3552/J XXVI. GP
Eingelangt am 15.05.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Europa‚ Integration und Äußeres
betreffend Nutzung der Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds
Nach humanitären Krisen und Katastrophenfällen im Ausland kann die Bundesregierung Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für Maßnahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung stellen. Der Fonds ist mit 15 Millionen Euro pro Jahr dotiert und wird vom Außenministerium verwaltet. Weitere 5 Millionen Euro stehen an Rücklagen bereit. Über die Verwendung der Mittel entscheidet in jedem einzelnen Fall der Ministerrat.
Die Mittel werden für die unmittelbare Bewältigung der Krisensituation sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und Wiederaufbau eingesetzt. Sie werden meist über die Austrian Development Agency oder das Außenministerium selbst an internationale Organisationen oder an österreichische Nichtregierungsorganisationen vergeben.
Ende 2018 gingen Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds im Umfang von einer Million Euro an den UNHCR in Ägypten, nach Angaben des Außenministeriums "zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinden in Ägypten".
Bei Katastrophenfällen zählt natürlich jede Hilfe, vor allem aber die schnelle in den ersten 72 Stunden. Um Mittel aus dem AKF freizusetzen muss erst Ihr Kabinett zustimmen und dann der Ministerrat, was doch eine Weile dauern könnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie kommen Entscheidungen über die Verwendung von AKF-Geldern in
Ihrem Ressort zustande?
a) Welche Sektionen und welche konkrete Abteilungen sind an einer solchen Entscheidung
beteiligt?
2. Wie viel Zeit lag bei allen Überweisungen an Hilfsorganisationen aus dem AKF zwischen der Empfehlung der zuständigen Sektion/Abteilung und der Überweisung des Betrags? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Katastrophenfall und Land.
3. Wie lautete die Empfehlung der zuständigen BMEIA-Beamten im Fall
der AKF-Zahlung an Ägypten letztes Jahr?
a) Haben Beamten Ihres Ressorts rechtliche Bedenken bezüglich der
Verwendung der AKF Gelder in Ägypten geäußert?
b) Wenn ja, wie haben diese Ihre Bedenken begründet?
c) Wenn ja, wie begründen Sie, den Empfehlungen Ihrer Expert_innen nicht
gefolgt zu sein?
4. Gerüchteweise gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen dazu, die
Vergabe von AKF-Mittel an Bedingungen für die Länder, an welche diese
gehen, geknüpft werden sollen. Entspricht das den Tatsachen?
a) Wenn ja, an welche Bedingungen denkt man in Ihrem Ressort da?
b) Wenn ja, inwiefern passt so ein Gedanke mit dem Konzept der schnellen
Katastrophenhilfe, um Menschenleben zu retten und humanitäre Katastrophen
zu verhindern, zusammen?