3336/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Effektivität und Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes

Die neue EU-Verordnung zu FDI-Screening gilt als Antwort auf ein Problem, dem spätestens seit der Übernahme des deutschen Roboterherstellers Kuka durch den chinesischen Midea- Konzern im Jahr 2016 Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ob sie als Antwort jedoch reicht, ist fraglich. Zumindest bietet sie jedoch zum ersten Mal einen EU-weit einheitlichen Rahmen. Denn derzeit gibt es nur in rund 14 EU-Mitgliedstaaten Prüfmechanismen für ausländische Direktinvestitionen. Und auch diese sind höchst unterschiedlich. In Deutschland wurden sie zuletzt sogar verschärft. Der deutsche Wirtschaftsminister überraschte, als er in der „nationalen Industriestrategie 2030“ Dogmen hinterfragte: staatliche Eingriffe, auch dann, wenn es um ausländische Übernahmen geht. Notfalls sollen diese auch verhindert werden können. Dies ist auch als Antwort an China und die USA zu verstehen, die im Vergleich zu Europa bisher eine protektionistischere Linie verfolgten, wenn es darum geht wichtige Industriezweige des eigenen Landes zu schützen. Im Falle kritischer Infrastruktur und Technologie, sensibler Daten, Informationen und Medien sieht die deutsche Außenwirtschaftsverordnung einen Anwendungsbereich zur Prüfung.

In Österreich gibt es seit 2011 eine Regelung zur Überprüfung von Investitionen aus dem Ausland, die im §25a des Außenwirtschaftsgesetzes normiert ist. Dieses sieht dann Genehmigungsverfahren bei Investitionen aus Drittstaaten vor, wenn es um eine Beteiligung an einem Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dabei benennt das Außenwirtschaftsgesetz Bereiche der inneren und äußeren Sicherheit, wie etwa die Verteidigungsindustrie und Sicherheitsdienste, sowie der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Daseins- und Krisenvorsorge (insbesondere Energieversorgung, Wasserversorgung, Telekommunikations-, Verkehrs-, Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und des Gesundheitswesens).

Die europäische Verordnung schafft nun einen europäischen Rahmen für die Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen. Diese können dann zur Anwendung kommen, wenn - ähnlich der österreichisches Regelung - die „Sicherheit und öffentliche Ordnung“ gefährdet wird. Wie viel Spielraum die EU Verordnung den Mitgliedstaaten nun wirklich bringt, bleibt jedoch unklar. Vor allem, weil das Kriterium „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ notwendige Handlungsspielräume nimmt. So könnte in Falle, von strittigen Privatisierungen öffentlicher Infrastruktur oder industriepolitischer sensiblen Übernahmen, von strategisch wichtigen Unternehmen weiterhin eine Lücke bestehen. Im Vergleich zum österreichischen Außenwirtschaftsgesetz wird in der EU Verordnung, aber auch in Deutschland, zumindest der Anwendungsbereich legistisch weiter gefasst. In der Verordnung ist explizit beispielsweise auch „kritische Technologie“ als schützenswert definiert. Für das österreichische Außenwirtschaftsgesetz (AußWG) eröffnet die neue EU Verordnung die Möglichkeit, seinen Anwendungsbereich auszubauen. Auch angesichts aktueller Herausforderungen, wäre dies wohl auch ein Anknüpfungspunkt für eine notwendige Novellierung dieses Gesetzes.

Wie effektiv die bestehende österreichische Regelung derzeit wirkt, gleicht allerdings einer „Blackbox“. Denn bisher kam der §25 des Außenwirtschaftsgesetzes kaum zur Anwendung. Es ist zu vermuten, dass dies auch den hohen bürokratischen Hürden geschuldet ist (beispielsweise den Prüfschwellen). Und selbst wenn geprüft wurde, so gibt es seitens des Ministeriums keine Verpflichtung zur öffentlichen Berichterstattung.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)   Wie viele Anfragen zu potentiell genehmigungspflichtigen Vorgängen hat es bislang seit in Kraft treten des §25a AußWG insgesamt gegeben (durch Investoren, ihre rechtliche BeraterInnen, etc)? [Bitte um Auflistung jedes Falles inkl. betroffenem Unternehmen und Investitionsvolumen]

a.    Wie viele diesbezügliche Anfragen gibt es im Jahr durchschnittlich?

b.    In Hinblick auf welche wirtschaftlichen Sektoren bzw. gesellschaftlichen Bereiche wurden diese Anfragen zu potentiell genehmigungspflichtigen Vorgängen bislang gestellt? (inklusive Bitte um Aufschlüsselung der Anfragen nach Sektoren bzw. Bereiche im Detail)

c.    Woher stammten bislang die für diese Anfragen verbundenen Investoren? (inklusive Bitte um regionale Aufschlüsselung der betreffenden FDIs sowie Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sektoren)

d.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)?

2)   Wie viele Anfragen zu potentiell genehmigungspflichtigen Vorgängen im Rahmen des §25a AußWG hat es bislang gegeben (durch Investoren, ihre rechtlichen BeraterInnen, etc), bei denen es in der Folge zu keiner Stellung eines Genehmigungsantrages gekommen ist? [Bitte um Auflistung jedes Falles inkl. betroffenem Unternehmen, Investitionsvolumen, sowie Begründung warum es zu keiner Stellung eines Genehmigungsantrages gekommen ist]

a.    In Hinblick auf welche wirtschaftlichen Sektoren bzw. gesellschaftlichen Bereiche wurden diese Anfragen zu potentiell genehmigungspflichtigen Vorgängen bislang gestellt? [Bitte um Aufschlüsselung der Anfragen nach Sektoren bzw. Bereiche im Detail]

b.    Woher stammten die mit diesen Anfragen verbundenen Investoren? (inklusive Bitte um regionale Aufschlüsselung der betreffenden FDIs sowie Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sektoren)

c.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)?

