3305/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss und Dr. Stephanie Krisper,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Österreichische Korruptionsstatistik

 

Bei Korruption spricht man oft von einem unsichtbaren oder auch vermeintlich opferlosen Phänomen, denn es gibt auf den ersten Blick nur Täter: Bestecher und Bestochene. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Geschädigt wird dabei keine einzelne Person oder Personengruppe, sondern die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. (Quelle: Homepage Transparency International - Austrian Chapter)

Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil und das Abzweigen öffentlicher Ressourcen zur persönlichen Bereicherung fügt unserer Gesellschaft massive Schäden zu.

Die unmittelbaren materiellen Schäden der Korruption sind enorm, die indirekten Folgen gehen noch weit darüber hinaus. Korruption zerstört das Vertrauen der Bürger in ihren Staat, schädigt das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem, verhindert Karrieren und steht dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg. Sie mindert Wohlstand und Freiheit und zerstört am Ende Lebensqualität und Zukunft. Neben Geld kann Korruption die Menschen somit auch ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder sogar ihr Leben kosten. Sie verursacht verheerende Schäden in allen Gesellschaftsbereichen, politische und wirtschaftliche ebenso wie soziale oder umweltbezogene. (Quelle:
Hompage Transparency International - Austrian Chapter: https://www.ti-aus-tria.at/worum-es-geht/)

Umso beachtlicher ist es, dass trotz der immensen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas Korruption

weder im

·        Sicherheitsbericht 2017 des Bundesministerium für Inneres

noch im

·         Sicherheitsbericht 2017 über die Tätigkeit der Strafjustiz des Bundesministeriums für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

noch im

·        Jahresbericht 2017 des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

aussagekräftige statistische Daten zu dem Thema, insbesondere zu den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB), sowie stets eng damit zusammenhengenden Delikten (§§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB) enthalten sind.

Die Implementierung "wirksamer Maßnahmen der Korruptionsprävention" ist Teil des Regierungsprogramms 2017-2022 "Zusammen für unser Österreich" (Seite 16).

Eine wirksame Korruptionsprävention setzt jedoch eine umfassende Analyse der Korruptionsdelikte voraus. Aus ihr können Muster und systematische Erkenntnisse abgeleitet werden. Solche Daten bilden die notwendige Grundlage für zielgerichtete und wirksame Maßnahmen, um Korruption zu verhindern.

Dennoch scheint es in Österreich keinerlei systematische Kriminalanalyse in Bezug auf Korruptionsdelikte zu geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Anzeigen (Neuanfall) wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB wurden 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) erstattet: 

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung?

2.    Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) anhängig:

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung?

3.    Wie verteilten sich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) die Ermittlungsverfahren auf die einzelnen Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie auf die Delikte der §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB (aufgeschlüsselt bundesweit sowie nach den einzelnen  Bundesländern)?

4.    In wie vielen der angezeigten Fälle folgten in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar):

a.    kriminalpolizeiliche Erkundigungen?

b.    kriminalpolizeiliche Ermittlungen?

(Um deliktweise Aufschlüsselung  bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

5.    In wie vielen der angezeigten Fälle führten die Anzeige bzw die Ermittlungen 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) zur Ausforschung der Täter? (Um deliktweise Aufschlüsselung  bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

6.    Wie hoch waren in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) die Aufklärungsquoten (prozentuell sowie in absoluten Zahlen) der einzelnen Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB? (Um deliktweise Aufschlüsselung  bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

7.    In wie vielen Fällen mussten in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) strafrechtliche Verfolgungshandlungen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB aufgrund von parlamentarischen Immunitäten zunächst unterbleiben? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

a.    Wie viele solcher Fälle betrafen Nationalratsabgeordnete?

b.    Wie viele solcher Fälle betrafen Bundesratsabgeordnete?

c.    Wie viele solcher Fälle betrafen Landtagsabgeordnete?

                                  i.    von Oberösterreich?

                                ii.    von Niederösterreich?

                               iii.    von Salzburg?

                               iv.    von Tirol?

                                 v.    von Vorarlberg?

                               vi.    von Wien?

                              vii.    der Steiermark?

                             viii.    von Kärnten?

                               ix.    des Burgenlands?

8.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB, Auslieferungsgesuche auf Aufhebung der Immunität an die gesetzgebenden Organe gerichtet und was war jeweils das Ergebnis?

a.    Wie viele solcher Gesuche betrafen Nationalratsabgeordnete?

b.    Wie viele solcher Gesuche betrafen Bundesratsabgeordnete?

c.    Wie viele solcher Gesuche betrafen Landtagsabgeordnete?

                                  i.    von Oberösterreich?

                                ii.    von Niederösterreich?

                               iii.    von Salzburg?

                               iv.    von Tirol?

                                 v.    von Vorarlberg?

                               vi.    von Wien?

                              vii.    der Steiermark?

                             viii.    von Kärnten?

                               ix.    des Burgenlands?

9.    In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wie viele davon waren jeweils Beamte, Amtsträger, Angestellte bzw sonstige Bedienstete

a.    des Bundes?

b.    der Länder?

c.    von Gemeindeverbänden?

d.    von Gemeinden?

                                  i.    wie viele davon waren Bürgermeister_innen oder Vize-Bürgermeister_innen?

                                ii.    wie viele davon waren Angehörige des Gemeinderates?

                               iii.    wie viele davon waren Angehörige des Gemeindevorstandes?

e.    einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts?

f.      einem Unternehmen oder ausgegliederten Rechtsträger, an denen der Bund, die Länder oder die Gemeinden maßgeblich beteiligt sind?

g.    die sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut waren?

(Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

10. In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wieviele davon waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar)

a.    Männer? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

b.    Frauen? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)

11. Wie hoch waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) die durch die angezeigten Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB verursachten Schadens- bzw Deliktssummen? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie nach Bundesländern wird ersucht.)