3539/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend PolitikerInnen an Schulen.

Im laufenden Wahlkampf zu den Wahlen des Europäischen Parlaments sind vermehrt Fälle von Einzelauftritten von Politikerinnen und Politikern an Schulen in Österreich publik geworden. Diese stehen in klarem Widerspruch zum Grundsatzerlass des Bildungsministeriums zur Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen.

Erlaubt sind lediglich Diskussionen, an denen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Parteien teilnehmen und die daher eine ausgewogene Meinungsbildung im Rahmen der politischen Bildung zulassen.

Das „Profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe Nr. 20 jedoch, dass der ÖVP- Kandidat für die EU-Wahl Lukas Mandl an wenigstens sechs Schulen zu Solovorträgen eingeladen war bzw. zu „Diskussionen“, bei denen keine DiskussionspartnerInnen von anderen Parteien zugelassen wurden. Auch ÖVP-Spitzenkandidat Othmar Karas war alleine in Schulen zu Gast.

Der Grundsatzerlass zur Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen hält hier eindeutig fest:

„...§ 2 SchOG postuliert das Heran führen der Jugend zu selbständigem Urteil ebenso wie das Hinwirken auf eine aufgeschlossene Haltung der jungen Menschen gegenüber dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer Menschen. Um dies zu erreichen ist es unabdingbar, den Jugendlichen ein ihrem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand entsprechendes politisches Grundlagenwissen zu vermitteln. Dabei ist jedenfalls darauf zu achten, dass nicht parteipolitische Interessen in der Schule Platz greifen. Vielmehr ist sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik, durchaus auch über Parteipolitik, zu informieren und darf keinesfalls der Eindruck entstehen, Parteipolitik werde - durch Personen oder einschlägiges Werbematerial - in die Schule transportiert..“

Und weiter:

„Der Besuch von Schulen durch Politiker oder Politikerinnen lässt jedenfalls - unabhängig vom deklamierten Grund dieses Besuches - eine zumindest latente Werbewirkung für die entsprechende politische Partei nicht ausschließen. Politiker und Politikerinnen sind Personen des öffentlichen Lebens und werden daher selbst bei Auftritten mit nicht politischen Inhalten als parteizugehörig wahrgenommen. “

Daher haben Einzelauftritte von PolitikerInnen an den Schulen nichts verloren und sind daher zu unterlassen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    An welchen Schulen waren Lukas Mandl und Othmar Karas im laufenden EU- Wahlkampf zu Gast?

2.    Wer hat die Einladung an die Kandidaten ausgesprochen?

3.    Wurden die betreffenden Bildungsdirektionen im Vorfeld informiert? Wenn nein, warum nicht?

4.    Wieviele Schülerinnen und Schüler waren bei den Veranstaltungen mit den Kandidaten Lukas Mandl und Othmar Karas anwesend und welche Altersgruppen?

5.    Waren Lehrkräfte bei den Veranstaltungen anwesend?

6.    Wurden Materialien bei den Veranstaltungen verteilt?

7.    Waren weitere parteinahe Personen anwesend (Beispielsweise mitreisendes Wahlkampfteam, regionale Parteifunktionäre,...)?

8.    Wurden die beiden Kandidaten Lukas Mandl und Othmar Karas mittlerweile vom Bildungsministerium kontaktiert und ihnen weitere derartige Einzelauftritte untersagt?

9.    Haben Einzelauftritte weiterer, auf Wahllisten für die aktuelle EU-Wahl geführter KandidatInnen stattgefunden? Wenn ja, wer und an welchen Schulen?