3487/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Vorkommnisse rund um die „Wehrhaft pennale Burschenschaft Tigurina zu Feldkirchen“.

Am 24.4.2019 wurde durch Berichte von mehreren unabhängigen Medien öffentlich, dass die „Wehrhaft pennale Burschenschaft Tigurina zu Feldkirchen“ mit einem zweiminütigen Video, welches Nazisymbolik beinhaltet, um neue, jugendliche Mitglieder wirbt.

In diesem öffentlichen Werbevideo sind einerseits eindeutig dem verabscheuungswürdigen Naziregime zuzuordnende Symbole zu finden. Des Weiteren macht die Burschenschaft mit der Verwendung des Ustascha-Wappens sowie dem Vergleich von Demonstranten mit Ratten auf sich aufmerksam.

All diese angeführten Vergleiche, die auch in sämtlichen österreichischen Tageszeitungen nachzulesen sind, sowie die Verwendungen der natzionalsozialistischen Symbolik sind eigentlich schon schwerwiegend genug. Des Weiteren stellte sich in den folgenden Tagen heraus, dass ein im Landeskriminalalmt Kärnten tätiger Polizist eine hohe Funktion in dieser Burschenschaft innehat à und als deren Kassier funktioniert.

Exekutivbeamte üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit aller MitbürgerInnen - und haben in Ausübung ihres Amtes dem Staate gleich vorurteilsfrei zu agieren, Menschen unabhängig ihrer Glaubensrichtung, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung als gleichwertig zu behandeln. Dies steht im krassen Widerspruch dazu, - aktives Mitglied in einer mit Nazi-Symbolik werbenden Burschenschaft zu sein und der damit verbundenen menschenverachtenden Ideologie zu sein.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.      Gab es seit dem Bestehen der Burschenschaft Anzeigen wegen staatsfeindlicher Delikte gegen bestellte Organwalter oder aktive Mitglieder?

2.      Wenn ja, was genau ist der vorgeworfene Tatbestand?

3.      Wenn nein, warum nicht?

4.      Gibt es außer dem Kassier, Organwalter oder aktive Mitglieder der Burschenschaft die sich ebenfalls im Landesdienst befinden?

5.      Wurde die Burschenschaft Tigurina in der Vergangenheit bereits von ihrem Ressort beobachtet, durch welche Organisationseinheit ihres Ressorts erfolgte dies und welche Erkenntnisse wurden dadurch zutage gefördert?

6.      Wenn die Burschenschaft Tigurina von keiner Organisationseinheit ihres Ressorts beobachtet wurde, warum nicht?

7.      Wenn die Burschenschaft Tigurina von keiner Organisationseinheit ihres Ressorts beobachtet wurde, ist es von Seiten des Innenministeriums geplant, in Zukunft den Fokus stärker auf potenziell rechtsextreme Organisationen und deren Beobachtung zu legen?

8.      Welche Organisationseinheit ihres Ressorts ist für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppierungen des rechtsextremen Rands zuständig?

9.      Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dieser Organisationseinheit(en) insgesamt für die Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung?

10.  Wurde durch diese Organisationseinheit(en) um personelle Aufstockung ersucht und wurde dieser stattgegeben?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  In Bezug auf die von Ihnen oftmals betonte Notwendigkeit gegen die Radikalisierung von insbesondere jugendlichen Menschen in Österreich wurde bisher lediglich die Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung veröffentlicht. Aus dieser gehen jedoch keine konkreten Handlungsableitungen oder Maßnahmen der Bundesregierung hervor. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Fragen der Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit bis wann in jeweils welchen Organisationseinheiten ihres Ressorts setzen und welche budgetären Mittel werden dafür in welchem Bundesland jeweils zur Verfügung stehen?

13. Werden für die Umsetzung konkreter Maßnahmen in Bezug auf Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit externe ExpertInnen miteinbezogen?

14. Wenn ja, woher kommt diese externe Expertise und welche budgetären Mittel stehen dafür zur Verfügung?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen (bitte genau aufgegliedert) hat die Mitgliedschaft in einem neonazistischen Gedankengut verbreitenden Verein für den betreffenden Polizisten, Michael K.?

17. Wenn ja, wie genau sehen diese Konsequenzen im Detail aus?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Werden Maßnahmen innerhalb ihres Ressorts und insbesondere des Exekutivdienstes ergriffen, um allenfalls staatsgefährdende Einstellungen, zu vermeiden, zu entdecken und oder abzustellen?

20. Um welche Maßnahmen handelt es sich, wann und in welchen Organisationseinheiten ihres Ressorts werden diese umgesetzt und welche budgetären Mittel stehen dafür in welchem Bundesland jeweils zur Verfügung?