3315/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Beihilfen des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)



KSVF unterstützt Alternativmedizin, trotz fehlender medizinischer Wirkungsevidenz

Sinn des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) ist es, Künstler_innen in Notlagen zu unterstützen. Soweit so nachvollziehbar. Gleichzeitig wird auf der Website des KSVF offen mit Unterstützung für "Alternativmedizin zu teuer?" geworben (vgl. http://www.ksvf.at/startseite.html, besucht am 01.04.2018). Das ist insofern fragwürdig, weil Alternativmedizin keine Wirkungsnachweise bringen kann, was auch durch die gesetzlichen Krankenkassen und den Hauptverband bestätigt wird. Der Hauptverband meint beispielsweise zu Homöopathika: "Soweit uns bekannt, gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, die einen Effekt von Homöopathika belegt, abgesehen eines allfälligen Placeboeffektes." (derstandard.at/2000077445132/Krankenkassen-zahlen-auch-fuer-homoeopathische-Placebos). Weiters schreibt die OÖGKK: "Für Alternativmedizin ist die OÖGKK grundsätzlich nicht zuständig." (https://www.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.775655)

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Evidenz! Evidenz! Evidenz!

Bei der Gewährung von Beihilfen in persönlichen Notlagen, wie Erkrankungen, ist im Sinne des Solidaritätsprinzips gegenüber den anderen Anspruchsberechtigten auf größtmögliche Effizienz zu achten, weswegen Entscheidungen zur Beihilfegewährung von medizinischen Behandlungen faktenbasiert und entlang von objektivierbaren, wissenschaftlichen Kriterien geschehen müssen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurden in den Kalenderjahren 2017 und 2018 Kostenrückerstattungen und Beihilfen für "alternativmedizinische Behandlungen" (darunter fallen alle als gemeinhin "komplementäre Methoden" bezeichneten medizinischen Behandlungen) gewährt?

a.    Welche Art von Behandlungsleistungen der Alternativmedizin wurden erstattet/bezahlt (z.B. "homöopathische Arzneimittel")? (Darstellung nach Jahr)

b.    In wie vielen Fällen? (Darstellung nach Jahr)?

c.    Wie hoch waren die ausgezahlten Beihilfen? (Darstellung nach Jahr)

2.    Fehlende Wirkungsevidenz bei "alternativmedizinischen Behandlungen":

a.    Auf Basis welcher Evidenz werden alternativmedizinische Behandlungen finanziell unterstützt?

b.    Wie gewährleisten Sie einen sparsamen Vollzug des KSVF, wenn alternativmedizinische Behandlungen, die keine medizinische Wirkungsevidenz vorweisen können, finanziell unterstützt werden?

c.    Die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. OÖGKK) fühlen sich für alternativmedizinische Behandlungen „nicht zuständig“. Wie berücksichtigen Sie diesen Fakt bei der Beihilfen-Gewährung des KSVF?

d.    Liegen Ihnen Informationen vor, dass künftig finanzielle Unterstützungen für "alternativmedizinische Behandlungen" vom KSVF nicht mehr gewährt werden sollen?

3.    Wurden in den Kalenderjahren 2017 und 2018 Kostenrückerstattungen und Beihilfen für Aufenthalte in "Kur-, Genesungs- oder Erholungsheimen" gewährt?

a.    In wie vielen Fällen? (Darstellung nach Jahr)

b.    Wie hoch waren die ausgezahlten Beihilfen? (Darstellung nach Jahr)?

c.    Ist angedacht, die Beihilfen auf den Bereich "Rehabilitation" zu beschränken?

                                  i.    Wenn nein, mit welcher Begründung?