3593/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl, Hannes Jarolim und GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Eurofighter-Ermittlungsteam der WKStA & Schuldspruch München

Mit ungläubigem Erstaunen haben wir aus dem heutigen Bericht von Addendum erfahren, dass es intensive Bestrebungen des Generalsekretärs, Mag. Christian Pilnacek, im BMVRDJ gab, die zahlreichen, seit Jahren vor sich hin plätschernden, Verfahren zur Causa Eurofighter nun schnellstens einzustellen. Fraglich ist, weshalb der Generalsekretär des BMVRDJ noch im Februar 2019 öffentlich zur Causa Eurofighter meinte: „Stimmt nicht! Niemand will etwas abdrehen. “ [1] Schon damals erschien zumindest diese Aussage unglaubwürdig.

Allerdings hat Generalsekretär Mag. Pilnacek im Februar 2019 auch berichtet, dass mit dem schon damals höchst überraschenden und plötzlichen Transfer aller Eurofighter-Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien zur Wirtschafts- & Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur edelste Ziele verfolgt würden und bei der neu befassten Behörde auch endlich eine bessere Ressourcenausstattung zur schnelleren Verfahrensabwicklung gesichert wäre.

Außerdem kam es erst kürzlich in Deutschland zu einem Urteilsspruch, der auch auf die österreichischen Eurofighter-Verfahren Auswirkungen haben könnte: Vom Amtsgericht München wurde ein früherer Top-Manager der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH offiziell für die Veruntreuung von EUR 90 Millionen aus Steuergeldern der Republik Österreich rechtskräftig verurteilt. Der von der SPÖ seit langem gehegte und immer wieder vorgebrachte Verdacht, dass erhebliche Summen aus Steuergeld für Schmiergeldzahlungen „missbraucht“ wurden, wurde mit dem deutschen Urteil nun neuerlich bestätigt. Dieses Urteil könnte neue vergaberechtliche Hürden für die Beschaffung weiterer Eurofighter aufstellen, deshalb wird die Zeit für die Nachbeschaffung neuer Abfangjäger für die ÖVP-FPÖ-Regierung nun immer knapper.

Um nun Aufklärung über den tatsächlichen Wahrheitsgehalt der früheren Aussagen und der tatsächlichen Situation bei der WKStA zu erhalten, und auch die Auswirkungen der heute bekannt gewordenen besorgniserregenden Entwicklungen innerhalb des Justizressorts besser einschätzen zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz daher nachstehende

Anfrage:

1.      Bei der Übertragung der Eurofighter-Verfahren an die Wirtschafts- & Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde öffentlich angekündigt, das Eurofighter-Ermittlungsteam aufzustocken, um die Verfahren zu beschleunigen und die neue leitende Staatsanwältin auch personell bei der Aufarbeitung der zahlreichen Verfahren zu unterstützen.

a.       Aus wie vielen Personen bestand das ursprüngliche Eurofighter-Ermittlungsteam der Staatsanwaltschaft unter Leitung von StA Mag. RADASTICZ?

b.       Aus wie vielen Personen besteht das aktuelle Eurofighter-Ermittlungsteam der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter der Leitung von StA Mag. FRANK?

c.       Ist aktuell eine weitere personelle Aufstockung des aktuellen WKStA- Eurofighter-Ermittlungsteams geplant?

                                                         i.       Falls JA, auf wie viele Personen soll das Team aufgestockt werden?

                                                        ii.       Falls JA, bis wann wird diese personelle Aufstockung erfolgen?

                                                      iii.       Falls NEIN, warum nicht?

                                                      iv.       Falls NEIN, wird diese Möglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen?

2.       Kann das aktuelle Eurofighter-Ermittlungsteam der WKStA bei Bedarf auch auf zusätzliche Experten - interne und externe Sachverständige, etc. - zugreifen?

a.      Wenn JA, zu welchen Fachbereichen stehen Experten intern bei Bedarf zur Verfügung?

b.       Wenn JA, zu welchen Fachbereichen stehen Experten extern bei Bedarf zur Verfügung?

c.       Wenn NEIN, warum nicht?

3.       Kann „Personalmangel“ ein Grund für die langsame Abwicklung der seit Jahren vor sich hin plätschernden Verfahren zur Causa Eurofighter sein?

a.       Haben sich die Ermittlungen in den zahlreichen Fällen aufgrund zu geringer verfügbarer Personalressourcen in die Länge gezogen?

b.       Wenn NEIN, welche sonstigen Gründe haben Ihrer Einschätzung nach zu dieser ungewöhnlich langen und vielfach ergebnislosen Verfahrensdauer geführt?

4.       Wurde Ihnen seit Ihrem Amtsantritt jemals dieser dringende Personalbedarf im Rahmen der Ermittlungen zur Causa Eurofighter zur Kenntnis gebracht?

a.       Falls JA, von wem?

b.       Falls NEIN, wer war/ist für das Thema Personalressourcen 1m BMVRDJ offiziell zuständig?

c.       Falls NEIN, wer war/ist in Ihrem Kabinett für das Thema Personalressourcen im BMVRDJ offiziell zuständig?

d.       Wie haben Sie diesen dringenden Personalbedarf beantwortet?

e.       Sehen Sie einen dringenden Personalbedarf?

f.       Falls NEIN, weshalb nicht?

