3347/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend BVT-Hausdurchsuchung und Strafverfahren gegen die "Identitären"

 

Die Washington Post berichtete am 6. April 2019 unter Berufung auf nicht namentlich genannte Quellen aus europäischen Sicherheitskreisen, dass im Rahmen der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeordneten Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Feber 2018 klassifizierte Dokumente beschlagnahmt worden seien. Diese Dokumente sollen Inhalte betreffend Verbindungen zwischen Martin Sellner, dem führenden Aktivisten der so genannten "Identitären Bewegung" in Österreich (IBÖ) und FPÖ-Mitgliedern belegen.  

Im englischen Original berichtet die Washington Post wie folgt:

 

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Personelle und inhaltliche Verflechtungen zwischen der IBÖ und der FPÖ sind schon seit Jahren öffentlich bekannt. In den letzten Tagen wurde darüber medial besonders ausführlich berichtet. So erstellte etwa "SOS-Mitmensch" ein Dossier, in welchem 48 Berührungspunkte und Verbindungen zwischen der FPÖ und der IBÖ aufgelistet sind (https://www2.sosmitmensch.at/dl/uolNJKJKnolJqx4KJK/Dossier_Verflechtungen_FPOE_Identitaere_April2019_SOSMitmensch.pdf). 

Die Staatsanwaltschaft Graz führte gegen 17 Mitglieder der IBÖ ein Ermittlungsverfahren, im Zuge dessen es im April 2018 auch zu Hausdurchsuchungen kam. Im folgenden Prozess kam es in den Hauptanklagepunkten - Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung - zu Freisprüchen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    In wie weit war das BVT in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen Martin Sellner u.a./die IBÖ eingebunden? (Um eine möglichst detaillierte Auflistung wird gebeten. Sollte aus Sicht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten.)

2.    Welches Referat im BVT führte diese Ermittlungen durch?

3.    Welche Person war für die Ermittlungen zuständig? (Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird gebeten, lediglich die Initialen anzuführen)

4.    Ab wann wussten Sie als Minister, dass Ermittlungen gegen die IBÖ bzw. deren Mitglieder oder Sympathisanten geführt werden?

5.    Ab wann wusste der Generalsekretär, dass Ermittlungen gegen die IBÖ bzw. deren Mitglieder oder Sympathisanten geführt werden?

6.    Ab wann wusste der Kabinettchef, dass Ermittlungen gegen die IBÖ bzw. deren Mitglieder oder Sympathisanten geführt werden?

7.    Wann wurde das BVT davon in Kenntnis gesetzt, dass es zu einer Hausdurchsuchung bei Mitgliedern oder Sympathisanten der IBÖ kommen wird?

8.    Wann wurden Sie als Minister davon in Kenntnis gesetzt, dass es zu einer Hausdurchsuchung bei Mitgliedern oder Sympathisanten der IBÖ kommen wird/gekommen war?

9.    Wann wurde der Generalsekretär davon in Kenntnis gesetzt, dass es zu einer Hausdurchsuchung bei Mitgliedern oder Sympathisanten der IBÖ kommen wird/gekommen war?

10. Wann wurde der Kabinettchef davon in Kenntnis gesetzt, dass es zu einer Hausdurchsuchung bei Mitgliedern oder Sympathisanten der IBÖ kommen wird/gekommen war?

11. Wurde im Rahmen der Hausdurchsuchungen im bzw. im Umfeld des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Februar 2018 auch Akten mit Bezug zu den "Identitären" sichergestellt?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang (ungefähre Seitenanzahl) und welcher Form (digital oder analog) geschah dies?

b.    In welchem Referat des BVT wurden diese Akten sichergestellt?

c.    Zu welchem Zwecke geschah dies und inwiefern war dies durch die Sicherstellungsanordnungen gedeckt?

d.    Fanden sich darunter auch Akten/Dokumente, aus denen sich direkt oder indirekt eine Verbindung zwischen der IBÖ bzw. deren Mitglieder und der FPÖ bzw. deren Mitgliedern ergibt?

e.    Wurde dabei auch eine Art Mitgliederliste der IBÖ sichergestellt?

12. Gibt es seitens der ermittelnden Staatsanwälte der WKStA zu 6 St 2/18 f Wahrnehmungen dahingehend, dass durch die sicherstellenden Beamten des BM.I (EGS) Akten/Dokumente, aus denen sich direkt oder indirekt Verbindungen zwischen der IBÖ bzw. deren Mitglieder und der FPÖ bzw. deren Mitgliedern ergeben, gesichtet wurden?

13. Ergaben sich im seitens der Staatsanwaltschaft Graz geführten Ermittlungsverfahren bzw. im späteren Hauptverfahren gegen Mitglieder der IBÖ auch Hinweise zu Querverbindungen zwischen IBÖ und FPÖ?

a.    Wenn ja, welche? (um eine möglichst detaillierte Auflistung wird ersucht)

14. Waren unter den Beschuldigten auch FPÖ-Mitglieder?

a.    Wenn ja, wie viele?