3399/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Kovacevic, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Zukunft der Auslandseinsätze und des Internationalen Krisenmanagements

Mit Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2013 (313/E XXIV. GP) wurde die neue österreichische Sicherheitsstrategie angenommen. Ein wesentliches Anliegen dabei ist es – unter Wahrung der Neutralität - die internationale Verantwortung Österreichs insbesondere im Rahmen der Sicherheits-, Friedens- und Solidargemeinschaft der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft festzuschreiben. Unter Bezugnahme auf die Auslandseinsätze des Österreichischen Bundesheeres ist ebendort festgelegt, dass das Österreichische Bundesheer in diesem Sinne lagebedingt die Entsendung von mindestens 1.100 Soldatinnen und Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen wird.

Angesichts Ihrer nachstehenden Aussagen am 07. Oktober 2018 in der ORF-"Pressestunde", stellt sich die Frage, inwieweit die budgetäre Situation des Bundesministeriums für Landesverteidigung die Umsetzung der im Kapitel „Internationales Krisenmanagement“ beschlossenen Maßnahmen überhaupt noch zulässt. Denn der Sparkurs der vergangenen Jahre habe das Heer "an den Rand der Einsatzfähigkeit gebracht", nun gebe es „für die nächsten Jahre einen Investitionsbedarf von rund drei Milliarden Euro“. (...) "Diese drei Milliarden sind dringend notwendig, um das Bundesheer einsatzfähig zu halten" und: "Wir haben im Bereich des Bundesheeres sehr viel, was nicht mehr lange läuft."

Tatsächlich bedeutete das Budget von 2,26 Milliarden im Jahr 2018 ein Plus von 38 Millionen Euro im Vergleich zum Finanzrahmen 2017-2020. Für heuer gibt es gegenüber 2018 weiterhin lediglich ein Plus von 30 Millionen Euro, für 2020 ein Plus von 164 Millionen Euro. In Anbetracht Ihrer Forderungen jedoch offensichtlich deutlich zu wenig.

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.      Punkt 15 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Das ÖBH soll nachstehende Beiträge zum gesamten Spektrum der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU leisten:

a.     Das ÖBH muss die besonderen Fähigkeiten zur Beitragsleistung zur internationalen Friedenssicherung und zu internationalen Stabilisierungsaufgaben erhalten und weiter entwickeln.


 

b.   Es soll auch über robuste Fähigkeiten für anfordernde Einsatzszenarien mit entsprechender Durchhaltefähigkeit verfügen. Diese können entweder im Rahmen der Battlegroup oder in einem anderen multinationalen Rahmen zum Einsatz gelangen.

c.    Die Beteiligung an den EU Battlegroups ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Übernahme einer Führungsfunktion im Rahmen einer regionalen Battlegroup ist zu prüfen.

d.   Ferner soll die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben bis zur operativen Ebene bei GSVP-Einsätzen sichergestellt und ausgebaut werden.

Durch welche Maßnahmen konnten die in a, b, c und d genannten Strategien seit 2013 und im Besonderen seit 2018 aufrechterhalten oder ausgebaut werden und wenn ja, auf welche Weise und unter Einsatz von Mitteln in welcher Höhe, oder konnten diese nicht geleistet werden?

2.   Punkt 16 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Das ÖBH muss Beiträge zum zivil-militärischen Fähigkeitspool zur Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel erbringen können.

Wurden diese Beiträge seit 2013 und im Besonderen seit 2018 erbracht, gegebenenfalls erhöht und wenn ja, auf welche Weise und unter Einsatz von Mitteln in welcher Höhe, oder konnten diese nicht geleistet werden?

3.   Punkt 17 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Darüber hinaus müssen die Fähigkeiten des ÖBH auch für einen möglichen Solidarbeitrag im Rahmen einer sich allfällig entwickelnden europäischen Verteidigung unter Berücksichtigung der sogenannten Irischen Klausel erhalten und gestaltet werden.

