3341/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Sonja Hammerschmid
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Finanzierung und Aufgaben der Digitalisierungsagentur DIA

Ende Mai 2018 wurde die im Regierungsproramm erwähnte Digitalisierungsagentur (DIA) präsentiert und bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) angesiedelt. Ebenso hat sich am 7. November 2018 ein sogenannter Beirat der Digitalisierungsagentur konstituiert. Laut Homepage der FFG wickelt die DIA selbst keine Förderprogramme ab, ist aber in der Vorbereitung neuer Programme und Initiativen eingebunden. Organisatorisch ist die Digitalisierungsagentur als Bereich in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingerichtet. Laut Homepage der FFG beschäftigt sich die Digitalisierungsagentur seit Sommer 2018 mit drei Pilotvorhaben, nämlich der Organisation von themenspezifischen Veranstaltungen, die sich mit aktuellen Digitalisierungsthemen auseinandersetzen, mit den geplanten Digital Innovation Hubs (DIH) zur KMU-Beratung bei Digitalisierungsprojekten, eine Art Kooperationsmodell, und im Auftrag der Bundesregierung lädt sie zu einer moderierten Plattform 5G und Breitband ein, um die Umsetzung der Infrastrukturvorhaben der Bundesregierung schneller voran zu bringen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)     Wie viele Personen sowie Vollzeitäquivalente sind im Bereich der Digitalisierungsagentur derzeit beschäftigt? [Bitte um detaillierte Auflistung der Mitarbeiterinnen inkl. Angabe von Name und Funktion]

a.    Ist eine Ausweitung des Personalstandes geplant?

b.    Wenn ja, wie viele Personen sollen in Zukunft beschäftigt werden?

c.    Wie viele Beschäftigte haben einen Sondervertrag?

2)      Auf Basis welchen Gehaltsschemas wurden die Beschäftigten der Digitalisierungsagentur eingestuft? Wurde hierfür das Gehaltsschema der FFG herangezogen? [Bitte um detaillierte Darstellung je Mitarbeiterln?)

a.      Wie viele Beschäftigte der Digitalisierungsagentur verdienen monatlich mehr als 5.000 Euro Brutto?

b.      Wie viele Beschäftigte der Digitalisierungsagentur verdienen monatlich mehr als 8.000 Euro Brutto?

c.      Wie viele Beschäftigte der Digitalisierungsagentur verdienen monatlich mehr als 10.000 Euro Brutto?

d.      Wie viele Beschäftigte der Digitalisierungsagentur verdienen monatlich mehr als 15.000 Euro Brutto?

3)      Verfügen die Beschäftigten der Digitalisierungsagentur über ein Spesenkonto?

a.      Wenn ja, in welcher Höhe?

b.      Wenn ja, wie viele Abrechnungen sind bereits über dieses Spesenkonto erfolgt? [Bitte um Aufschlüsselung nach Betrag, Begründung und
Datum]

c.      Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtausgaben für das Jahr 2018, sowie Jänner-ApriI 2019? [Bitte um monatliche Darstellung]

4)      Wie viele der Beschäftigten der Digitalisierungsagentur haben ein
Dienstauto bzw. haben einen Zugriff darauf?

5)      Wie viele der Beschäftigten der Digitalisierungsagentur haben Zugriff
auf einen Fahrer für Dienstfahrten?

6)      Wurde mit den Beschäftigten der Digitalisierungsagentur ein Nebenbeschäftigungsverbot vereinbart?

a.    Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Regelung?

7)      Welche Kosten für Personal- und Sachleistungen wurden von Ihnen als Eigentümervertreter für die FFG für den Bereich der
Digitalisierungsagentur für die Budgetjahre 2018, 2019 und 2020 vorgesehen, geordnet nach Budgetjahr und Kostengruppe?

8)      Wurden dem Bereich der Digitalisierungsagentur in der FFG auch Budgetmittel für Fremdleistungen (Studien-, Forschungsaufträge,
externe Beratung) zugewiesen, und wenn ja, in welcher Höhe, geordnet nach Budgetjahr?

9)        Wurde das jährliche Budget der FFG, um die Kosten des Bereiches Digitalisierungsagentur aufgestockt oder sind die Kosten des neuen Bereiches aus dem Regelbudget der FFG zu leisten?

10)      Wurden die etablierten Programmmittel wie jene der Basisprogramme aufgestockt, um Digitalisierungsprojekte zu ermöglichen? Wenn ja, um welchen Betrag, wenn nein, warum nicht?

11)      Welche Kriterien und Indikatoren wurden vereinbart, um den Erfolg der Digitalisierungsagentur zu messen?

12)      Auf Grund welcher Bestimmungen und durch welchen Modus wurden
die Mitglieder des Digitalisierungsbeirats bestellt?

13)      Welche in diesem Beirat - über die Person der Beiratsmitglieder - vertretenen Unternehmen erhalten auch Förderungen von der FFG und wurde diesbezüglich von ministerieller Seite eine mögliche Befangenheit geprüft?

14)      Aus welchen Gründen wurden keine Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer) beigezogen?

15)      Welche entgeltlichen Leistungen erhalten die Beiratsmitglieder für ihre Tätigkeit (Aufwandsersatz, Reisekosten, Sitzungsgelder)? Welche Gesamtkosten sind dafür budgetiert, geordnet nach Budgetjahren?

16)      Welche konkreten Tätigkeiten wurden bisher von der Digitalisierungsagentur durchgeführt und welche Vorteile für die österreichische Wirtschaft sind damit verbunden?

17)      Gibt es ein Mehrjahresprogramm, wenn ja, wo ist dieses veröffentlicht, wenn nein, warum nicht?

18)      Was halten Sie dem Argument entgegen, dass sämtliche Aufgaben der Digitalisierungsagentur, beschrieben auf der Homepage der

Forschungsförderungsgesellschaft, bereits bisher von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) geleistet wurden?