3355/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik

 

Komplexe und technisch Rechtsmaterien wie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen die Bundesministerien oft vor große legistische Herausforderungen. Immer wieder wird daher bekannt, dass zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen auf externe Expert_innen, Gutachter_innen und Legist_innen zurückgegriffen wird.

Mit Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler Sebastian Kurz zu der schriftlichen Anfrage (1646/J) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für externe Legistik (1663/AB) wurde angegeben, dass für die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen keine externen Legist_innen beauftragt worden seien. Die Regierungsvorlagen würden selbstverständlich hausintern erarbeitet. Legistik sei ein komplexer Prozess, der im Bundeskanzleramt von Fachexpertinnen und -experten bearbeitet werde. Sofern im Einzelfall externe Expertise benötigt werden sollte, werde diese nach den jeweiligen Erfordernissen hinzugezogen.

  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Für welche Gesetzesvorhaben wurden seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Expert_innen beauftragt? Bitte jeweils um gesonderte Auflistung pro Ministerialentwurf bzw. Regierungsvorlage.

a.    Welche natürlichen oder juristischen Personen wurden als externe Expert_innen für welche Gesetzesvorhaben beauftragt?

b.    Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der seit Beginn der Legislaturperiode für die Beauftragung externer Expert_innen getätigt wurde?

2.    Für welche Gesetzesvorhaben wurde seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode die Erstellung von externen Gutachten beauftragt? Bitte jeweils um gesonderte Auflistung pro Ministerialentwurf bzw. Regierungsvorlage. 

a.    Welche natürlichen oder juristischen Personen wurden als externe Gutachter_innen für welche Gesetzesvorhaben beauftragt?

b.    Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der seit Beginn der Legislaturperiode für externe Gutachten getätigt wurde?

c.    Werden diese Gutachten veröffentlicht?

d.    Wenn ja, wo?

e.    Wenn nein, warum nicht?

f.      Wenn nein, ist geplant, sie in naher Zukunft zu veröffentlichen?

g.    Welche Gutachten sollen in naher Zukunft in Auftrag gegeben werden? Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer_in und Kosten.

3.    Für welche Gesetzesvorhaben wurde seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode die externe Erstellung von Formulierungsvorschlägen für Ministerialentwürfe bzw. Regierungsvorlagen in Auftrag gegeben? Bitte jeweils um gesonderte Auflistung pro Ministerialentwurf bzw. Regierungsvorlage. 

a.    Welche externen natürlichen oder juristischen Personen wurden für die Erstellung von Formulierungsvorschlägen welcher Ministerialentwürfe bzw. Regierungsvorlagen beauftragt?

b.    Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der seit Beginn der Legislaturperiode für die externe Erstellung von Formulierungsvorschlägen getätigt wurde?

4.    Für welche Gesetzesvorhaben wurden seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Ausarbeitungen von Gesetzesentwürfen in Auftrag gegeben? Bitte jeweils um gesonderte Auflistung pro Ministerialentwurf bzw. Regierungsvorlage. 

a.    Welche externen natürlichen oder juristischen Personen wurden für die Ausarbeitung welcher Gesetzesentwürfe beauftragt?

b.    Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der seit Beginn der Legislaturperiode für die externe Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen getätigt wurde?

5.    Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Ministerialentwurf oder eine Regierungsvorlage gänzlich intern erstellt werden kann, oder ob externe Expert_innen beauftragt bzw. externe Gutachten, Formulierungsvorschläge oder Gesetzesentwürfe in Auftrag gegeben werden?