3325/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verzicht auf die Versendung von Wahlinformationen über die Möglichkeit einer Briefwahl

Der Tageszeitung „Die Presse“ vom 5. April ist zu entnehmen, dass das Innenministerium bei der Europawahl 2019 darauf verzichten wird, die Wählerinnen und Wähler über die Möglichkeit der Briefwahl zu informieren. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit gesetzt, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und den Wählerinnen und Wählern auch die notwendigen Informationen zukommen zu lassen, wie sie in Verhinderungsfällen ihr Wahlrecht durch die sogenannte Briefwahl ausüben können. Diese Maßnahme war bisher unbestrittene und wurde nach außen von allen politischen Seiten unterstützt.

Nunmehr bei der Europawahl 2019 will der Bundesminister für Inneres auf diese Maßnahme im Interesse einer hohen Wahlbeteiligung verzichten, weil angeblich auch andere Informationen dafür vorliegen. Dies war jedenfalls aber auch bei der Nationalratswahl 2017 der Fall, dennoch wurde die Information als sinnvoll erachtet.

Soll mit dieser Maßnahme des Bundesministers für Inneres das parteipolitische Ziel, eine möglichst geringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 zu erreichen, verbunden sein, so würde dies eine amtsmissbräuchliche Maßnahme darstellen, da es Ziel jedes Innenministers sein muss, eine hohe Wahlbeteiligung bei den von ihm durchzuführenden Wahlen zu erreichen.

Es soll daher mit dieser Anfrage die Motivation des Bundesministers für Inneres analysiert werden, weshalb die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

an den Bundesminister für Inneres richten:

1.    Wann haben Sie die Entscheidung getroffen, diesmal keine Information über die
  Möglichkeit der Briefwahl für die Europawahl 2019 auszusenden?

2.    Haben Sie vor der Entscheidung Kontakt mit dem Koalitionspartner
  aufgenommen, wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Abstimmung?

3.    Wenn  nein, warum nicht?


4.    Steht diese Maßnahme nicht mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung
  zu erreichen, im Widerspruch?

5.    Was waren konkret die Motive im Detail für die Entscheidung, keine Information
  bzgl. der Briefwahl für die Europawahl auszusenden?

6.    Haben Sie vor der Entscheidung evaluiert, ob diese Aussendungen zu einem
  höheren Bekanntwerden der Briefwahlmöglichkeit führten, wenn nein, warum
  nicht?

7.    Tatsache ist, dass die Attraktivität und Notwendigkeit der Briefwahl ständig steigt
  an Attraktivität und Notwendigkeit, also von der Bevölkerung positiv
  aufgenommen wird. Sehen Sie als Bundesminister für Inneres die
  Notwendigkeit, gesetzliche Änderungen bei der Briefwahl vorzunehmen, wenn
  ja, welche?

8.    Haben sie diesbezüglich schon Kontakt mit ihrem Koalitionspartner betreffend die
  Erstellung einer diesbezüglichen Regierungsvorlage aufgenommen?

a.    Was haben diese Gespräche für Ergebnisse gebracht?