3308/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.04.2019
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Fleisch von gequälten Hühnern aus der Ukraine in Österreich

Die österreichische Landwirtschaft ist im Wandel begriffen. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe steigen auf eine biologische Bewirtschaftungsweise um, die das Tierwohl besonders berücksichtigt. Auch die Tierschutzstandards in der konventionellen Landwirtschaft sind höher als in anderen EU-Mitgliedsstaaten und in Drittländern.

Aus diesem Grund hat die Berichterstattung über Fleisch von ukrainischen Hühnern, die in Massentierhaltung und unter qualvollen Bedingungen aufgezogen und geschlachtet werden, dieser Tage besonders entsetzt.

Österreich muss für mehr Tierschutz europaweit und international eintreten und die heimischen Landwirtinnen und Landwirte vor einer Konkurrenz schützen, die Fleisch produziert in einer Art und Weise, wie es die österreichische Konsumentin und der österreichische Konsument als mittlerweile unvorstellbar grausam empfindet.

2016 wurde ein Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine für den Export geschlossen. Im Gegenzug hat man von der Ukraine die Einhaltung von EU-Tierschutzrichtlinien verlangt. Die Ukraine hat jedoch weder einen der EU zugesagten Aktionsplan umgesetzt, noch hält es die EU-Tierschutzstandards ein. Kontrollen von Tierhaltungsanlagen werden nur wenig durchgeführt.
Mit einem Trick, nämlich indem ein Knochen an den Hühnerbrüsten gelassen wird, werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen umgangen. Angeblich soll nun das Abkommen der EU mit der Ukraine insofern geändert werden, dass das betroffenen Unternehmen seine Hühnerbrüste in Zukunft legal exportieren kann. Die soll durch eine Änderung der festgelegten Quote erreicht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

 

Anfrage:

 

1.      Welche Informationen haben Sie bezüglich der tierschutzrelevanten Umstände der Produktions- und Schlachtungsbedingungen der Betriebe des Unternehmens, welches durch einen Trick das Fleisch seiner in der Ukraine aufgezüchteten Hühner in die EU exportiert?

2.      Haben Sie Kontakt mit der EU Kommission aufgenommen, um eine Strategie zu entwickeln, wie Praktiken, wie sie im Zusammenhang mit dem in Frage 1 genannten Unternehmen bekannt wurden, in Zukunft verhindert werden können und damit mehr Tierschutz auch in der landwirtschaftlichen Produktion in der Ukraine herrscht?

3.      Welche Informationen haben Sie von der Kommission, inwiefern das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine geändert werden soll?

4.      Haben Sie mit BM Hartinger-Klein Kontakt aufgenommen, damit verhindert wird, dass die österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe durch unlautere Methoden, wie die im Zusammenhang mit dem ukrainischen Unternehmen aufgedeckten, finanziell unter Druck geraten, da diese ihre landwirtschaftlichen Produkte am Markt nicht so umfangreich, wie es möglich wäre, absetzen konnten bzw. können?

5.      Welche Tierschutzkriterien müsste der ukrainische Betrieb derzeit einhalten, um das Hühnerfleisch in die EU einführen zu dürfen?

6.      Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Großküchen und die Gastronomie in Österreich Fleisch von Tieren anbietet, das unter Einhaltung der österreichischen Tierschutzstandards produziert wurde?

7.      Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Fleisch von Tieren aus Drittstaaten, die unter qualvollen Bedingungen gehalten wurden, gekennzeichnet ist?

8.      Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit für die KonsumentInnen klar ersichtlich ist, wie die Tiere gehalten und geschlachtet wurden, deren Fleisch in Österreich in den Verkauf gelangt?

9.      Inwiefern werden Sie sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zu den rechtlichen Vorgaben der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2021 dafür einsetzen, dass

a) strengere und detailliertere Zielvorgaben für den Schutz von Nutztieren festgelegt werden, damit Tierleid im Nutztierbereich europaweit stetig verringert wird?

b) Förderung der Forschung zu Technologie und Hygiene von fahrenden Schlachthöfen sowie zu möglichst stressfreier Schlachtung in die Verordnungen (EU) zur nächsten GAP dezidiert aufgenommen wird?

c) Förderungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung gewährt werden, daran geknüpft werden, dass im landwirtschaftlichen Betrieb ein im Vergleich zu den europäischen und innerstaatlichen Mindest-Tierschutzstandards höheres Tierschutzniveau eingehalten wird, wobei die Einhaltung der gesetzlichen Standards ohnehin als Förderungsbedingung vorausgesetzt werden muss?

d) Förderungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden, daran geknüpft werden, dass kürzere Tiertransportwege als die europäischen und innerstaatlichen Mindest-Tierschutzstandards vorgeben, eingehalten werden?