3525/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Ziel und Wirkung von Förderungen

BEGRÜNDUNG

Laut Förderungsbericht 2017[1] beliefen sich die Auszahlungen für Fördermittel im selben Jahr auf 5,824 Milliarden Euro. Es handelt sich dabei um sogenannte direkte Förderungen. Etwa dreimal so groß fallen jedoch indirekte Förderungen im Sinne von Steuererleichterungen aus: 15,128 Milliarden.

Nun hat Bundeskanzler Kurz in seinem seit Juni 2017 geführten Wahlkampf verlautbart, bei eben diesen Förderungen einsparen zu wollen - konkret: 5 Milliarden.[2] Zweifel an diesem Vorhaben ergeben sich aus mindestens zwei Gründen:

1.     Die Regierung hat die Senkung der Abgabenquote angekündigt. Aufhebungen von Steuererleichterungen, wie sie die indirekten Förderungen darstellen, würden diese aber erhöhen.

2.     Somit müssten die gesamten 5 Milliarden bei den direkten Förderungen eingespart werden. Das würde einer Kürzung um 85% entsprechen - ein unverhältnismäßiger Kahlschlag, den sich die Regierung kurz nach Erhöhung der Parteienförderung wohl kaum erlauben wird.

Das somit vermutlich gebrochene Wahlversprechen verliert dadurch aber nicht an Relevanz. Auch die aktuellen Debatten zum Transferkonto und zur Transparenzdatenbank zeigen einmal mehr, wie sehr es hier an sachlichen Grundlagen für gesamthafte Urteile fehlt.[3] Zumindest von Seiten des Bundes sollte hier mit gutem Beispiel vorangegangen werden und das gesamte Förderwesen grundlegend evaluiert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Die folgenden Fragen zu den direkten Förderungen Ihres Ressorts bitte separat auf Ebene der Globalbudgets beantworten:

1.    Was haben die Förderungen zum Ziel?

2.     Mit welchen Wirkungszielen und Kennzahlen des Wirkungscontrollings wird dieses Ziel erfasst?

3.     Auf welche direkte und indirekte Weise sollen die Förderungen dem Ziel dienen bzw. wie sollte sich ihre Wirkung in der Praxis ausgestalten?

4.     Inwiefern ließ sich diese Wirkungsweise in der Vergangenheit beobachten?

5.     Inwiefern wurde das Ziel der Förderungen in der Vergangenheit erreicht?

6.     Liegen über die Wirkungsziele und Kennzahlen hinausgehende Evaluierungen zu Wirkungsweise und Zielerreichung der Förderungen vor?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn nein, werden die erfassten Wirkungsziele und Kennzahlen des Wirkungscontrollings als ausreichend erachtet?

7.     Inwieweit handelt es sich um gegenwärtig fortgeführte Förderungen?

8.     Aus welchen Gründen und wie sehr wird die Fortführung der Förderungen als zielführend erachtet, hinsichtlich

a.     ihrer Wirksamkeit?

b.     ihres erzielten Verhältnisses aus Kosten und Nutzen?

c.     ihrer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit?

d.     ihrer umweltpolitischen Nachhaltigkeit?

e.     ihrer Wirkung auf die Verteilungsgerechtigkeit?

9.     Steht die zukünftige Fortführung der Förderungen in Frage?

10.  Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Förderungen?

11.  Nach welchen Kriterien bemisst sich die Höhe der Förderungen?



[1]  Link zum Bericht: https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Foerderungsbericht_2017.pdf'?6prwz8.

[2]  Siehe u.a. Presse, 05.06.17: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5229846/Die-Fraqezeichen-
der-KurzSparplaene, Kurier, 12.06.17: https://kurier.at/politik/inland/oevp-chef-sebastian-kurz-und- oekonomen-praesentieren-zahlen-zur-steuerentlastung/269.369.524. Profil, 28.06.2017: https://www.profil.at/shortlist/wirtschaft/milliarden-kurz-vorschlag-faktencheck-8207112.

[3]  Siehe u.a. ORF, 17.04.19: https://orf.at/stories/3119151/.