3392/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung von Energiearmut

Aus einer aktuellen Studie der Statistik Austria “Energiearmut in Österreich - Haushaltsenergie und Einkommen" geht hervor, dass 3 % der österreichischen Haushalte von Energiearmut betroffen sind. Das entspricht 117.000 Haushalten, die ihre Wohnung im Winter nicht angemessen heizen, mit Warmwasser versorgen oder ausreichend beleuchten können. Davon besonders betroffen sind Pensionistlnnen und alleinerziehende Mütter und Väter. Sie stellen jene Personengruppe dar, welche sich mit überdurchschnittlichen Energieausgaben konfrontiert sieht. Während der durchschnittliche Haushalt rund 4 % des Einkommens für Wohnenergie ausgibt, müssen energiearme Haushalte knapp das Fünffache, nämlich 20 % ihres verfügbaren Einkommens, für Heizen, Warmwasser und Strom aufwenden. Zusätzlich dazu leben energiearme Personen meist in energetisch schlecht ausgestatteten Mietwohnungen und sind mit einer unzureichenden Wohnqualität (z.B.: undichte Dächer, feuchte Wände und/ oder Schimmel) konfrontiert. Außerdem verfügen sie oft über veraltete, ineffiziente oder gar keine Heizungsanlagen und können ihre Energierechnungen nur unter großen Schwierigkeiten begleichen. Es sind auch jene Haushalte die nicht die finanziellen Möglichkeiten besitzen Investitionen in ihre Wohninfrastruktur zu leisten und damit ihren Energiebedarf und ihre Energiekosten zu reduzieren.

Dies geht unter anderem aus einer Studie[1] der Wirtschaftsuniversität Wien zur „Definition von Energiearmut“ hervor, die im Auftrag des Bundesministeriums Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) durchgeführt wurde. Sowohl in der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung, als auch im Entwurf des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), bekennt sich die österreichische Bundesregierung dazu, Energiearmut im Gleichklang mit den Klima- und Energiezielen reduzieren zu wollen.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Energiearmut stellt ein komplexes und schwer zu erfassendes Problem dar. Um Maßnahmen gegen Energiearmut treffen zu können, braucht es daher eine umfassendere Datenerhebung. Ist von Seiten des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) geplant eine bessere Datenbasis z.B. mittels einer eindeutigeren und exakteren Definition, sowie einer Zusatzauswertung (z.B. „angemessene Stromversorgung“, „angemessene Warmwasserversorgung“) über die EU-SILC-Studie zu schaffen um darauf aufbauend evidenzbasierte Maßnahmen treffen zu können?

2.      Gemäß der EU-Governance Verordnung haben die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen anzuführen, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind. Arbeitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) an einer dafür erforderlichen offiziellen Definition des Begriffes Energiearmut? Falls Nein, ist dies beabsichtigt?

3.      Der Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans nennt die Mindestsicherung als wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Energiearmut. Mit welchen neuen/zusätzlichen Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Betroffenen nach der geplanten Kürzung der Mindestsicherung weiterhin ausreichend unterstützt werden.?

4.      Welche konkreten Maßnahmen hat das BMNT bisher zur Bekämpfung von Energiearmut gesetzt? Bitte um genaue Auflistung der Maßnahmen samt Wirkungs- und Folgenabschätzung.

5.      Stehen Sie mit ihrem Ressort in Bezug auf das Thema Energiearmut in Austausch mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz?

a.      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Derzeit machen mit 130.000 Personen bei weitem nicht alle GIS- Befreiten von der Möglichkeit der Befreiung von der Ökostrompauschale bzw. von der Deckelung des Ökostromförderbeitrages (20 Euro - Deckel) gebrauch. Sind seitens des BMNT Maßnahmen geplant, damit auch die restlichen 170.000 Anspruchsberechtigten in den Genuss der jetzigen Deckelung und künftigen Befreiung kommen?



[1]

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/9/7/CH3434/CMS1535520882546/studie_energiearmut_endversion.pdf