3318/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Hausdurchsuchungen bei Rechtsextremisten und Neonazis im April 2019"

BEGRÜNDUNG

Am 09. April 2019 fanden rund 30 Hausdurchsuchungen bei Neonazis und Rechtsextremisten im gesamten Bundesgebiet - mit Ausnahme von Tirol - statt. Ausgangspunkt der Hausdurchsuchungen soll ein vor über einem Jahr stattgefundenes Neo-Nazi-Konzert in der Steiermark gewesen sein. Als Grund für die überlange Verfahrensdauer bis zu den Hausdurchsuchungen wurde von offizieller Seite der „Dauerkrankenstand" eines Staatsanwalts genannt.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse im BVT-Untersuchungsausschuss steht jedoch der begründete Verdacht im Raum, dass die vor einem Jahr beim Verfassungsschutz (BVT) durchgeführte rechtswidrige BVT-Hausdurchsuchung mitunter ein Grund für den äußerst schleppenden Ermittlungsfortschritt war. Für diese Hausdurchsuchung - und die sich daraus ergebenden offensichtlichen Verschlechterungen für die öffentliche Sicherheit - trägt der FPÖ-Innenminister Kickl die politische Verantwortung. Zudem gibt es eine Vielzahl kritischer Stimmen, die in den Hausdurchsuchungen am 09. April - und insb. in deren Zeitpunkt - ein reines Ablenkungsmanöver  von den Verstrickungen der Regierungspartei FPÖ mit den rechtsextremen, terrorverdächtigen Identitären sehen.

Wie sich weiters bei den Befragungen im Untersuchungsausschuss herausstellte, wurde bei der Hausdurchsuchung im BVT einzig und allein das Zimmer des Extremismus-Referats von Beamten der Einsatztruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) - einer in ihrer Führung der FPÖ nahestehenden Polizeieinheit - ohne weitere Aufsicht durchsucht. Für die Beweisaufnahme in den anderen Räumlichkeiten war die IT-Steuerfahndung zuständig. Dieser besorgniserregende Umstand wird begleitet von Unstimmigkeiten im Aktenbestand der WKStA. So stimmt die Inventarliste der WKStA nicht mit dem von der EGS aufgenommenen Sicherstellungsprotokoll überein. Scheinbar verschwand auf dem Weg vom BVT zur WKStA eine CD aus einer 21 CDs umfassenden Spindel mit der Aufschrift „Fall Isabella K.". Bei Isabella K. handelt es sich um eine rechtsextremistische Sängerin. Durch das Bekanntwerden des Umstandes, dass ein rechtsextremes Konzert Anlass der hier gegenständlichen Hausdurchsuchungen ist, bekommt das Fehlen besagter CD neue Brisanz.

Um die offenen Fragen und die erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen vom 09. April zu klären und um den Informationsbedarf der Öffentlichkeit in dieser brisanten Causa zu decken, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

In der Pressekonferenz (in Folge PK) am 09.04.2019 gab GS Pilnacek an, dass ein neonazistisches Konzert im Vorjahr Ausgangspunkt für die Hausdurchsuchungen war:

1.      Wann genau fand besagtes Konzert statt?

2.       Wo genau fand das Konzert statt?

3.       Wie viele Personen nahmen an dem Konzert teil?

4.       Wer veranstaltete das Konzert?

5.      Welche Bands/SängerInnen/LiedermacherInnen u. dgl. traten bei dem Konzert auf?

6.      Woher beziehen die in Ihrem Vollzugsbereich gelegenen Organe ihre Erkenntnisse über das Konzert?

7.       Welche konkreten mit Strafe bedrohten Sachverhalte wurden bei dem Konzert (mutmaßlich) verwirklicht?

8.      Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aufgrund dieses Konzerts eingeleitet und wann?

9.      Was ist der aktuelle Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren mit Stichtag der Anfragebeantwortung?

10.   Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Ermittlungsverfahren (bitte um Aufstellung nach Ermittlungsverfahren und einzelnen Ermittlungsmaßnahmen)?

11.   Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden wann in den jeweiligen Ermittlungsverfahren gesetzt und mit welchen Ergebnissen (bitte um genaue Aufschlüsselung nach Ermittlungsverfahren/Ermittlungsmaßnahme/Datum der Anordnung der Ermttlungsmaßnahme/Datum der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme/Ergebnis der Ermittlungsmaßnahme)?

