3306/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss und Dr. Stephanie Krisper,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Österreichische Korruptionsstatistik

 

Bei Korruption spricht man oft von einem unsichtbaren oder auch vermeintlich opferlosen Phänomen, denn es gibt auf den ersten Blick nur Täter: Bestecher und Bestochene. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Geschädigt wird dabei keine einzelne Person oder Personengruppe, sondern die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. (Quelle: Homepage Transparency International - Austrian Chapter)

Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil und das Abzweigen öffentlicher Ressourcen zur persönlichen Bereicherung fügt unserer Gesellschaft massive Schäden zu.

Die unmittelbaren materiellen Schäden der Korruption sind enorm, die indirekten Folgen gehen noch weit darüber hinaus. Korruption zerstört das Vertrauen der Bürger in ihren Staat, schädigt das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem, verhindert Karrieren und steht dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg. Sie mindert Wohlstand und Freiheit und zerstört am Ende Lebensqualität und Zukunft. Neben Geld kann Korruption die Menschen somit auch ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder sogar ihr Leben kosten. Sie verursacht verheerende Schäden in allen Gesellschaftsbereichen, politische und wirtschaftliche ebenso wie soziale oder umweltbezogene. (Quelle: Hompage Transparency International - Austrian Chapter: https://www.ti-austria.at/worum-es-geht/)

Umso erstaunlicher ist es, dass trotz der immensen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas Korruption

weder im

·        Sicherheitsbericht 2017 des Bundesministerium für Inneres

noch im

·         Sicherheitsbericht 2017 über die Tätigkeit der Strafjustiz des Bundesministeriums für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

noch im

·        Jahresbericht 2017 des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

aussagekräftige statistische Daten zu diesem Thema, insbesondere zu den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB), sowie stets eng damit zusammenhängenden Delikten (§§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB) enthalten sind.

Die Implementierung "wirksamer Maßnahmen der Korruptionsprävention" ist Teil des Regierungsprogramms 2017-2022 "Zusammen für unser Österreich" (Seite 16).

Eine wirksame Korruptionsprävention setzt eine umfassende Analyse der Korruptionsdelikte voraus. Aus ihr können Muster und systematische Erkenntnisse abgeleitet werden. Solche Daten bilden die notwendige Grundlage für zielgerichtete und wirksame Maßnahmen, um Korruption zu verhindern.

Dennoch scheint es in Österreich keinerlei systematische Kriminalanalyse in Bezug auf Korruptionsdelikte zu geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anzeigen (Neuanfall) wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB wurden 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) erstattet:

a.    bei den Staatsanwaltschaften bundesweit ein?

b.    im OLG Sprengel Wien?

c.    im OLG Sprengel Linz?

d.    im OLG Sprengel Graz?

e.    im OLG Sprengel Innsbruck?

f.      bei der WKSTA?

(Um deliktweise Aufschlüsselung wird ersucht.)

2.    Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) anhängig:

a.    bei den Staatsanwaltschaften bundesweit?

b.    im OLG Sprengel Wien?

c.    im OLG Sprengel Linz?

d.    im OLG Sprengel Graz?

e.    im OLG Sprengel Innsbruck?

f.      bei der WKSTA?

(Um deliktweise Aufschlüsselung wird ersucht.)

3.    Wie verteilten sich die Ermittlungsverfahren auf die einzelnen Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie auf die Delikte der §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB  (Um Aufschlüsselung nach den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

4.    In wie vielen der angezeigten Fälle folgten in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar):

a.    kriminalpolizeiliche Erkundigungen?

b.    kriminalpolizeiliche Ermittlungen?

(Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

5.    In wie vielen der angezeigten Fälle führten die Anzeige bzw die Ermittlungen 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) zur Ausforschung der Täter?
(Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

6.    Wie hoch waren in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) die Aufklärungsquoten (prozentuell sowie in absoluten Zahlen) der einzelnen Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie der Delikte der §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB? (Um Aufschlüsselung  bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

7.    In wie vielen Fällen mussten in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) strafrechtliche Verfolgungshandlungen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB aufgrund von parlamentarischer Immunität zunächst unterbleiben? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

a.    Wie viele Fälle betrafen Nationalratsabgeordnete?

b.    Wie viele Fälle betrafen Bundesratsabgeordnete?

c.    Wie viele Fälle betrafen Landtagsabgeordnete?

                                  i.    von Oberösterreich?

                                ii.    von Niederösterreich?

                               iii.    von Salzburg?

                               iv.    von Tirol?

                                 v.    von Vorarlberg?

                               vi.    von Wien?

                              vii.    der Steiermark?

                             viii.    von Kärnten?

                               ix.    des Burgenlands?

(Um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

8.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB Auslieferungsgesuche auf Aufhebung der Immunität an die gesetzgebenden Organe gerichtet und was war jeweils das Ergebnis?

a.    Wie viele Gesuche betrafen Nationalratsabgeordnete?

b.    Wie viele Gesuche betrafen Bundesratsabgeordnete?

c.    Wie viele Gesuche betrafen Landtagsabgeordnete?

                                  i.    von Oberösterreich?

                                ii.    von Niederösterreich?

                               iii.    von Salzburg?

                               iv.    von Tirol?

                                 v.    von Vorarlberg?

                               vi.    von Wien?

                              vii.    der Steiermark?

                             viii.    von Kärnten?

                               ix.    des Burgenlands?