5.      Welche neuen Maßnahmen (neue Ermittlungsschritte, Aufträge an Polizei, Sachverständige und Gutachter, Verfahrenseinstellung etc.) konnten inzwischen vom neuen Eurofighter-Ermittlungsteam der WKStA zur Beschleunigung der zahlreichen laufenden Verfahren gesetzt werden?

(Bitte gesetzte Maßnahmen nach Art, Datum, GZ des Verfahrens tabellarisch auflisten)

6.       In welchen der laufenden und eingestellten Verfahren wurden nun durch die Neuübernahme durch die WKStA bisher unentdeckt gebliebene „Mängel“ aus bzw. aufgrund der bisherigen, jahrelangen Verfahrensdauer aufgedeckt?

(Bitte festgestellte Mängel nach GZ des Verfahrens und Art (Verjährung etc.) tabellarisch auflisten)

7.       Wann und von welcher Stelle wurden Sie letztmalig über die aktuellen Ergebnisse und Verfahrensfortschritte zur Causa Eurofighter in Deutschland informiert?

a.       Wie ist ihrer Information nach der aktuelle Stand der noch offenen Verfahren und der laufenden Ermittlungen zur Causa Eurofighter in Deutschland?

b.       Wurde bzw. wann wurde der Strafbefehl des Amtsgerichts München vom 05. Februar 2019 der WKStA übermittelt?

c.       Wurde bzw. wann wurde der Strafbefehl des Amtsgerichts München vom 05. Februar 2019 dem BMVRDJ übermittelt?

d.       Wann und von wem wurden sie über dieses Ergebnis informiert?


8.      Wurden Sie im Rahmen Ihres Updates über die Verfahrensfortschritte zur Causa Eurofighter in Deutschland auch über mögliche Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren zur Causa Eurofighter unterrichtet?

a.      Falls JA, welche grundlegenden Auswirkungen wurden Ihnen dabei zur Kenntnis gebracht?

b.       Welche Auswirkungen könnten sich gemäß Eurofighter-Ermittlungsteams der WKStA aus diesem Urteil ergeben?

c.       Wenn NEIN, warum nicht?

9.       Haben Sie bereits weitere oberste Organe über die zwischenzeitlichen Verfahrens­fortschritte zur Causa Eurofighter in Deutschland in Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren zur Causa Eurofighter unterrichtet?

a.      Falls JA, haben bzw. wann haben Sie den Bundespräsidenten darüber informiert?

b.       Falls JA, haben bzw. wann haben Sie Bundeskanzler und Vizekanzler darüber informiert?

c.       Falls JA, haben bzw. wann haben Sie die Bunderegierung - z.B. im Rahmen des Ministerrats - darüber informiert?

d.       Falls JA, haben bzw. wann haben Sie einzelne betroffene Ressortminister - Verteidigung, Wirtschaft, Finanzen - darüber informiert?

e.       Haben Sie diese Informationsweitergabe an Ihren Generalsekretär - Mag. PILNACEK - delegiert und können Sie bestätigen, dass diese vollumfänglich erfolgt ist?

10.   Haben bzw. wann haben Sie diese Informationen über die zwischenzeitlichen Verfahrensfortschritte zur Causa Eurofighter in Deutschland und unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren zur Causa Eurofighter auch an die Task-Force Eurofighter im BMLV sowie die Finanzprokuratur weitergegeben?

a. Wenn NEIN, warum nicht?

11.  Welche Auswirkungen hat das nunmehrig rechtskräftige Urteil auf etwaige künftige Beschaffungsvorgänge - z.B. die Nachbeschaffung von Militär-Helikoptern oder Eurofighter-Kampfjets - zwischen der Republik Österreich und den AIRBUS-Konzerntochterfirmen Eurocopter sowie Eurofighter Jagdflugzeug GmbH?

a.      Wenn KEINE, welche Kriterien und Gründe sprechen gegen Auswirkungen dieser rechtskräftigen Verurteilung auf etwaige künftige Beschaffungsvor­gänge zwischen der Republik Österreich und dem AIRBUS-Konzern?

b.       Wenn KEINE, welche Fachabteilung und welche MitarbeiterInnen haben diese negative Einschätzung aufgrund welcher Rahmenannahmen getroffen?

12.  Wie regelmäßig wurden Berichte über die laufenden Ermittlungen für Sie und/oder den Generalsekretär erstellt?

a.      Wieviel Berichte wurden seit Übernahme der Eurofighter Verfahren durch die WKStA an den Minister übermittelt?

b.       Hat sich die Anzahl der Berichte signifikant erhöht seit Übernahme der Eurofighter Verfahren durch die WKStA?

c.       Wieviel Berichte wurden seit Übernahme der Eurofighter Verfahren durch die WKStA durch den Generalsekretärs Pilnacek angefordert? (Bitte um Übermittlung einer Auflistung)

d.      Hat sich die Anzahl der verlangten Berichte erhöht?

e.       Ist eine Steigerung des Aufwands für die MitarbeiterInnen durch diese Berichte an den Generalsekretär erkennbar?



[1] Vgl. https://kurier.at/politik/inland/pilnacek-wehrt-sich-kein-druck-auf-eurofighter-staatsanwalt/400408040

(letzter Aufruf 15/05/19)