12.   Wie viele Personen werden als Verdächtige, wie viele als Beschuldigte, und wie viele als Zeugen geführt?

13.   Wie viele der Beschuldigten sind bereits einschlägig amtsbekannt?

a.       Seit wann sind diese Personen amtsbekannt?

b.      Aufgrund welcher (mutmaßlichen) Delikte sind sie amtsbekannt?

14.   Haben Sie, Ihr politisches Büro und/oder GS Pilnacek Berichte im Zusammenhang mit diesen Ermittlungsverfahren erhalten?

a.       Falls ja, wie viele, wann und von wem?

b.      Falls ja, mit welchem genauen Inhalt?

c.       Falls nein, weshalb nicht?

15.   Gab es Weisungen im Zusammenhang mit diesen Ermittlungsverfahren?

a.       Falls ja, wie viele?

b.      Falls ja, wann wurden sie erlassen und von wem?

c.       Falls ja, wer waren die Adressaten?

d.      Falls ja, was waren die konkreten Inhalte?

e.      Falls nein, weshalb nicht?

16.   Wie viele andere Ermittlungsverfahren wurden in den nachstehend angeführten Jahren aufgrund von rechtsextremistischen/neonazistischen Konzerten geführt,

a.      2016,

b.      2017,

c.       2018?

17.   Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden wann in den jeweiligen - in Frage 16 genannten - Ermittlungsverfahren gesetzt und mit welchen Ergebnissen (bitte um genaue Aufschlüsselung nach Ermittlungsverfahren/Ermittlungsmaßnahme/Datum der Anordnung der Ermttlungsmaßnahme/Datum der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme/Ergebnis der Ermittlungsmaßnahme)?

18.   Was ist der Stand der - in Frage 16 genannten - Ermittlungsverfahren mit dem Stichtag der Anfragebeantwortung?

19.   Gab es Weisungen im Zusammenhang mit den in Frage 16 genannten Ermittlungsverfahren?

a.       Falls ja, wie viele?

b.      Falls ja, wann wurden sie erlassen und von wem?

c.       Falls ja, wer waren die Adressaten?

d.      Falls ja, was waren die konkreten Inhalte?

e.      Falls nein, weshalb nicht?

In derselben PK gab GS Pilnacek an, dass 32 Hausdurchsuchungen bei rd. 30 Betroffenen durchgeführt wurden. Später wurde die Zahl der Betroffenen auf rd. 90 korrigiert. Bei den Hausdurchsuchungen seien u.a. (verbotene) Waffen und Nazi-Devotionalien sichergestellt worden.

Einige BeobachterInnen sehen in den Hausdurchsuchungen jedoch eine Inszenierung, um von den Verstrickungen der FPÖ mit der Identitären Bewegung abzulenken.

20.   Welche konkreten Entwicklungen waren ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen?

21.   Wann wurde über den Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen entschieden?

22.   Wer traf diese Entscheidung?

23.   War GS Pilnacek, und/oder sein Büro, in diese Entscheidung involviert?

a.      Falls ja, inwiefern?

b.      Falls ja, wann wurde GS Pilnacek und/oder sein Büro involviert?

c.       Falls nein, weshalb nicht?

24.   Wurde GS Pilnacek, und/oder sein Büro, über die (anstehende) Entscheidung informiert?

a.      Falls ja, wann und von wem?

b.      Falls ja, hat er Sie davon informiert?

c.       Falls ja, wann hat er Sie informiert?

d.      Falls nein, weshalb nicht?

25.   Waren Sie oder MitarbeiterInnen ihres politischen Büros in die Entscheidung involviert?

26.   Wann wurden Sie oder MitarbeiterInnen ihres politischen Büros über die (anstehende) Entscheidung informiert und von wem?

27.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen GS Pilnacek bzw. seinem Büro und anderen Personen, insb. anderen Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.      Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

28.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen MitarbeiterInnen Ihres politischen Büros und anderen Personen, insb. anderen Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.       Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

29.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Personen, insb. anderen Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.       Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

30.   Gab es Weisungen im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen, insb. den Zeitpunkt der Durchführung betreffend?

a.       Falls ja, wie viele?

b.      Falls ja, wann wurden sie erlassen und von wem?

c.       Falls ja, wer waren die Adressaten?

d.      Falls ja, was waren die konkreten Inhalte?

e.      Falls nein, weshalb nicht?