Wurden diese Beiträge seit 2013 und im Besonderen seit 2018 erbracht, gegebenenfalls erhöht und wenn ja, auf welche Weise und unter Einsatz von Mitteln in welcher Höhe, oder konnten diese nicht geleistet werden?

4.       Punkt 18 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Das besondere Engagement bei VN-Peacekeeping- und Peacebuilding-Missionen soll fortgesetzt werden. Die Beiträge im Rahmen der politisch- militärischen Dimension der OSZE sowie bei Missionen im Feld und im Rahmen der Vertrauens- und Sicherheitsbildung sollen ausgebaut werden.
Wurden diese Beiträge seit 2013 und im Besonderen seit 2018 erbracht, gegebenenfalls erhöht und wenn ja, auf welche Weise und unter Einsatz von Mitteln in welcher Höhe, oder konnten diese nicht geleistet werden?

5.    Punkt 19 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Die Beitragsleistungen Österreichs im Rahmen der PfP (Anm. d. V.: Partnership for Peace) sind auch zum Zwecke der Erhaltung der eigenen Relevanz als PfP-Teilnehmer und des damit einhergehenden sicherheitspolitischen Nutzens weiterführen. Daher soll das Engagement im Rahmen der PfP zur Sicherstellung der militärischen Interoperabilität, die Teilnahme an Operationen und die Ausschöpfung der angebotenen Kooperationsmöglichkeiten entsprechend den eigenen Interessen und Bedarf soll fortgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen leistungsfähigen PfP-Staaten (insb. Western European 5) soll intensiviert werden.

Wurden diese Beiträge seit 2013 und im Besonderen seit 2018 erbracht, gegebenenfalls erhöht und wenn ja, auf welche Weise und unter Einsatz von Mitteln in welcher Höhe, oder konnten diese nicht geleistet werden?

6.      Punkt 20 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Im Rahmen des internationalen Krisenmanagements soll ein spezifisches österreichisches Profil entwickelt werden, das den österreichischen Interessen entspricht, international nachgefragt ist und mit der sicherheitspolitischen Kompetenz Österreichs übereinstimmt.

In welcher Weise wurde dieses Profil seit 2013 entwickelt und wird dieses weiterverfolgt?


 

7.    Punkt 21 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: In Unterstützung des Konzepts Sicherheit und Entwicklung“ und zu Zwecken der Sicherheitssektorreform und zur Mitwirkung an militärischen Beratungsaufgaben sowie an Maßnahmen der Konfliktprävention und Krisennachsorge ist in ressortübergreifender Abstimmung ein Pool von etwa 100 Experten (inklusive Nutzung des Milizpotentials) aufzustellen.

Wann wurde dieser Pool aufgebaut, wurde auch noch 2018 auf ihn zurückgegriffen und wenn ja, bei welchen Fragestellungen und wird auch weiterhin auf ihn zurückgegriffen werden können?

7.1.   Aus wie vielen Experten besteht dieser Pool?

7.2.   Wie viele davon sind Frauen?

8.      Punkt 22 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen. Davon unabhängig ist die Einmeldung Österreichs für kurzfristige Einsätze der „Battle Groups“ oder operative Reservekräfte. Alle Einsatzkräfte des ÖBH sind im Sinne einer Doppelverwendung grundsätzlich sowohl für nationale als auch für internationale Operationen vorzusehen.

8.1.    Weshalb sind lediglich 1028 im Auslandsdienst tätige Soldaten auf der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung angeführt (mit Stand März 2019)?

8.2.    Ist die Zielsetzung von 1100 Soldaten für 2019 und die folgenden Jahre noch realistisch aufrecht zu erhalten und wenn nein, weshalb nicht und werden Sie Maßnahmen setzen, um die Zahl wieder auf mindestens 1100 zu erhöhen?

