3361/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend „Österreichische Enthaltung bei UN-Erklärung der 'Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten' "

Begründung

Am 17. Dezember 2018 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten" an. 121 Staaten stimmten dafür, 8 dagegen und 54 enthielten sich der Stimme, so auch die österreichische Bundesregierung. Die seit 2012 von einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats unter dem Vorsitz von Bolivien ausgearbeitete Erklärung zielt darauf ab, die Menschenrechte der Bevölkerungsgruppen am Land zu stärken. Unter anderem ist das Ziel, diese vor Diskriminierung, Kriminalisierung und Hunger zu schützen, sowie ihr Recht auf Land, Saatgut und Wasser sicherzustellen. Die Erklärung soll als Basis dafür dienen, nationale Gesetze entlang der Rechte und Bedürfnisse von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie anderen am Land lebenden Menschen zu beschließen. Die Erklärung ist auch ein öffentliches Bekenntnis gegen ungerechte Handelsstrukturen, die kleine Betriebe und ProduzentInnen benachteiligen. Mit der Annahme der Erklärung wurde nun auch die von den Vereinten Nationen festgelegte Dekade der bäuerlichen Familienbetriebe von 2019 bis 2028 eingeläutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Bekennen Sie sich aus der Sicht Ihres Ressorts vollumfänglich zur UN­Menschenrechtscharta und wenn nicht, bei welchen Rechten bestehen Bedenken?

2.      Hatten Sie vor der Abstimmung zur Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und - bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten" Kenntnis davon, dass die österreichische Bundesregierung sich dabei enthalten werde?

3.      Inwiefern waren Sie in die Vorbereitungen und bei der Auswahl der VertreterInnen Österreichs zu den Verhandlungen zu der Erklärung der Rechte von Kleinbauern und - bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, eingebunden?

4.      Wurde Ihr Ministerium bei der internen Diskussion um die österreichische Position eingebunden?

5.      War Ihr Ministerium in die Entscheidung zur Enthaltung der österreichischen Bundesregierung einbezogen?

6.      Haben Sie sich für die Enthaltung Österreichs in dieser Angelegenheit ausgesprochen?

a.      Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.      Wenn nein, welche Position haben Sie sonst eingenommen?

7.      Hat Ihr Ministerium Bedenken gegen die UN-Erklärung eingebracht und wenn ja, warum wurde diesen nach Ihren Informationen nicht Rechnung getragen?

8.      Wurde im Auftrag des BMNT ein juristisches Gutachten erstellt?

a.      Wenn ja, von wem?

b.      Wenn ja, zu welchen Fragestellungen?

c.       Wenn nein, warum nicht?