31.   Aufgrund welcher vermuteten Delikte wurden die Hausdurchsuchungen angeordnet?

32.   Welche Gegenstände wurden im Rahmen der Hausdurchsuchung sicherge­stellt/beschlagnahmt (bitte um Auflistung der verschiedenen Gegenstände nach Anordnung durch die StA bzw Antrag auf Beschlagnahme bzw Sicherstellung der Kripo von sich aus)?

33.   Wie viele Staatsanwälte waren in die Ermittlungen involviert?

34.   Wurden die Hausdurchsuchungen letztlich vom erkrankten Staatsanwalt angeordnet?

Am 09.04. gegen 14 Uhr wurde aus dem Justizministerium eine E-Mail an MedienvertreterInnen mit dem Titel E I L T - A V I S O - 15.00 Uhr PK Justizministerium zu Hausdurchsuchungen" versandt. In Folge wurde nur eine Stunde später, um 15 Uhr desselben Tages, oben beschriebene EiI-PK abgehalten. Dieses ungewöhnliche Vorgehen wurde von diversen BeobachterInnen als Versuch gewertet, von der medialen Debatte um die Verstrickungen der FPÖ mit den rechtsextremen Identitären abzulenken (so genanntes „agenda cutting").

35.   Wann wurde über das Abhalten und den Zeitpunkt der Pressekonferenz entschieden?

36.   Wer traf diese Entscheidung?

37.   Von wem stammt die Idee dazu?

a.       Stammt sie von Personen aus dem Innenministerium?

                                                              i.      Falls ja, von wem?

38.   War GS Pilnacek, und/oder sein Büro, in die Entscheidung zur Abhaltung einer Pressekonferenz involviert?

a.       Falls ja, inwiefern?

b.      Falls ja, wann wurde entschieden, eine PK abzuhalten?

c.       Falls nein, weshalb nicht?

39.   Waren Sie oder MitarbeiterInnen Ihres politischen Büros in die Entscheidung involviert?

40.   Wann wurden Sie bzw. MitarbeiterInnen Ihres politischen Büros über die (anstehende) Entscheidung informiert und von wem?

41.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen GS Pilnacek bzw. seinem Büro und anderen Personen, insb. andere Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.       Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

42.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen MitarbeiterInnen Ihres politischen Büros und anderen Personen, insb. anderen Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.       Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

43.   War diese (anstehende) Entscheidung Gegenstand der Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Personen, insb. anderen Regierungsmitgliedern bzw. deren politischen Büros?

a.       Falls ja, um welche Personen handelt es sich, wann fand die Kommunikation statt, welcher Art war die Kommunikation und was war ihr konkreter Inhalt?

44.   Wie viele Hausdurchsuchungen in der rechtsextremen/neonazistischen Szene wurden im vergangenen Jahr durchgeführt und zu wie vielen gab es eine eigene EIL-PK?

45.   Die Verfahren, die zu den Hausdurchsuchungen führten, liefen bereits seit geraumer Zeit. Welche Entwicklungen machten eine EIL-PK notwendig?

46.   Ist es üblich, eine EIL-PK zu solchen Hausdurchsuchungen durchzuführen, insb. wenn sie Verdächtige/Beschuldigte betreffen, die nicht per se im Fokus der Öffentlichkeit stehen?

47.   Weshalb nahmen Sie selbst nicht an der PK teil?

Es steht, insb. aufgrund der bisherigen Ergebnisse des BVT-Untersuchungsausschusses, der begründete Verdacht im Raum, dass die mittlerweile vom OLG Wien als rechtswidrig beurteilte Hausdurchsuchung beim BVT im Februar 2018 die Handlungsfähigkeit des BVT im Bereich Extremismusbekämpfung erheblich geschwächt hat und so mitverantwortlich für die Verfahrensverzögerungen in der gegenständlichen Causa ist.

48.   Im Zuge der Hausdurchsuchung beim BVT wurde das Büro der Leiterin des Extremismusreferats ausschließlich von Beamten der EGS durchsucht, nicht, wie die anderen Büros, von Beamten der Steuerfahndung. Wie lässt sich diese Einteilung erklären?

49.   Können Sie ausschließen, dass klassifizierte Informationen, insbesondere Akten zu Fällen in der Rechtsextremistischen Szene, in unbefugte Hände geraten sind?

