3509/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wahlkartendebakel im Digitalen Amt

Wie aus den Medien zu entnehmen ist, hat die Entwicklung der Onlineanwendung „Digitales Amt“ EUR 5,8 Millionen gekostet.

Nachdem die Ministerin in der Sendung „Hohes Haus“ vom 28.04.2019 bereits ange­kündigt hat, dass es im Anwendungsbereich „Wohnsitzmeldung“ zu Nachbesserun­gen kommen muss, sind jetzt duch Berichterstattung des „Standard“ Fehler im An­wendungsbereich „Wahlkartenantrag“ bekannt geworden

(https://derstandard.at/2000102654283/Panne-mit-neuer-Amtsapp-Hunderte- Wahlkartenantraege-nicht-an-Wahlreferate-uebermittelt). Nachweislich sind allein im Bereich der Stadt Wien 602 Wahlkartenanträge von 2.668 eingebrachten Wahlkar­tenanträgen nicht korrekt an die zuständige Magistratsabteilung weiterkommuniziert worden. Ein Sprecher des BMDW hat gegenüber dem „Standard“ in diesem Zusam­menhang von „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ gesprochen, die getroffen werden müssten.

Gemäß Art 10 Abs 1 Z 1a B-VG iVm § 4 der Europawahlordnung iVm § 12 der Nationalratswahlordnung hat der Bundesminister für Inneres als Vorsitzender der Bun­deswahlbehörde die Oberaufsicht über alle Wahlbehörden und ist somit Verantwort­lich für die korrekte Abwicklung der Wahl zum Europäischen Parlament.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie und in welchem Ausmaß war das BMI in die Entwicklung der Anwendung „Digitales Amt“ mit eingebunden?

2.    Gab es im Entstehungsprozess von Ihrem Ressort Bedenken bzw Kritik was die Sicherheit und Funktionsweise der Anwendung „Digitales Amt“ betrifft?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche?

c.    Wenn ja, wie wurden diese Bedenken bzw Kritik in der Umsetzung vom BMDW berücksichtigt?


3.    Wie und in welchem Ausmaß war das BMI in die Entwicklung des Anwen­dungsteils „Wahlkartenantrag“ mit eingebunden?

4.    Gab es im Entstehungsprozess von Ihrem Ressort Bedenken bzw Kritik was die Sicherheit und Funktionsweise der Anwendung „Digitales Amt“ in Bezug auf die Wahlkartenanträge?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche?

c.    Wenn ja, wie wurden diese Bedenken bzw Kritik in der Umsetzung vom BMDW berücksichtigt?

5.    In welcher Form und in welchem Umfang waren die technischen Grundlagen aus der Anwendung www.wahlkartenantrag.at für das „Digitale Amt“ nutzbar?

6.    Wie konnte es dazu kommen, dass bei der Anforderung einer Wahlkarte auf oesterreich.gv.at Nichtübermittlungen an den Magistrat Vorkommen, die bei wahlkartenantrag.at nicht passieren? (Um genaue Erläuterung wird ersucht.)

7.    Wie und mit welchen Überlegungen wurde der Termin für die öffentliche Präsen­tation der App „Digitales Amt“ festgelegt?

8.    Warum wurde der Termin für die öffentliche Präsentation der App „Digitales Amt“ nicht verschoben, wenn so viele wesentliche Features (Wahlkartenbestellung, Wohnsitzmeldung) technischer Nachbesserungen bedürfen? (Um genaue Erläu­terung wird ersucht.)

9.    Sind die Werbekosten für die Applikation Teil der genannten EUR 5,8 Millionen oder kommen diese Kosten noch hinzu?

10. Wie stellen sich die „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ dar, die der Sprecher des BMDW gegenüber dem „Standard“ angekündigt hat? (Um genaue Erläuterung wird ersucht.)

11 .Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) sind Ihrem Ressort die Probleme in Bezug auf die Nichtübermittlungen der Wahlkartenanträge bekannt?

12. Wie und wann wurde darauf genau reagiert? (Um genaue Erläuterung wird er­sucht.)

13. Welche Konkreten Maßnahmen wurden ergriffen um dieses Problem zu behe­ben?

14. Wie viele Fälle von Nichtübermittlungen der Wahlkartenanträge sind Ihnen be­kannt?

15. Welche Gemeinden waren davon in wie vielen Fällen betroffen?

16. Wurden die einzelnen Antragsteller von den Problemen von der Wahlbehörde oder vom BMDW verständigt?

a. Wenn nein, weshalb nicht?

17. Können Sie ausschließen, dass auch im Bereich von anderen Gemeinden als der Stadt Wien Wahlkartenanträge nicht korrekt übermittelt worden sind?

18. Inwiefern wurde mit anderen Gemeinden eine Überprüfung durchgeführt ob es auch dort zu Nichtübermittlungen der Wahlkartenanträge kam?

19. Sind dem Bundesminister sonstige Unregelmäßigkeiten oder Probleme mit der Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 bekannt?

a. Wenn ja, welche?

20. Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 insgesamt beantragt?

a.    Wie verteilten sich die Anträge nach Bundesländern, Wahlbezirken und Wahlsprengeln?

21. Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 auf dem analogen Amtsweg beantragt?

a.    Wie verteilten sich die Anträge nach Bundesländern, Wahlbezirken und Wahlsprengeln?

22.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 über www.wahlkartenantrag.at beantragt?

a.    Wie verteilten sich die Anträge nach Bundesländern, Wahlbezirken und Wahlsprengeln?

23.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 über oesterreich.gv.at bzw das "Digitale Amt" beantragt?

a.    Wie verteilten sich die Anträge nach Bundesländern, Wahlbezirken und Wahlsprengeln?

24.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 den Wähler_innen wirksam zugestellt?

25.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 den Wähler_innen beschädigt zugestellt bzw wurden von Wäh­ler_innen Reklamationen gemacht und Neuausstellungen notwendig?

26.  Wie viele Wahlkarten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 gingen am Postweg verloren bzw wurden von Wähler_innen Reklamationen wegen nichtzustellung gemacht und Neuausstellungen notwendig?

27.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 konnten den den Wähler_innen nicht wirksam zugestellt werden?

28.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 von den Wählern rechtzeitig den Wahlbehörden zurückgesandt?

29.  Wie viele Wahlkarten wurden für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 von den Wählern nicht rechtzeitig den Wahlbehörden zurückgesandt?

30.  Wie viele Wahlkarten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 kamen bei den Wahlbehörden fehlerhaft (geöffnet, zerrissen udgl.) an und waren daher als ungültig zu werten?

31.  Wie viele der rechtzeitig bei den Wahlbehörden eingelangten Wahlkarten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 waren aufgrund des Stimmverhaltens (materielle Mängel) ungültig?

32.  Kam es bei den Wahlkarten zu vergleichbaren Mängeln (fehlerhafte Klebever­schlüsse) wie bei den Bundespräsidentschaftswahlen 2016?

a. Wenn ja, in wie oft war das der Fall?

33.  Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, dass solche Mängel im Zuge der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 nicht vorkommen?

34.  Welches Unternehmen wurde mit der Herstellung der Wahlkarten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 beauftragt?

35. Welche Kosten waren mit der Herstellung verbunden?

36. Welche Qualitätsicherungsmaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Unterneh­men getroffen um die Herstellungsqualität der Wahlkarten abzusichern?