3)    Wie viele Prüfverfahren sowie wie viele Entscheidungen im Rahmen einer Vorprüfung (§25a Abs. 8 AußWG) von Beteiligungserwerben bzw. Übernahmen wurden bislang vom BMDW vorgenommen? [Bitte um Auflistung jedes Falles inkl. betroffenem Unternehmen, Investitionsvolumen, Ergebnis des Verfahrens inkl. Begründung, Beginn- und Enddatum des Verfahrens]

a.    Welche Informationen zu den vorgenommenen Prüfverfahren im Rahmen einer Vorprüfung von Beteiligungserwerben sowie Übernahmen wurden bislang vom BMDW in diesem Zusammenhang öffentlich zugänglich gemacht?

b.    Wie viele getroffene Entscheidungen im Rahmen einer Vorprüfung von Beteiligungserwerben sowie Übernahmen wurden bislang vom BMDW in diesem Zusammenhang öffentlich zugänglich gemacht?

c.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)?

4)    Wie viele Prüfverfahren sowie wie viele Entscheidungen im Rahmen eines vertieften Prüfverfahrens (§25a Abs. 9 AußWG) von Beteiligungserwerben bzw. Übernahmen wurden bislang vom BMDW vorgenommen? [Bitte um Auflistung jedes Falles inkl. betroffenem Unternehmen, Investitionsvolumen, Ergebnis des Verfahrens inkl. Begründung, Beginn- und Enddatum des Verfahrens]

a.    Welche Informationen zu den vorgenommenen Prüfungen im Rahmen eines vertieften Prüfverfahrens von Beteiligungserwerben sowie Übernahmen wurden bislang vom BMDW in diesem Zusammenhang öffentlich zugänglich gemacht?

b.    Wie viele vorgenommene Entscheidungen im Rahmen eines vertieften Prüfverfahrens von Beteiligungserwerben sowie Übernahmen wurden bislang vom BMDW in diesem Zusammenhang öffentlich zugänglich gemacht?

c.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen? (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)

5)   In welchen wirtschaftlichen Sektoren bzw. gesellschaftliche Bereiche haben die vorgenommenen Prüfverfahren und Entscheidungen bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen in diesem Zusammenhang stattgefunden? [Bitte um Aufschlüsselung der Sektoren bzw. Bereiche im Detail]

a.    In welchen wirtschaftlichen Sektoren bzw. gesellschaftlichen Bereichen haben die vorgenommenen Vorprüfungen bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen in diesem Zusammenhang stattgefunden? [Bitte um Aufschlüsselung der Sektoren bzw. Bereiche im Detail]

b.    In welchen wirtschaftlichen Sektoren bzw. gesellschaftlichen Bereichen haben die vorgenommenen vertieften Prüfverfahren bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen in diesem Zusammenhang stattgefunden? [Bitte um Aufschlüsselung der Sektoren bzw. Bereiche im Detail]

c.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)?

6)   Woher stammten die ausländischen Direktinvestitionen im Rahmen der vorgenommen Prüfverfahren und Entscheidungen bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen?

[Bitte um regionale Aufschlüsselung der betreffenden FDIs sowie Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sektoren]

a.    Woher stammten die ausländischen Direktinvestitionen im Rahmen der vorgenommenen Vorprüfungen bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen in diesem Zusammenhang? (inklusive Bitte um regionale Aufschlüsselung der betreffenden FDIs sowie Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sektoren)

b.    Woher stammten die ausländischen Direktinvestitionen im Rahmen der vorgenommen vertieften Prüfverfahren bezüglich Beteiligungserwerben sowie Übernahmen in diesem Zusammenhang? (inklusive Bitte um regionale Aufschlüsselung der betreffenden FDIs sowie Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sektoren)

c.    Welche potentiellen Muster bzw. Trends lassen sich diesbezüglich im Zeitverlauf ausmachen? (Mindestbezugsraum: innerhalb der letzten 5 Jahre)

7)   In der Außenwirtschaftsstrategie Ihres Ministeriums wird eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes angekündigt. Gibt es eine Evaluierung in Bezug auf die Effektivität dieser Gesetzesbestimmung (§25a AußWG)?

8)   Welche Änderungen wollen Sie im Außenwirtschaftsgesetz vornehmen und mit welcher Begründung?

a.    Bis wann wollen Sie dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesnovelle vorlegen?

9)   Was ist die österreichische Position zur bestmöglichen Umsetzung der EU Verordnung zum FDI-screening?

a.    Wenn ja, welche best-practice Optionen bestehen?

b.    Gibt es andere Länder, an deren Regelungen Sie sich orientieren möchten? Wenn ja, weiche?

10) Planen Sie das Außenwirtschaftsgesetz an die deutsche Außenwirtschaftsverordnung anzupassen? [Bitte um Begründung]

11) Planen Sie bei einer Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes eine Ausweitung des Anwendungsbereiches?

a.    Wenn ja, auf welche Bereiche wird die Anwendung ausgedehnt werden?

12)Planen Sie bei einer Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes eine Anpassung der Prüfeintrittsschwelle?

a.    Wenn ja, auf welchen Wert möchten Sie diese senken?

b.    Wenn nein, warum nicht?