3406/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und

Kollegen an den Bundesminister für EU‚ Kunst‚ Kultur und Medien

betreffend ART for ART - Pick-up

 

Im Rechnungshofbericht (Reihe Bund 2018/51) über die ART for ART Theaterservice GmbH wurde festgehalten, dass Ende Mai 2012 ein Pick-up gekauft wurde, "für dessen Nutzung dem Geschäftsführer ein Sachbezug verrechnet wurde; für dieses Fahrzeug wurde kein Fahrtenbuch geführt. Damit war das Ausmaß der dienstlichen Nutzung des Pick–ups nicht feststellbar." (RH-Bericht) "Nach dem Verkauf dieses Fahrzeugs kaufte die ART for ART Theaterservice GmbH ein Nachfolgemodell um rd. 44.000 EUR an." (ebd.) Der Rechnungshof hat auch festgehalten, dass der Betrieb eines Pick-ups für die Zwecke des Unternehmens nicht erforderlich ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 

1.    Wann wurde der Zusatz zum Geschäftsführervertrag - in der festgelegt wurde, dass der Geschäftsführer das Recht hat, ein im Dienstbetrieb stehendes Fahrzeug privat zu nutzen - vereinbart? 

2.    Wer ist bei der ART for ART Theaterservice GmbH für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen zuständig?

3.    Wer hat wann entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, Typ Pick-up, angeschafft wird?

4.    Gab es vor der Additionale bereits ein Kraftfahrzeug das mit dem Typ Pick-up vergleichbar ist? Wenn ja, welches? Wenn nein, was machte die Anschaffung dieses Kraftfahrzeugs notwendig?

5.    Wie hoch war der Sachbezug? (Um Aufschlüsselung nach Jahren wird ersucht.)

a.    Wie wurde der Sachbezug ohne Fahrtenbuch bemessen?

b.    Schätzen Sie den Sachbezug höher/niedriger/gleich dem tatsächlichen Nutzen ein?

6.    Wurden die Tankrechnungen in die Buchhaltung aufgenommen?

a.    Wenn ja, lässt sich daraus ein Fahrtenbuch nachvollziehen?

b.    Wenn ja, wo wurde wann getankt? (Um genaue Aufschlüsselung für die Jahre 2012-2016 wird ersucht.)

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Hat der Pick-up eine Anhängervorrichtung?

a.    Wenn ja, wofür?