(Um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

9.    In wie vielen der angezeigten Fälle bei Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB führten die Anzeige bzw die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) zu einer Anklage bzw zu einem Strafantrag? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

10. Wie viele Tatverdächtige wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB konnten 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) ausgeforscht werden? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

11. In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wie viele davon waren jeweils Beamte, Amtsträger, Angestellte bzw sonstige Bedienstete

a.    des Bundes?

b.    der Länder?

c.    von Gemeindeverbänden?

d.    von Gemeinden?

                                  i.    wie viele waren Bürgermeister_innen oder Vize-Bürgermeister_innen?

                                ii.    wie viele waren Angehörige des Gemeinderates?

                               iii.    wie viele waren Angehörige des Gemeindevorstandes?

e.    einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts?

f.      einem Unternehmen oder ausgegliederten Rechtsträger, an dem der Bund, die Länder oder die Gemeinden maßgeblich beteiligt sind?

g.    die sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut waren?

12. In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wie viele davon waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar)

a.    Männer? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

b.    Frauen? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

13. Wie hoch waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) die durch die angezeigten Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB verursachten Schadens- bzw Deliktssummen? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

14. In Bezug auf die staatsanwaltschaftlichen Erledigungen: Wie oft kam es bei Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB, 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar)

a.    gem § 35c StAG zum Absehen von der Verfolgung?

b.    zu Teileinstellungen nach

                                  i.    § 192 Abs 1 Z 1 StPO (Teileinstellung endgültig)?

                                ii.    § 192 Abs 1 Z 1 StPO (Teileinstellung mit Vorbehalt)?

                               iii.    § 192 Abs 1 Z 1a StPO (Teileinstellung endgültig)?

                               iv.    § 192 Abs 1 Z 1a StPO (Teileinstellung mit Vorbehalt)?

                                 v.    § 192 Abs 1 Z 2 StPO (Teileinstellung endgültig)?

                               vi.    192 Abs 1 Z 2 StPO (Teileinstellung mit Vorbehalt)?

c.    zu Einstellungen nach

                                  i.    § 190 Z1 StPO (keine Straftat)?

                                ii.    § 190 Z 2 StPO (kein Verfolgungsgrund)?

                               iii.    § 191 Abs 1 StPO (Geringfügigkeit)?

d.    zu Diversionen mit

                                  i.    Geldbuße?

                                ii.    gemeinnütziger Leistung?

                               iii.    Probezeit ohne Zusatz?

                               iv.    Probezeit mit Pflichten?

                                 v.    Tatausgleich?

(Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

15. In Bezug auf die gerichtlichen Erledigungen: Wie oft kam es bei Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB, 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) zu

a.    Einstellungen nach

                                  i.    § 108 StPO (Einstellung im Ermittlungsverfahren)?

                                ii.    § 215 Abs 2 StPO?

                               iii.    § 227 StPO?

                               iv.    § 451 Abs 2 StPO?

                                 v.    § 485 Abs 1 Z 3 StPO?

b.    Freisprüchen?

c.    Verurteilungen mit

                                  i.    Geldstrafen?

1.    unbedingte?

2.    teilbedingte?

3.    gänzlich bedingte?

                                ii.    Freiheitsstrafen?

1.    unbedingte?

2.    teilbedingte?

3.    gänzlich bedingte?

(Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel wird ersucht)

16. In Bezug auf die rechtskräftig Verurteilten wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wie viele davon waren jeweils Beamte, Amtsträger, Angestellte bzw sonstige Bedienstete

a.    des Bundes?

b.    der Länder?

c.    von Gemeindeverbänden?

d.    von Gemeinden?

                                  i.    Wie viele waren Bürgermeister_innen oder Vize-Bürgermeister_innen?

                                ii.    Wie viele waren Angehörige des Gemeinderates?

                               iii.    Wie viele waren Angehörige des Gemeindevorstandes?

e.    einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts?

f.      eines Unternehmens oder ausgegliederten Rechtsträgers, an dem der Bund, die Länder oder die Gemeinden maßgeblich beteiligt sind?

g.    die sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut sind?

17. In Bezug auf die rechtskräftig Verurteilten wegen Delikten des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB: Wie viele waren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar)

a.    Männer? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

b.    Frauen? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel sowie die WKStA wird ersucht.)

18. In wie vielen Fällen, die Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie die Delikte §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB betrafen, wurden von übergeordneten Staatsanwaltschaften bzw dem Ministerium Weisungen erteilt?

a.    Wie viele Weisungen betrafen Fragen der Einstellung oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens oder der Anklagerhebung?

b.    Wie viele Weisungen betrafen Auslieferungsgesuche auf Aufhebung der Immunität wegen Zugehörigkeit zu einem gesetzgebenden Organ?

c.    Wie viele Weisungen änderten Vorhaben der Staatsanwaltschaften, die auf Einstellung oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens oder Anklagerhebung lauteten?

19. In wie vielen Fällen, die Delikte des 22. Abschnittes des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie die Delikte nach den §§ 111, 112, 113, 115, 133, 146-148, 152, 153-153b, 163a, 164 und 165 StGB betrafen, fand die Kronzeugenregelung des § 209a StPO in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern bereits eruierbar) Anwendung? (Um deliktweise Aufschlüsselung bundesweit sowie auf die in der Frage 1 genannten OLG Sprengel wird ersucht.)