3391/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Meldegesetz und die App "Digitales Amt"

Die App "Digitales Amt" für Smartphones und Tablets soll den Nutzern Amtswege beim Bund erleichtern. Eine durchaus unterstützenswerte Maßnahme, die dabei helfen kann, Bürokratierückbau zu betreiben und im Endeffekt das Leben von Bürgern und Bürgerinnen erleichtert. Leider ergaben sich in den letzten Wochen aus Zuschriften, Hinweisen und dem Selbsttest jedoch einige gravierende Bedenken bezüglich der Sicherheit der App "Digitales Amt".

Hat man erst einmal, aus gegebenem Anlass, einen Meldezettel, welcher bereits eine „kleine Urkunde“ darstellt, in der Hand, gibt es für einfallsreiche Menschen viele Möglichkeiten, den Meldezettel in den gewinnbringenden Einsatz zu bringen. An dieser Stelle sei ein Beispiel genannt: Personen mit einem gefälschten Meldezettel könnten auf diese Weise Aufsperrdienste darüber täuschen, dass sie zur Wohnung zutrittsberechtigt sind. Dass dies ein ausgeprägtes Unsicherheitsgefühl betroffener MieterInnen verursacht, bedarf keiner näheren Erläuterung. Wie soll man sich in seinen eigenen vier Wänden sicherfühlen, wenn man vermuten muss, dass andere Menschen Erkundungen über die Wohnung gemacht haben und durch Urkundenfälschung und Behördentäuschung eine unrichtige Meldung an meiner Wohnung bewirkt haben?

Die Liste weiterer sicherheitspolitischer Problemfelder ist lang:

Arbeitsgenehmigungen, Arbeitslosengeld, Eröffnung illegaler Bankkonten, Beantragung von Krediten, Handyanmeldungen, Gemeinde-, Landes- und Bun­desförderungen, die nach "Kopf bemessen werden, Manipulation von Wahlen, ...

Natürlich war diese Möglichkeit mit der Fälschung einer Unterschrift auch im analogen Meldeamt gegeben. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Fälschung einer Unterschrift ein aktives Handeln verlangt, während das "Digitale Amt" ohne Nachfrage zulässt. Zudem ist die derzeitige Situation ein Fehlschlag mit Ansage. Bereits im Rahmen der Evaluierung der notwendigen Gesetzesvorlage schrieb in etwa das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: [1]


Grundsätzlich wird ein vollständiges elektronisches Meldesystem und somit der Weg­fall der persönlichen Vorsprache bei der Meldebehörde begrüßt Jedoch ist zu beden­ken, dass auch die Bestätigung durch den Unterkunftgeber, welcher bisher eine gewisse Kontrollfunktion ausgeübt hat, entfällt. Es sollten daher dringend Daten- analysemaßnahmen vorgesehen werden, um einen etwaigen Missbrauch zu erkennen bzw. zu verhindern. Diese könnten eine Plausibilitätsprüfung, wie viele Personen an einer Adresse gemeldet werden/wurden oder die Erkennung der Häufigkeit der Um­meldung einer bestimmten Person umfassen.

Die vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung aufgezeigten Kontrollmöglichkeiten bieten zwar eine Schutz vor gravierenden Fällen, sind allerdings nicht sehr griffig. Um eine wahre Verbesserung herzustellen, ist daher die Integration des Unterkunftgebers in die App "Digitales Amt” erforderlich. Wird eine Ummeldung beantragt, bekommt der Unterkunftgeber eine Benachrichtigung und muss dieses mit seiner digitalen Signatur bestätigen. Somit wäre sogar eine Verbesserung der analogen Form erreicht. Die digitale Signatur ist im Gegensatz zu einer händischen Unterschrift nämlich fälschungssicher.

Leider wurde diese Chance vergeben.

[1] https://confluence.neos.eu/parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNM_03349/imfname_721031.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.   Wann und wie hat das BMI die sicherheitspolitischen Verlegungen in die Ent­wicklungsarbeiten des BMDW eingebracht?

2.    Wann wurde das BMI vom BMDW darüber informiert, dass diese sicherheitspolitischen Überlegungen keine oder nur teilweise Berücksichtigung finden?

3.    Wurde eine doppelte Freigabe durch einerseits den Meldepflichtigen und andererseits den Unterkunftgeber als Voraussetzung für die Ummeldung von Seiten des BMI vorgeschlagen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welchen Verlegungen wurde ein solches Modell verworfen?

4.    Wurde angedacht, Unterkunftgeber über die Ummeldung zu informieren?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, welche Maßnahmen wurden getroffen, um Unterkunftgeber vor Missbrauch zu schützen?

5.    Wie geht der BMI mit den Vorschlägen des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung (Plausibilitätsprüfung, Prüfung der Häufigkeit der Ummeldung) um(insbesondere mit Hintergrund des Sicherheitsgedankens)?

6.    Wie geht der BMI mit dem Vorschlag um, eine Bestätigung mit digitaler Signatur durch den Unterkunftgeber vorauszusetzen (insbesondere mit Hintergrund des Sicherheitsgedankens)?


7.   Welche Aspekte der Sicherheit sieht das Ministerium durch die App "Digitales Amt" noch gefährdet?

8.    Wie sah die Koordination mit dem BMDW bezüglich etwaiger Sicherheitslücken und deren Auswirkungen aus?

9.    Wie kann von Seiten des BMls in Zukunft sichergestellt werden, dass die Sicher­heit der Bürger und Bürgerinnen nicht durch überschnelle Handlungen anderer Ministerien gefährdet wird?

10.Wie ist das BMI in die weiteren Entwicklungsschritte der App "Digitales Amt” ein­gebunden?