3323/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

betreffend Lebensmittelverschwendung in Österreich

 

Österreich bekennt sich offiziell zu den Zielen der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung (SDG’s). Darunter fällt auch das Ziel vermeidbare Lebensmittelabfälle bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. In Ihrem Regierungsplan bekennen Sie sich zu einer Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Herkunft und Produktionsstandards) und verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, sowie einem Anreizsystem zur Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.

Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die negativen Auswirkungen der globalen Verschwendung von Lebensmitteln auf die Umwelt untersucht. Die CO2-Emissionen der produzierten, aber nicht konsumierten Lebensmittel betragen rund 3,3 Gigatonnen– das entspricht der Hälfte der jährlichen CO2-Produktion der USA. Das Wasservolumen, das bei der landwirtschaftlichen Produktion von verschwendeten Lebensmitteln global verbraucht wird, beträgt rund 250 km3 – das entspricht dem dreifachen Volumen des Genfer Sees. Ein weiterer negativer Effekt von produzierten, aber nicht konsumierten Lebensmitteln besteht darin, dass rund 1,4 Milliarden Hektar Land vergebens für landwirtschaftliche Zwecke bebaut werden. In einer Liste der größten Länder würde diese Fläche hinter Russland den zweiten Platz belegen.

14,5 Masseprozent des Restmülls in Österreich sind jedoch vermeidbare Lebensmittelabfälle. Das sind jährlich ca. 157.000 Tonnen bzw. rund 19 kg pro Kopf. Gemeinsam mit anderen Entsorgungswegen (z.B. Biotonne oder Komposthaufen) entspricht das einem Geldwert von ca. 300€ pro Haushalt und Jahr oder rd. 1 Milliarde Euro für alle österreichischen Haushalte in einem Jahr.

In Österreich waren 2013 knapp über 100 soziale und gemeinnützige Einrichtungen zur Lebensmittelweitergabe in allen Bundesländern tätig. Die Ergebnisse der Untersuchung „Weitergabe von Lebensmitteln in Österreich“ unterstreichen die Zahlen des österreichischen Lebensmittelhandels. 6.630 Tonnen werden pro Jahr vom Lebensmittelhandel gespendet. Den Rest der Spenden beziehen die Einrichtungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Lebensmittelproduzenten, Bäckereien, Großhandel und Märkten.

Problemlage: Bis dato gibt es nur freiwillige Vereinbarungen im Lebensmitteleinzelhandel, andere Bereiche wie die Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion sind ausgenommen. Ein wesentliches Problem ist zusätzlich, dass es keine konkreten Daten über die Menge der anfallenden Lebensmittelabfälle gibt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage

1.    Planen Sie bzw. Ihr Ministerium ein Maßnahmenpaket mit konkreten Zeitplänen und Reduktionszielen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (=von der Produktion bis zu den Haushalten und Gaststätten)?

a.    Wenn ja, wann kann damit gerechnet werden und was sind die konkreten Ziele?

2.    Werden Sie weiter an freiwilligen Vereinbarungen festhalten, oder prüfen Sie auch die Möglichkeit von Verpflichtungen?

3.    Haben Sie Zahlen über die Menge an vermeidbaren Lebensmittelabfällen und –Verlusten in der österreichischen Landwirtschaft?

a.    Wenn ja, wo sind die zu finden, wie hoch waren diese in den letzten Jahren und welche Schritte wurden gesetzt um diese zu verringern?

b.    Wenn nein, planen Sie solch eine Erhebung?

4.    Gibt es Überlegungen die Entsorgungsgebühr der betrieblichen Abfälle zu verringern, um die Spende an karitative Einrichtungen attraktiver zu machen?

5.    Welche Unterstützungsleistungen seitens Ihres Ministeriums bieten Sie karitativen Einrichtungen an, um die Lebensmittelweitergabe zu stärken?

a.    Gibt es finanzielle oder infrastrukturelle Unterstützungen?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, sind solche geplant?

6.    Gibt es Pläne freiwillige Vereinbarungen (mit verbindlichen Zielen) zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, nach Vorbild der Vereinbarungen 2017-2030 mit den Lebensmittelunternehmen, mit der Gastronomie oder der Lebensmittelproduktion abzuschließen, die später in Verpflichtungen übergehen können?

7.    Planen Sie klare und durchgängige Herkunftskennzeichnungen in der Gastronomie zur besseren Aufklärung und Orientierung für Kundinnen und Kunden?  

8.    Gibt es Überlegungen sowie Absprachen mit Lebensmittel- und Verpackungsunternehmen durch Veränderungen von Plastikverpackungen auf das Nahrungsmittelsystem und somit auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen einzuwirken?

9.    Welche Schritte werden von Ihnen bzw. Ihrem Ministerium gesetzt, damit Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr einwandfrei genießbar sind und rein äußerliche Makel aufweisen, öfter in den Handel oder in die Weiterverarbeitung gelangen?

10. Haben Sie Daten über die Menge an Lebensmitteln, die im Zuge von Nachernteprozessen bzw. aufgrund von optischen Mängeln aussortiert und weggeworfen werden?

a.    Gibt es Überlegungen die Menge anhand von Produktgruppen zu erheben?