3578/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend ÖVP-Alleingang bei Schuldiskussionen

 

In den letzten Wochen kam es an Schulen in Niederösterreich und der Steiermark oft dazu, dass ÖVP-Politiker EU-Wahlkampfauftritte wahrnahmen, zu denen keine Ver-treter anderer wahlwerbender Parteien geladen waren. Auf politische Vielfalt wird       hier offensichtlich keinen Wert gelegt, wodurch es zu einer Vereinnahmung von Schüler_innen zu Wahlkampfzwecken und parteipolitischer Indoktrinierung kommt. Wenn das auch noch auf Kosten der Steuerzahler_innen geschieht, ist das vollkom- men inakzeptabel. An Schulen sollte Wert darauf gelegt werden, das gesamte politi- sche Spektrum vorzustellen, um es den Schüler_innen zu ermöglichen, sich ein ob-jektives und eigenes Bild der Wahlwerber_innen machen zu können. Dabei müssen    die Bildungsdirektionen in die Pflicht genommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    An wie vielen Bundesschulen fanden im Zuge der EU-Wahl in den letzten 8 Wo-chen Podiumsdiskussionen statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schulform.

2.    Wie hoch war die Teilnahme der jeweiligen wahlwerbenden Parteien in Prozent? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schulform.

3.    Wurden zu den oben genannten Fällen auch andere Diskussionsteilneh- mer_innen geladen?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, was waren die Gründe für die Nichtteilnahme?

c.    Wenn ja, mit welcher Begründung lässt man eine Diskussion mit nur einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin dennoch stattfinden?

4.    An wie vielen Standorten fanden Diskussionen mit nur einem bzw. mit nicht allen Vertreter_innen wahlwerbender Parteien statt?

5.    Falls Ihnen zu den obigen Fragen keine Daten vorliegen, wie ist das übliche Vor-gehen bei der Organisation von solchen Diskussionen?

a.    Müssen Schuldiskussionen von den zuständigen Bildungsdirektionen vor-her freigegeben werden?

6.    Inwieweit ist es Ihrer Meinung nach demokratiepolitisch gerechtfertigt, bloß Ver-treter_innen einer einzelnen wahlwerbenden Fraktion an Schulen vortragen zu lassen?

7.    Wie viel Budget gibt es bzw. gab es für die stattfindenden Diskussionen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.