als Bundesstraße eingetragen. Sind Sie über Baumaßnahmen am Heumarkt in Wien informiert, die auch diese Bundesstraße betreffen?

2.      Welche Voraussetzungen sind für eine allfällige Verlegung dieser Bundesstraße erforderlich?

3.      Gab es bereits Gespräche mit dem Projektwerber hinsichtlich baulicher Maßnahmen, die die Bundeskompetenz berühren?

a.       Falls ja, wurden bereits Vereinbarungen getroffen, und wenn ja, wie sehen diese konkret aus und handelt es sich bei diesen Vereinbarungen um Verträge, die auf etwaige Rechtsnachfolger überbunden werden?

b.      Falls nein, wann werden diese Gespräche stattfinden?

4.      Wie hoch sind die Kosten der Baumaßnahmen, die den Bund betreffen? Werden diese zur Gänze von der Projektwerberin getragen? Wenn nein, warum nicht?