50.   Die Befragungen im BVT-Untersuchungsausschuss haben ergeben, dass aus dem Büro der Leiterin des Extremismusreferats unter anderem eine Spindel mit 21 CDs mit der Aufschrift „Fall Isabella K. Beweismittel!" sichergestellt wurde. Die Inventarliste der WKStA wies jedoch nur 20 CDs aus. Wie können Sie den Verbleib der fehlenden CD erklären?

51.   Befanden sich auf den mitgenommenen CDs und Akten aus dem Büro des Extremismusreferats im BVT auch Akten oder Daten, die für das/die gegenständliche/n Verfahren von Relevanz sind?

a.       Wenn ja, welche?

b.      Um welches Datenvolumen handelt es sich?

c.       War die Staatsanwaltschaft in der Lage, die Ermittlungen in der betreffenden Causa trotz fehlender Akten zügig und ohne Zeitverzögerung voranzutreiben?

52.   Die auf der CD-Spindel erwähnte Isabella K. weist Verbindungen zum rechtsextremen Lager auf. Gibt es Verbindungen von K. zum Konzert, das Auslöser für die Hausdurchsuchungen war?

a.       Wenn ja, wie erklären Sie die Tatsache, dass eine CD aus dieser Spindel während der BVT-Hausdurchsuchung verschwunden ist?

53.   Wie mittlerweile durch die Beschlüsse des OLG Wien bestätigt, war die Hausdurchsuchung im Extremismusreferat des BVT rechtswidrig. Können Sie den Verbleib sämtlicher mitgenommenen Akten und Daten aus diesem Referat lückenlos dokumentieren?

54.   Können Sie ausschließen, dass Daten oder Akten aus dem BVT in falsche Hände geraten sind?

Ebenso gab GS Pilnacek in der PK wiederholt an, dass das/die Verfahren, welche/s den Hausdurchsuchungen zugrunde liegt/liegen, sich aufgrund eines Dauerkrankenstandes" verzögert hat/haben. Es ist äußerst bedenklich, dass Verfahren von solcher Brisanz sich aufgrund des Krankenstands eines einzelnen Mitarbeiters dermaßen verzögern und die vorgesetzten Stellen offensichtlich nicht in der Lage sind, zeitnah eine angemessene Vertretung zu organisieren.

55.   Von wann bis wann dauerte der von GS Pilnacek in der PK am 09.04.2019 angesprochene „Dauerkrankenstand"?

56.   Welchen Grund hatte der „Dauerkrankenstand", insb. war er psychisch (mit)bedingt (z.B. Burnout)?

57.   Zu welchen konkreten Verzögerungen im Ermittlungsverfahren kam es aufgrund des „Dauerkrankenstandes" und wie viele Ermittlungsverfahren waren davon betroffen?

58.   Wann wurde die zuständige übergeordnete Stelle erstmals über den „Dauerkrankenstand" informiert?

59.   Welche Stellen waren mit Stichtag der Anfragebeantwortung über den „Dauerkrankenstand" informiert und wann wurden sie informiert?

60.   Welche konkreten Maßnahmen wurden wann von den übergeordneten Stellen gesetzt, um einen adäquaten Ersatz zu organisieren (bitte um genaue Aufschlüsselung nach Datum/Stelle/gesetzter Maßnahme)?

61.   Gibt es weitere Verfahren, die sich aufgrund von Krankenständen von zwei Wochen oder mehr verzögert haben?

a.       Falls ja, wie viele StaatsanwältInnen waren betroffen?

b.      Falls ja, um wie viele Verfahren und mutmaßliche Delikte handelt es sich?

62.   Gibt es einen Erlass, der eine Regelung für „Dauerkrankenstände" - bzw. Krankenstände, deren Dauer den Fortgang eines Verfahrens beeinträchtigen - vorsieht?

a.       Falls ja, was ist der genaue Inhalt des Erlasses?

b.      Falls ja, kam der Erlass im von GS Pilnacek in der PK am 09.04.2019 angesprochenen Fall zur Anwendung?

c.       Falls ja, wie oft kam der Erlass in den folgenden Jahren zur Anwendung:

                                                              i.      2016,

                                                            ii.      2017,

                                                          iii.      2018?

d.      Falls nein, gibt es eine andere Regelung, die in solchen Fällen greift?

e.      Falls nein, weshalb nicht?

f.        Falls nein, ist die Einführung eines solchen Erlasses für die Zukunft angedacht?