9.    Punkt 24 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Teile des ÖBH sind gezielt darauf vorzubereiten, um bei Operationen mit der Europäischen Gendarmerieforce zusammenarbeiten zu können.

9.1.        Ist diese Maßnahme zufriedenstellend umgesetzt und kann sie auch künftig aufrechterhalten werden?

9.2.   Welche Operationen erfolgten seit 2013?

10.     Punkt 25 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Zur Erzielung von Synergieeffekten und Kostenoptimierungen in der militärischen Kapazitätenentwicklung ist die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten insbesondere im regionalen Rahmen zu vertiefen.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zur Kostenoptimierung mit welchen Partnerstaaten seit 2013 und im Besonderen seit 2018, d.h. welche Kosten konnten dadurch seit 2013 und in welcher Höhe reduziert werden und kann die Zusammenarbeit gegenwärtig und auch künftig in gewünschtem Ausmaß fortgeführt bzw. sogar vertieft werden?

11.        Punkt 26 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Konsequente Ausrichtung aller Beschaffungsvorhaben auf die festgelegten Aufgaben, wobei der Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Soldaten höchste Priorität zukommt. Ausnützung der internationalen Kooperationsmöglichkeiten, insb. der Europäischen Verteidigungsagentur, v.a. in den Bereichen Forschung, Beschaffung, Ausbildung und Kapazitätenentwicklung.

Inwieweit und durch welche Maßnahmen konnten diese Ziele seit 2013 und im Besonderen seit 2018 erfüllt werden?

12.       Punkt 27 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Der Frage der Personalrekrutierung und Personalentwicklung des ÖBH kommt eine große Bedeutung zu. Wegen ihrer Bedeutung für die Sicherstellung einer längerfristigen personellen Durchhaltefähigkeit und wegen ihrer spezifischen qualitativen Fähigkeiten ist die Miliz sowohl für nationale als auch für internationale Einsätze bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln.

12.1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten konnten seit Anbeginn der Rekrutierungsoffensive gewonnen werden und wie viele fehlen noch zu Erreichung des Ziels von insgesamt 10000 bis 2020?

12.2 Worin liegen die größten Probleme im Zusammenhang mit der Rekrutierung bzw. beim Eignungsverfahren?

12.3 Wie lautet aktuell das Verhältnis von Bewerbern zu tatsächlich Rekrutierten und hat sich dieses im Vergleich zu früher verbessert?

13.     Punkt 28 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Die Rolle der Frauen im Bundesheer ist zu stärken, die Chancengleichheit und die Entwicklung von Karrieremöglichkeiten für Frauen sind zu verbessern. Soldaten mit Migrationshintergrund stellen eine besondere Chance dar, ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen systematisch genutzt werden.

13.1.    Wie entwickelte sich die Zahl weiblicher Interessenten im Vergleich zu früheren Jahren?

13.2.     Gibt es einen geschlechtsspezifischen Unterschied bei Frauen und Männern hinsichtlich des Verhältnisses von Bewerbern und tatsächlich Rekrutierten und wenn ja, worin ortet das Bundesministerium für Landesverteidigung die Gründe hierfür?

14.      Punkt 29 im Abschnitt „Internationales Krisenmanagement“ lautet: Zur Erfüllung der vorgegebenen nationalen und internationalen Aufgaben sind für das Bundesheer die dafür notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Welche Aufgaben können derzeit aufgrund der Budgetsituation zufriedenstellend, gar nicht und welche nur in unbefriedigendem Ausmaß erfüllt werden?

15.    Welche Strategie verfolgt Ihr Ressort, dass auch noch ab dem Jahr 2021, das das Auslaufen des Vereinbarten Sonderinvestitionsprogrammes markiert, sämtliche in der Sicherheitsstrategie und im Besonderen die im Kapitel „Internationales Krisenmanagement“ formulierten Maßnahmen zweckmäßig umgesetzt werden können?