3362/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Österreichische Enthaltung bei UN Erklärung der 'Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten' "

Begründung

Am 17. Dezember 2018 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ an. 121 Staaten stimmten dafür, 8 dagegen und 54 enthielten sich der Stimme, so auch die österreichische Bundesregierung. Die seit 2012 von einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats unter dem Vorsitz von Bolivien ausgearbeitete Erklärung zielt darauf ab, die Menschenrechte der Bevölkerungsgruppen am Land zu stärken. Unter anderem ist das Ziel, diese vor Diskriminierung, Kriminalisierung und Hunger zu schützen, sowie ihr Recht auf Land, Saatgut und Wasser sicherzustellen. Die Erklärung soll als Basis dafür dienen, nationale Gesetze entlang der Rechte und Bedürfnisse von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie anderen am Land lebenden Menschen zu beschließen. Die Erklärung ist auch ein öffentliches Bekenntnis gegen ungerechte Handelsstrukturen, die kleine Betriebe und ProduzentInnen benachteiligen. Mit der Annahme der Erklärung wurde nun auch die von den Vereinten Nationen festgelegte Dekade der bäuerlichen Familienbetriebe von 2019 bis 2028 eingeläutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Weshalb enthielt sich die österreichische Bundesregierung bei der Abstimmung zur Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“?

2.      Bekennt sich die österreichische Bundesregierung vollumfänglich zur UN­Menschenrechtscharta und wenn nicht, bei weichen Rechten bestehen Bedenken?

3.      Wie hat Österreich, im UN-Menschenrechtsrat im September und bei der Abstimmung im 3. Ausschuss der UN-Vollversammlung im November in Bezug auf die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ abgestimmt?

4.      Inwiefern hat sich Österreich in die Verhandlungen der Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, eingebracht?

a.      Wer hat für Österreich verhandelt?

b.      Wer saß für Österreich in den entsprechenden Arbeitsgruppen und welche Positionen hatten diese Personen inne?

c.       Welche Bedenken wurden eingebracht?

d.      Warum wurde diesen in der Erklärung nicht Rechnung getragen?

5.      Wer hat letztlich die Entscheidung für die Enthaltung Österreichs in dieser Angelegenheit getroffen und wer trägt die politische Verantwortung?

6.      Welche Ministerien waren in die Entscheidung zur Enthaltung der österreichischen Bundesregierung einbezogen?

7.      In welcher Form wurde das BMNT in die Entscheidung eingebunden und welche Stellungnahme gab das Ministerium im Zusammenhang mit der Erklärung ab?

8.      Wurde ein juristisches Gutachten erstellt?

a.      Wenn ja, von wem?

b.      Wenn ja, zu welchen Fragestellungen?

c.       Wenn nein, warum nicht?