3561/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswahl der von der ÖBAG in den Aufsichtsrat der OMV AG entsandten Mitglieder

Am 14. Mai 2019 fand die Hauptversammlung der OMV AG statt, bei der unter anderem neue, von der ÖBAG entsandte Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt wurden.

Medienberichten zufolge sollte eigentlich der frühere ÖVP-Finanzminister Johann Georg Schelling für die ÖBAG in den Aufsichtsrat der OMV AG einziehen, diese Personalia war auch in den Unterlagen zur Hauptversammlung ersichtlich. Letztendlich zog nicht Johann Georg Schelling, sondern Catherine Trattner in den Aufsichtsrat ein. Catherine Trattner ist Tochter des ehemaligen FPÖ- Nationalratsabgeordneten und aktuellen Aufsichtsratspräsidenten der ÖBB, Gilbert Trattner.

Als Hintergrund für diese geänderte Personalentscheidung wurde die sogenannte „Abkühl-Phase“ genannt. Damit wird sichergestellt, dass ehemalige MinisterInnen zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der aktiven Politik nicht in Aufsichtsräte von Unternehmen einziehen, an denen der Staat beteiligt ist. Diese Frist endet im Fall des ehemaligen ÖVP-Finanzministers erst Ende Dezember dieses Jahres.

Laut Medienberichten war eine Personalberatungsagentur mit der Auswahl und Prüfung der in Frage kommenden KandidatInnen betraut, hatte aber im Fall des ehemaligen ÖVP-Finanzministers Schelling nicht auf die noch nicht abgelaufene „Abkühl-Phase“ hingewiesen.

Der neue Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, sagte darüber hinaus in einem Interview mit dem "trend" (Ausgabe 19/2019), dass der frühere Finanzminister nicht nur wegen der Abkühl-Phase, sondern auch "wegen anderer Themen" nicht in den OMV-Aufsichtsrat einziehen könne.

Die Republik Österreich ist mit 31,5% größter Aktionär der OMV AG. Diese Anteile werden von der ÖBAG gehalten und verwaltet, sie übt auch die Anteilsrechte aus. Laut ÖBAG-Gesetz werden die Eigentümerrechte des Bundes an der ÖBAG durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt. Der Vorstand der ÖBAG ist unter Einhaltung der aktienrechtlichen und börserechtlichen Bestimmungen verpflichtet, dem Bundesminister für Finanzen jederzeit über alle wesentlichen Angelegenheiten und Entscheidungen zu berichten und über Aufforderung des Bundesministers für Finanzen sämtliche Information unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.      Stimmt es, dass eine Personalberatungsagentur für die ursprüngliche Auswahl von Johann Georg Schelling als Mitglied des Aufsichtsrats der OMV AG verantwortlich war?

2.      Wenn ja, wer hat diese Agentur ausgewählt und beauftragt?

3.      Wenn ja, welche Leistungen wurden erbracht und wer trägt die Kosten?

4.      Von wem wurde erkannt, dass der ehemalige ÖVP-Finanzminister Schelling aufgrund der noch laufenden „Abkühl-Phase“ nicht in den Aufsichtsrat der OMV AG entsandt werden kann?

5.  Wird Johann Georg Schelling nach Ende der „Abkühl-Phase“ statt Catherine Trattner für die ÖBAG in den Aufsichtsrat der OMV AG einziehen?

6.   ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid sprach öffentlich von „anderen Themen“, aufgrund derer der ehemalige ÖVP-Finanzminister Schelling nicht in den Aufsichtsrat der OMV AG einziehen könne. Um welche anderen Themen handelt es sich dabei?

7.   Bei welchen anderen Personalentscheidungen der ÖBAG, speziell Entsendungen in Aufsichtsräte jener Unternehmen, an denen die ÖBAG Anteil hält oder verwaltet, war eine Personalberatungsagentur eingebunden? Welche Kosten sind bisher dafür angefallen?