3453/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Präzisierung bezüglich Sonder-Budget für Lawinenschutz in der Steiermark

Laut Bericht der Kleinen Zeitung vom 18. April 2019 wurde das Finanzministerium mit der Aussage zitiert, dass die Aufregung um die angekündigten 20 Mio. Euro Sonder-Budget für den Ausbau des Lawinenschutzes in der Steiermark „künstlich und nicht nachvollziehbar“ sei. Ausdrücklich wird in der Berichterstattung von einer missverständlichen Beantwortung des parlamentarischen Anfrage 2806/J durch das BMF gesprochen.

In dieser Anfrage wurde präzise nach den jeweiligen Budgetposten für die angekündigten Mittel, sowie nach dem Modus der Auszahlung der medial angekündigten Mittel von 20 Mio. Euro gefragt. Zusätzlich wurde darum gebeten anzugeben, wann diese Mittel im Ministerrat beschlossen werden sollten.

In der Anfragebeantwortung 2832/AB des BMF wurden diese Fragestellungen jedoch großzügigst zusammengefasst und unpräzise beantwortet. Es wurde nur angegeben, dass „das im Ministerrat beschlossene Aktionsprogramm der Bundesregierung (...) nunmehr - statt der Einzeldotation für die Steiermark - zusätzliche Bundesmittel aus dem Katastrophenfonds von 45 Mio. Euro bis 2022“ vorsieht. Inhaltlich wird daher die Einzeldotation für die Steiermark nicht mehr verfolgt, sondern stattdessen ein Aktionsprogramm bis 2022 vorgesehen. Auch in dem Ministerratsvortrag 47/14 vom 27.2.2019 ist nicht erkennbar, wann die Steiermark etwaige Mittel erhalten soll.

Zu präziseren Nachfragen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

1.  Wird die Steiermark, wie auch im oben zitierten Zeitungsartikel suggeriert, 20 Millionen Euro für den Ausbau des Lawinenschutzes erhalten?

2.   Unter welcher Bezeichnung werden diese Mittel genau zur Verfügung gestellt - als WLV (Wildbach- und Lawinenverbauung) oder als B1/Katastrophenmittel?

3.  Wann und in welcher Höhe werden diese Mittel an die Steiermark fließen bzw. in welchem Zeitraum werden die Mittel abgerechnet werden können?

4.   Welche Mittel in welchem Zeitraum werden anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt?

5.   Ist es zutreffend, dass Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Büros bzw. des BMF die Reaktion auf Ihre ungenaue Anfragebeantwortung als „künstlich und nicht nachvollziehbar“ bezeichnet haben?

6.   Warum haben Sie die Fragen der Anfrage 2806/J zusammengefasst beantwortet und nicht gleichzeitig hervorgehoben, dass zusätzlich zu den, wie im Zeitungsartikel zitiert, „nicht ausgesetzten Mitteln“ in Höhe von 20 Mio. € für die

Steiermark weitere 25 Mio. € aus dem Sonderinvestitionsprogramm der Bundesregierung investiert werden?

a.    Ist nunmehr diese zusammenfassende Interpretation des Ministerratsvortrages, Ihrer Anfragebeantwortung und des oben zitierten Zeitungsartikels inhaltlich korrekt?

b.    Wenn nein, welche zahlenmäßige Darstellung ist aus Ihrer Sicht bezogen auf das Aktionsprogramm der Bundesregierung zum präventiven Lawinenschutz in Österreich 2019 - 2022 in Verbindung mit den 20 Mio. € für den Ausbau des Lawinenschutzes in der Steiermark aktuell?