63.   Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in Ihrem Vollzugsbereich gesetzt, um "Dauerkrankenständen" von StaatsanwältInnen, insb. aufgrund psychischer Krankheitsbilder (z.B. Burnout), vorzubeugen?

a.       Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden, weshalb nicht?

Die medialen Enthüllungen der vergangenen Wochen zeigen: rechtsextremistische und neonazistische Ideologien haben sich zu einer ernstzunehmenden Gefahr in Österreich entwickelt. Ein effektives und entschlossenes Vorgehen der Justiz gegen solche Umtriebe ist daher dringend geboten.

64.   Gibt es Fortbildungen für StaatsanwältInnen im Bereich Rechtsextremismus/Verbotsgesetz?

a.       Falls ja, welche?

b.      Falls ja, wie sind diese Fortbildungen konkret ausgestaltet (Stundenanzahl, vermittelte Inhalte, u. dgl.)?

c.       Falls ja, sind bei den Fortbildungen externe Organisationen/ExpertInnen (z.B. DÖW) eingebunden?

d.      Falls ja, sind diese verpflichtend?

e.      Falls ja, wie viele StaatsanwältInnen haben in den folgenden Jahren an den Fortbildungen erfolgreich teilgenommen:

                                                              i.      2016,

                                                            ii.      2017,

                                                          iii.      2018?

f.        Falls nein, weshalb nicht?

g.       Falls nein, sind solche Fortbildungen für die Zukunft geplant?

65.   Wie viele Staatsanwälte sind derzeit spezifisch mit der Verfolgung von mit Strafe bedrohten Handlungen mit (mutmaßlich) rechtsextremem/antisemitischem/ausländerfeindlichem Hintergrund betraut?

a.       Ist geplant, diese Zahl zu erhöhen?

                                                              i.      Wenn nein: Warum nicht?

66.   Gab es in der Vergangenheit bereits besondere Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu mit Strafe bedrohten Handlungen mit (mutmaßlich) rechtsextremem/antisemitischem/ausländerfeindlichem Hintergrund?

a.       Wenn nein: Weshalb nicht?

b.      Wenn ja: Bestanden dabei Unterschiede innerhalb der verschiedenen Gerichtssprengel?

                                                              i.      Wenn ja: Inwiefern?

                                                            ii.      Wenn ja: Ist geplant, die Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme zu vereinheitlichen?

c.       Wenn ja: Welche Erfahrungen wurden mit diesen gemacht?

d.      Wenn ja: Blieben diese auch nach den Budgetkürzungen im Zusammenhang mit der Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern weiter bestehen?

67.   Wie viel Geld wird derzeit spezifisch für Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen mit (mutmaßlich) rechts­extremem/antisemitischem/ausländerfeindlichem Hintergrund investiert?

68.   Gibt es derzeit besondere Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu mit Strafe bedrohten Handlungen mit (mutmaßlich) rechts­extremem/antisemitischem/ausländerfeindlichem Hintergrund?

a.       Wenn nein: Weshalb nicht?

b.      Wenn ja: Bestehen dabei Unterschiede innerhalb der verschiedenen Gerichtssprengel?

                                                              i.      Wenn ja: Inwiefern?

                                                            ii.      Wenn ja: Ist geplant, die Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme zu vereinheitlichen?

c.       Wenn ja: Welche Erfahrungen wurden mit diesen gemacht?

69.   Sind für die Zukunft besondere Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu mit Strafe bedrohten Handlungen mit (mutmaßlich) rechtsextremem/antisemitischem/ausländerfeindlichem Hintergrund geplant?

a.       Wenn nein: Weshalb nicht?

b.      Wenn ja: Inwiefern?

c.       Wenn ja: In welchem Zeitrahmen ist dies geplant?

70.   Gibt es derzeit eine eigene Sonderstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von mit Strafe bedrohten rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen/rassistischen, islamfeindlichen, antisemitischen Handlungen?

a.       Wenn nein: Ist geplant, eigene derartige Sonderstaatsanwaltschaften einzurichten?

                                                              i.      Wenn nein: Weshalb nicht?

                                                            ii.      Wenn ja: Inwiefern?

                                                          iii.      Wenn ja: In welchem Zeitrahmen ist dies geplant?