3551/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Verurteilung in der Causa Eurofighter

 

Am 9. Mai 2019 wurde der rechtskräftige Strafbefehl des Amtsgerichtes München gegen einen ehemals führenden EADS/Airbus-Manager in der Causa Eurofighter bekannt. Dieser wurde wegen schwerer Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, da insgesamt 90 Millionen Euro aus dem Unternehmen EADS/Airbus an das VECTOR-Netzwerk geschleust wurden. Diesen 90 Millionen Euro standen keine nachvollziehbare wirtschaftliche Gegenleistungen gegenüber. Wörtlich steht unter anderem in diesem Strafbefehl, dass VECTOR AEROSPACE eine "Durchleitungsstelle" war, um "zu verschleiern, dass im Volumen von ca. 90 Mio EUR auch durch Dritte keinerlei Leistungen erfolgten, die die Zahlungen rechtfertigen konnten. Die ausgeschleusten Geldmittel wurden durch VECTOR weiter verschoben und wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Zwecken außerhalb der legitimen Interessen von EADS zugeführt." Damit wurde zum ersten Mal ein zentraler Vorwurf in der Causa Eurofighter gerichtlich bestätigt, nämlich, dass den über das VECTOR-Netzwerk im Zuge der Gegengeschäfte erfolgten vermeintlichen Provisionszahlungen keinerlei Gegenleistungen gegenüberstanden. Das bedeutet, dass Personen wie etwa Hubert Hödl oder Alfons Mensdorff-Pouilly, die über ihre Gesellschaften Millionenbeträge von VECTOR erhielten, Empfänger von unzulässigen Zahlungen waren. Die entsprechenden Rechnungen sowie Verträge der Gesellschaften an VECTOR liegen dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss vor. Dies bedeutet, dass der Haftungsausschluss in Punkt 4 in den "Verhaltensregeln betreffend die Geschäftstätigkeit" im Eurofighter-Vertrag nicht mehr gelten dürfte, da offensichtlich Handlungen von EADS/Airbus-Managern gesetzt wurden, die mit potentiellen Bestechungshandlungen in Verbindung stehen. Die vertragliche Rechtsfolge wäre in so einem Fall ein gänzlicher oder teilweiser Rücktritt vom Vertrag. Außerdem sieht das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 in § 57 Ausschlussgründe von Unternehmen vor, wenn führende Mitarbeiter in Bezug auf Korruption oder Untreue rechtskräftig verurteilt wurden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

 

1.    Ist dem Ministerium der Strafbefehl aus München, der seit Februar 2019 rechtskräftig ist, bekannt?

2.    Falls ja, welche rechtlichen Schritte wurden unternommen? 

3.    Falls der Strafbefehl dem Ministerium bekannt ist, wurde dieser an ein anderes Ressort, an die Regierungsspitze, an die Regierungskoordinatoren oder an die Finanzprokuratur weitergeleitet?

4.    Wenn ja, erfolgt eine koordinierte Zusammenarbeit, wie mit dieser neuen Erkenntnis umgegangen wird?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurde bereits geprüft, ob nach diesen neuen Erkenntnissen ein Rücktritt vom Eurofighter-Vertrag möglich wäre?

7.    Wenn nein, wird eine solche Prüfung erfolgen? 

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Ist bereits geprüft worden, ob Österreich nun, da ein ehemals führender EADS/Airbus-Manager rechtskräftig wegen Untreue verurteilt ist, Airbus von künftigen Ausschreibungen ausschließen muss?

10. Wenn nein, wird eine solche Prüfung erfolgen?

11. Wenn nein, warum nicht? 

12. Ist bereits geprüft worden, ob es möglich ist, österreichisches Steuergeld, das zu Unrecht verwendet wurde, von Airbus zurückzufordern? 

13. Wenn nein, wird eine solche Prüfung erfolgen? 

14. Wenn nein, warum nicht?