3333/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Kickl-Werbung des FPÖ-Bildungsinstituts auf unzensuriert.at"

BEGRÜNDUNG

Das Freiheitliche Bildungsinstitut schaltete am 05.04.2019 eine Werbeanzeige auf der rechten „Medienplattform" unzensuriert.at. Diesbezüglich habe ich folgende zwei Screenshots gesichert:

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Inhalt der Anzeige war eine ,,Zwischenbilanz" des FPÖ-Innenministers Kickl. Diese Werbeanzeige weist eine Reihe an politischen und rechtlichen Auffälligkeiten auf:

Auffälligkeit Nr. 1: Die ,,Zwischenbilanz" von FPÖ-Minister Kickl scheint - im Vergleich mit den tatsächlichen politischen Gegebenheiten - stark geschönt zu sein. So fehlen prominente „Meilensteine" aus der bisherigen Amtszeit von FPÖ-Kickl, wie etwa der BVT-Skandal und die Empfehlungen des BMI-Ressortsprechers zum Umgang mit „kritischen Medien". Die entgeltlich geschaltete ,,Zwischenbilanz" erweckt demnach den Eindruck, mehr Werbung für die Person des prominenten FPÖ-Politikers Herbert Kickl als „staatsbürgerliche Bildung" iSd Publizistikförderungsgesetz 1984 (PubFG) zu sein. Dafür spricht auch das große Portraitfoto von Herbert Kickl, das auf der Einschaltung prangt. Das lässt die Frage offen, ob die Kickl-Webeschaltung des FPÖ- Bildungsinstituts den rechtlichen Anforderungen, die das PubFG an die Arbeit der Parteiakademien stellt, entspricht. Wäre dies nicht der Fall, wäre die Anzeige wohl als verbotene Parteispende gem. § 6 Abs. 6 Z 2 Parteiengesetz zu bewerten.

Auffälligkeit Nr. 2: Die Einschaltung ist grafisch wie ein Artikel von unzensuriert.at gestaltet. Dass es sich in Wahrheit um eine „entgeltliche Einschaltung" handelt, erkennt der geneigte Leser/die geneigte Leserin erst bei eingehender Betrachtung (vgl. Screenshot 1). Auf der unzensuriert.at-Startseite fehlt jeglicher Hinweis, dass es sich bei dem Beitrag um eine Werbung handelt (vgl. Screenshot 2). Fraglich ist daher, ob die Kickl- Webeschaltung des FPÖ-Bildungsinstituts der Kennzeichnungspflicht des § 26 Mediengesetz genügt. In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung bereits Verstöße gegen § 26 Mediengesetz damit begründet, dass Werbungen „den Eindruck von redaktionellen Beiträgen hinterließen, sich dabei nur schwer von den übrigen redaktionellen Teilen unterschieden" und „aufgrund der Platzierung und Schriftgröße keine für den Durchschnittsleser wahrnehmbare Kennzeichnung vorläge"[1]. Bei der Kickl-Webeschaltung des FPÖ- Bildungsinstituts könnte es sich um einen ähnlich gelagerten Fall handeln.

Auffälligkeit Nr. 3: Herbert Kickl ist seit dem 18.12.2017 FPÖ-Minister. Quasi nebenbei ist Herbert Kickl jedoch auch Präsident des Freiheitlichen Bildungsinstituts (FBI). Besagtes Freiheitliches Bildungsinstitut hat die Werbeanzeige auf unzensuriert geschaltet. Das führt zu dem optisch unschönen Ergebnis, dass der FBI- Präsident Kickl auf der FPÖ-nahen „Medienplattform" unzensuriert.at Werbung für den FPÖ-Innenminister Kickl schalten lässt. Mit Steuergeld, selbstverständlich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)       Entspricht die Kickl-Werbeschaltung des FPÖ Bildungsinstituts den gesetzlichen Anforderungen des Publizistikförderungsgesetzes 1984?

2)       Stellt die Kickl-Webeschaltung des FPÖ Bildungsinstituts eine verbotene Parteispende iSd Parteiengesetzes dar?

3)       Wie hoch waren die Kosten für diese Werbeeinschaltung und wie viel Steuergeld wurde dafür ausgegeben?

4)       Finden Sie nicht, dass die „Medienplattform" unzensuriert.at von Seiten der FPÖ - auch ohne diese Werbeschaltung - bereits ausreichend mit Steuergeld gefüttert wurde?

5)       Halten Sie es für unvereinbar, dass der FBI-Präsident Kickl eine Werbeanzeige für den FPÖ-Minister Kickl schalten lässt?

 

 



[1] JusGuide 2017/37/16088 (OGH).