3564/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen, an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend eine Beschwerde über Missstände in der JA Graz-Karlau

Einer Beschwerde zufolge soll es in der JA Graz-Karlau zu verschiedenen Missständen gekommen sein. So sollen etwa die psychologische und therapeutische Betreuung stark reduziert und JA-Beamte mit Privathandys hantiert haben. Darüber hinaus sollen zahlreiche Arbeiten, die eigentlich von Exekutivbeamten übernommen werden sollten, an Insassen, nämlich Vorarbeiter iSd § 52 Abs 1 lit e StVG bzw Hausarbeiter iSd § 47 Abs 2 StVG übertragen worden sein, was zu schikanösem Verhalten dieser Insassen gegenüber anderen Insassen (etwa: Verweigerung der Essensausgabe etc) geführt haben soll. Die Einschlusszeiten innerhalb der Zellen sollen derzeit entgegen § 124 StVG etwa 23 Stunden täglich betragen. Sanierungen der Zellenräume sollen schon seit Jahrzehnten nicht mehr stattgefunden haben.

Die in der Beschwerde eines Insassen (vgl BMJ-5000101/0010-Il 1/2017 bzw BMVRDJ-5000101/0007-II 1/2018) angezeigten vermuteten Missstände zogen anscheinend aufsichtsbehördliche Erhebungen nach sich. Es wurde der Verdacht geäußert, dass die Leitung der JA im Vorfeld über die Durchführung von Erhebungen informiert gewesen sein sollen (Schreiben des Insassen J. C. Ch. Vom 6.10.2018 an BM Moser). Der Entlassungsprozess des die Beschwerde einbringenden Insassen soll in weiterer Folge unterminiert worden sein (vgl Schreiben des Insassen J. C. Ch. an die Leitung der JA Graz Karlau vom 17.1.2019; GZ: 20103/3207/72E-A2/2019). Mit Schreiben vom 21.1.2019 erstattete og Insasse Anzeige ua gegen Verantwortliche der JA Graz-Karlau an die Landespolizeidirektion Steiermark.

Sollten sich die behaupteten Missstände als wahr erweisen, würden sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf zwei Arten darstellen: Erstens ist nicht davon auszugehen, dass Insassen unter derartigen Bedingungen adäquat resozialisiert werden könnten. Würden sie daher entlassen, wäre von einer erhöhten Rückfallsgefahr auszugehen. Zweitens könnten marode Hafträume etc einerseits die Gesundheit der Insassen beeinträchtigen und eine Haftung der Republik nach sich ziehen und andererseits zu einer erhöhten Ausbruchsgefahr beitragen.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Anfrage:

1)    Welche konkreten Erhebungen wurden im Rahmen des og Aufsichtsbehördlichen Verfahrens durchgeführt?

2)    Wurde der die Beschwerde einbringende Insasse zu seinen Vorwürfen einvernommen?

a)    Wenn nein: Weshalb nicht?

3)    Konnte der Verdacht auf die Missstände in og JA entkräftet werden?

4)    Erhärtete sich der Verdacht auf einzelne in der Beschwerde angezeigte Missstände im Rahmen durch die Erhebungen?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

5)    Sind zu den in der Beschwerde angezeigten Missständen in Zukunft weitere Erhebungen geplant?

a)    Wenn ja: Inwiefern?

b)    Wenn nein: Weshalb nicht?

6)    Stimmt es, dass die Leitung der JA bereits im Vorhinein über die Erhebungen Bescheid wusste?

a.    Wenn ja: Wurde sie seitens des BMVRDJ darüber informiert?

7)    Ist es üblich, dass JAs im Vorhinein über derartige Erhebungen informiert sind?

a.    Wenn nein: Inwiefern werden Sie in Zukunft gewährleisten, dass das Personal einer JA über derartige Erhebungen nicht im Vorhinein Bescheid weiß?

8)    Inwiefern wird allgemein gewährleistet, dass ein eine Beschwerde einbringender Insasse vor abstrakt möglichen, an dieser Stelle aber nicht unterstellten, Repressalien, etwa durch die Anstaltsleitung oder das Anstaltspersonal, geschützt wird?

a)    Wie wurde dies im konkreten Fall gewährleistet?

b)    Sind in diesem Zusammenhang in Zukunft Änderungen geplant?

9)   Wurde wegen og Strafanzeige bereits ein Ermittlungsverfahren durchgeführt?

a)    Wenn ja: Was sind die bisherigen Ergebnisse dieses Verfahrens?

b)    Wurden die Beschuldigten bereits einvernommen?

c)    Wurde das Ermittlungsverfahren bereits beendet?

i.      Wenn ja: Inwiefern?

10) Wurde der Entlassungsprozess des Häftlings J Ch (aufgrund seiner Anzeige) unterbrochen?

11) Falls ja, was sind die Gründe für die Unterbrechung des Entlassungsprozesses (obwohl Gutachten vorliegen, die dem Häftling keine Gefährlichkeit mehr bescheinigen)?

12) Was ist der Stand des Entlassungsprozesses dieses Insassen?