3510/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Entwicklung und Umsetzung der Olineanwendung "Digitales Amt"

Wie aus den Medien zu entnehmen ist, hat die Entwicklung der Onlineanwendung „Digitales Amt“ EUR 5,8 Millionen gekostet.

Nachdem die Ministerin in der Sendung „Hohes Haus“ vom 28.04.2019 bereits angekündigt hat, dass es im Anwendungsbereich „Wohnsitzmeldung“ zu Nachbesserungen kommen muss, sind jetzt duch Berichterstattung des „Standard“ Fehler im Anwendungsbereich „Wahlkartenantrag“ bekannt geworden (https://derstandard.at/2000102654283/Panne-mit-neuer-Amtsapp-Hunderte-Wahlkartenantraege-nicht-an-Wahlreferate-uebermittelt). Nachweislich sind allein im Bereich der Stadt Wien 602 Wahlkartenanträge von 2.668 eingebrachten Wahlkartenanträgen nicht korrekt an die zuständige Magistratsabteilung weiterkommuniziert worden. Ein Sprecher des BMDW hat gegenüber dem „Standard“ in diesem Zusammenhang von „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ gesprochen, die getroffen werden müssten.

Eine teure Onlineanwendung, die in zwei von vier Anwendungsmöglichkeiten schwere Mängel aufweist und Nachbesserung erfordert, wirft natürlich eine Reihe von Fragen auf.

Eine Bundesregierung, die durch hohe Konzentration auf die Kommunikation der eigenen (Nicht-)Maßnahmen auffällt, unterwirft sich dem Verdacht, dass die Terminplanung in der Kommunikation der Onlineanwendung „Digitales Amt“ Vorrang vor der fachlich sauberen Fertigstellung der Anwendung gehabt haben könnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Entwicklung und die Inbetriebnahme der Applikation „Digitales Amt“?

2.    Wurden diese Leistungen EU-weit ausgeschrieben?

a. Wenn nein, warum nicht?

3.    An welche(s) Unternehmen wurde der Auftrag vergeben?

4.    Welche Umstände sprachen für die Vergabe an diese Bieter?


5.    Welcher Anteil der Gesamtkosten entfällt auf die Entwicklung des Chatbots MO­NA?

6.    Wie ist im Rahmen der Vorbereitung der App die Sicherheitsprüfung in Bezug auf die Anwendung „Wahlkartenbestellung“ erfolgt?

7.    Wie konnte es trotz vorheriger Prüfung der Anwendung dazu kommen, dass mehrere hundert Wahlkartenanträge nicht bei den zuständigen Stellen gelandet sind?

8.    Wie und in welchem Ausmaß war das BMI in die Entwicklung der Anwendung „Digitales Amt“ mit eingebunden?

9.    Wie und in welchem Ausmaß war das BMI in die Entwicklung des Anwendungsteils „Wahlkartenantrag“ mit eingebunden? In welcher Form und in welchem Umfang waren die technischen Grundlagen aus der Anwendung

www.wahlkartenantrag.at für das „Digitale Amt“ nutzbar? Wie konnte es dazu kommen, dass bei der Anforderung einer Wahlkarte auf oesterreich.gv.at Nichtübermittlungen an den Magistrat Vorkommen, die bei wahlkartenantrag.at nicht passieren?

10. Wie und mit welchen Überlegungen wurde der Termin für die öffentliche Präsentation der App „Digitales Amt“ festgelegt?

11. Warum wurde der Termin für die öffentliche Präsentation der App „Digitales Amt“ nicht verschoben, wenn so viele wesentliche Features (Wahlkartenbestellung, Wohnsitzmeldung) technischer Nachbesserungen bedürfen?

12. Sind die Werbekosten für die Applikation Teil der genannten EUR 5,8 Millionen oder kommen diese Kosten noch hinzu?

13. Wie stellen sich die „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ dar, die der Sprecher des BMDW gegenüber dem „Standard“ angekündigt hat?

14.  Können Sie ausschließen, dass auch im Bereich von anderen Gemeinden als der Stadt Wien Wahlkartenanträge nicht korrekt übermittelt worden sind?