3363/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.04.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel

betreffend „Antwort an die UNESCO"

BEGRÜNDUNG

Der Bürgermeister der Stadt Wien hat am 8. 4. 2019 deutlich gemacht, dass er die Forderungen der UNESCO nicht erfüllen und somit das historische Zentrum von Wien weiter aufs Spiel setzen will.

Für den nun eingetretenen Fall haben Sie wiederholt angekündigt, die notwendige Konsequenz zu ziehen, um damit Ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zu entsprechen. Diese Verpflichtung hat Prof. Theo Öhlinger in einem von mir beauftragten Gutachten festgestellt.

Dass die Stadt Wien die Forderungen der UNESCO nicht erfüllt, steht außer Frage. Die internationale Organisation hat von Anfang an folgende Auflagen erteilt, um den Status Welterbe zu erhalten:

         Eine maximale Bauhöhe von 43 Metern am Heumarkt

         Keine Hochhäuser in der Schutzzone

         Rechtssicherheit durch gesetzliche Verankerung des Welterbes, v.a. in der Wiener Bauordnung und im Flächenwidmungsplan der Stadt Wien

Mitte April muss die Bundesregierung über getroffene oder geplante „corrective measures" an die UNESCO Bericht erstatten. Ende Juni entscheidet die UNESCO in ihrer jährlichen Sitzung über den Verbleib des historischen Zentrums der Stadt Wien auf der Liste des Welterbes.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)       Was haben Sie der UNESCO Mitte April 2019 über getroffene oder geplante „corrective measures" berichtet?

2)       Wann werden Sie die angekündigten und dringend erforderlichen Schritte zum Schutz des Welterbes ergreifen?

3)       Welche Schritte werden Sie konkret setzen?